Norm: StPO §258 Abs2StPO §270 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die schriftliche Darlegung der
Begründung: im Urteil darf keine bloße Nacherzählung des Inhalts von Zeugenaussagen oder anderen Beweisergebnissen sein, vielmehr muss aus der Beweiswürdigung klar zu erkennen sein, welche Beweise konkreten Feststellungen zugrunde gelegt worden sind. Entscheidungstexte 15 Os 44/14f Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Norm: GRBG allgMRK Art5 Abs3 IV3dMRK Art6 Abs1 II6StPO §193 Abs1StPO §270 Abs1
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 270 Abs 1 StPO ist auch unter dem Aspekt des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen beachtlich. Entscheidungstexte 14 Os 43/07s Entscheidungstext OGH 19.04.2007 14 Os 43/07s Beisatz: Hier: Eine Überschreitung der vierwöchigen Urteilsausfertigungsfrist des § 270 Abs 1 StPO... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Abs2StPO §270 Abs1
Rechtssatz: Eine die vierwöchige Frist des § 270 Abs 1 StPO objektiv beträchtlich überschreitende und von Umfang und Schwierigkeit her sachlich nicht mehr gerechtfertigte, somit unverhältnismäßig lange Dauer der Ausfertigung des Ersturteils (im konkreten Fall: rund sechs Monate) bewirkt den zusätzlichen Milderungsgrund der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer (§ 34 Abs 2 StGB). Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §270 Abs1 Z5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Im Fall eines offenen (ungerügten) Widerspruchs zwischen Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) und Entscheidungsgründen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) geben für die Beurteilung einer Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge die
Entscheidungsgründe: den Ausschlag. Entscheidungstexte 13 Os 114/01... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §270 Abs1 Z5StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Im Fall eines offenen (ungerügten) Widerspruchs zwischen Erkenntnis (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) und Entscheidungsgründen (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) geben für die Beurteilung einer Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge die
Entscheidungsgründe: den Ausschlag. Entscheidungstexte 13 Os 114/01... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1StPO §281StPO §345
Rechtssatz: Das Fehlen der Unterschriftsstampiglie des Vorsitzenden, der Unterfertigung durch den Leiter der Geschäftsabteilung und des Gerichtssiegels auf der dem Verteidiger zugestellten Urteilsfertigung begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 15 Os 107/94 Entscheidungstext OGH 19.07.1994 15 Os 107/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Die behauptete Vermutung, das gegenständliche Urteil sie von einem dem Vorsitzenden zur Ausbildung zugeteilten Richteramtsanwärter "verfertigt" worden, vermag weder einen Begründungsfehler des Urteils im Sinne der relevierten Bestimmung (Z 5) noch eine sonstige Nichtigkeit aufzuzeigen, zumal es vom Vorsitzenden (wie jede andere Urteilsurschrift auch) unterfertigt wurde. Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1
Rechtssatz: Die Überschreitung der vierzehntägigen Ausfertigungsfrist des § 270 Abs 1 StPO begründet keine Urteilsnichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 142/93 Entscheidungstext OGH 22.12.1993 13 Os 142/93 12 Os 75/17x Entscheidungstext OGH 15.02.2018 12 Os 75/17x Beisatz: Nunmehr vier Wochen. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Vorsitzende des Schöffengerichtes zur Abfassung der schriftlichen Urteilsausfertigung länger als die dem Verteidiger zustehende - hier gemäß § 285 Abs 3 StPO vierwöchige - Rechtsmittelfrist benötigte, beeinträchtigt nicht das Prinzip der "Waffengleichheit", denn dieses bezieht sich allein auf das Verhältnis der prozessualen Rechte des Anklägers im Verhältnis zu jenen des Angeklagten; dem Ank... mehr lesen...
