Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 Abs1
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück und ist die angefochtene Entscheidung mit in der Beschwerde nicht aufgegriffener Nichtigkeit aus Z 11 belastet, ist diese (bei unter einem erhobener Berufung) vom Berufungsgericht wahrzunehmen. Dabei ist insoweit weder dieses an die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts gebunden, noch der Rechtsmittelwerber durch das Neuerungsv... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §28 GStGB §32 Abs2StPO §283 Abs1StPO §464 Z2
Rechtssatz: Teilaspekte der Handlungseinheit können als Strafzumessungsgesichtspunkte (Strafbemessungstatsachen) - ohne Einschränkung durch das für Nichtigkeitsgründe geltende Neuerungsverbot - mit Berufung releviert werden. Entscheidungstexte 15 Os 129/05t Entscheidungstext OGH 19.01.2006 15 Os 129/05t ... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 Abs1StPO §285iStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Einer Maßnahme gemäß § 290 Abs 1 StPO in Bezug auf den in Überschreitung der Strafbefugnis erfolgten Strafausspruch des Urteils bedarf es nicht, wenn die Korrektur der den Angeklagten benachteiligenden rechtsfehlerhaften Sanktion im Rahmen der dem Oberlandesgericht obliegenden (§ 285i StPO) Entscheidung über die Berufung möglich ist. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 Abs1 BStPO §433 Abs1
Rechtssatz: Ermessensentscheidungen im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose des § 21 StGB können nur mit Berufung bekämpft werden. Entscheidungstexte 12 Os 30/02 Entscheidungstext OGH 04.06.2002 12 Os 30/02 15 Os 43/03 Entscheidungstext OGH 10.04.2003 15 Os 43/03 ... mehr lesen...