Entscheidungen zu § 260 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE OGH 1996/2/15 15Os113/95

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Entscheidung | OGH | 15.02.1996

RS OGH 1996/2/15 15Os113/95

Norm: StPO §260 Abs2StPO §260 Abs3StPO §283 Abs1StPO §283 Abs3
Rechtssatz: Der "Strafteilungs" -Ausspruch ist Frage der Strafzumessung. Diese Frage ist, gleichviel ob ein derartiger Ausspruch erging oder unterblieb, grundsätzlich mit Berufung bekämpfbar. Ein Nachholungsbeschluß nach § 260 Abs 3 StPO schafft die zusätzliche Möglichkeit, daß 1. einem Berufungsbegehren bereits durch einen Beschluß der ersten Instanz entsprochen wird, oder - für ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1996

RS OGH 1993/5/27 15Os100/92-25 (15Os103/92)

Norm: StPO §260 Abs3
Rechtssatz: Nach Aufhebung (auch) des Strafausspruches ist eine zudem nach § 260 Abs 3 StPO erhobene Beschwerde mangels Beschwer zurückzuweisen. Entscheidungstexte 15 Os 100/92 25 Entscheidungstext OGH 27.05.1993 15 Os 100/92 25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0099072 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1993

TE OGH 1988/5/19 13Os137/87

Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt worden. Nach dem Schuldspruch wegen Betrugs hat er als persönlich haftender Gesellschafter der O*** KG. in Graz, deren Geschäfte er alleinverantwortlich führte, (gewerbsmä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.1988

TE OGH 1987/6/4 13Os61/87

Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Ewald P*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB. (A) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z. 1 und 2 StGB. (B und C) schuldig erkannt worden war, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 14.Mai 1987, GZ 13 Os 61/87-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nicht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1987

RS OGH 1987/6/4 13Os61/87, 15Os147/12z

Norm: StPO §260 Abs2StPO §260 Abs3
Rechtssatz: Auftrag an das Erstgericht, eine fehlende Feststellung gemäß § 260 Abs 2 StPO ungesäumt von Amts wegen mit Beschluß nachzuholen (§ 260 Abs 3, erster Satz, StPO). Entscheidungstexte 13 Os 61/87 Entscheidungstext OGH 04.06.1987 13 Os 61/87 15 Os 147/12z Entscheidungstext OGH 12.12.2012 15 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1987

RS OGH 1987/5/7 13Os31/87

Norm: StPO §260 Abs3StPO §293 Abs2
Rechtssatz: Das Erstgericht ist bei dem gemäß § 260 Abs 3 StPO nachzuholenden (Strafteilungsbeschluß) Beschluß in sinngemäßer Anwendung des § 293 Abs 2 StPO an die rechtliche Feststellung des Obersten Gerichtshofs gebunden, daß der Angeklagte (Schuldspruch ob §§ 80, 81, 202 Abs 1 StGB, § 36 WaffG, Strafe fünf Jahre) überwiegend wegen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung gegen die Freiheit und gegen die Sitt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.05.1987

Entscheidungen 1-8 von 8

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