Norm: MRK Art5 Abs3 IV3dMRK Art6 Abs1 II6StPO §193 Abs2StPO §270 Abs1
Rechtssatz: EGMR 28.3.1990, 8/1989/168/224 (B gg Österreich) Zur Frage der Dauer der Untersuchungshaft und der überlangen Dauer des Strafverfahrens infolge bezögerter Urteilsausfertigung (33 Monate!). Veröff: ÖJZ 1990,482 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1990:RS0105586 Im RIS seit 15.06.199... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Rupert B*** sowie Margarete B*** jeweils des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 (Margarete B*** auch Z 2), Abs. 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB (Punkt 1. des Urteilsspruches) und Ferdinand Erich W*** - im Hinblick auf § 29 StGB zwar rechtlich verfehlt, jedoch ohne Nachteil im Sinne des § 290 Abs. 1 StPO (vgl 15 Os 129/88, 13 Os 19/88, 15 Os 141/87 ua.) - nebeneinander des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 un... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1
Rechtssatz: Wirksame Unterfertigung der - ungeachtet ihrer Rechtswirkungen nach außen nur für den internen Bereich bestimmten - Urschrift mittels Handzeichen des Vorsitzenden. Entscheidungstexte 10 Os 6/86 Entscheidungstext OGH 22.04.1986 10 Os 6/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Jänner 1949 geborene, keinen Beruf ausübende Siegfried A wurde des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. (II 2) sowie der Vergehen nach § 16 Abs. 1 Z. 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG. (III) und des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB (V), der am 7. April 1955 geborene Student Christian C wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (I) sowie des Verbrechens wider die Volksgesu... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.August 1923 geborene Pensionist Johann A wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mords nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 4.Juli 1984 in Kapfenberg den Alexander B*** durch Messerstiche 'vorsätzlich' (was aber im § 75 StGB nicht vorkommt und zufolge § 7 Abs 1 StGB überflüssig ist: 13 Os 186/84, 13 Os 24/85) getötet hat. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte ficht den Schuldspruch aus § 345 Abs 1 Z. 6 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 12. Jänner 1958 geborene Ernst A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143, erster (zu ergänzen: und zweiter) Fall; 15 StGB, der am 5. Jänner 1952 geborene Walter B des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143, erster Fall, StGB und der am 22. März 1954 geborene Siegfried A des Verbrechens des versuchten schweren Raube... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Dezember 1960 geborene Lothar A ua zu A/1/ des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG zu A/2/ des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG und zu A/3/ des Vergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt, weil er A/ in der Zeit von Anfang 1978 bis Anfang Februar 1981 in Wien, Horn, Wielandsberg und anderen Orten des Waldviertels 1/ mindestens 35 Gramm Heroin, mindesten... mehr lesen...
Norm: Geo §110 Abs1RDG §57 Abs1RDG §101StPO §270 Abs1ZPO §415
Rechtssatz: Wenngleich die Vorschriften des § 415 ZPO und des § 110 Abs 1 Geo in der Praxis nicht immer eingehalten werden können, so sind jedenfalls zahlreiche arge Verspätungen (hier in 43 Fällen zwischen ca sechs bis fünfzehn Monate) selbst bei starker dienstlicher Beanspruchung als eine Verletzung der Pflichten des § 57 Abs 1 RDG (und hier als mit Verwarnung geahndete Ordnungswid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Adolf A, Adolf B und Josef C des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und 129 Z 1 StGB, Adolf B auch nach § 128 Abs. 2 StGB (richtig: Adolf A und Josef C auch nach § 128 Abs. 1 Z 4 StGB) schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach den Urteilsannahmen hatten Adolf A, Adolf B und Josef C in Gesellschaft als Diebsgenossen am 19.12.1978 in Schwendt dem Fritz und der Ern... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das willkürliche Fürwahrhalten einer Vermutung widerspricht dem Wesen einer auf konkrete Umstände aufbauenden Beweisführung (Argumentation). Entscheidungstexte 9 Os 106/79 Entscheidungstext OGH 25.07.1979 9 Os 106/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098548 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das willkürliche Fürwahrhalten einer Vermutung widerspricht dem Wesen einer auf konkrete Umstände aufbauenden Beweisführung (Argumentation). Entscheidungstexte 9 Os 106/79 Entscheidungstext OGH 25.07.1979 9 Os 106/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098548 ... mehr lesen...