Norm
StPO §260 Abs2Rechtssatz
Auftrag an das Erstgericht, eine fehlende Feststellung gemäß § 260 Abs 2 StPO ungesäumt von Amts wegen mit Beschluß nachzuholen (§ 260 Abs 3, erster Satz, StPO).Auftrag an das Erstgericht, eine fehlende Feststellung gemäß Paragraph 260, Absatz 2, StPO ungesäumt von Amts wegen mit Beschluß nachzuholen (Paragraph 260, Absatz 3,, erster Satz, StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0099073Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2013