Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehende Übertretung des § 7 Abs 1 BauV zur Last gelegt: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehende Übertretung des Paragraph 7, Absatz eins, BauV zur Last gelegt: Tatzeit: 21.12.2010 08:15 Uhr Tatort: O, V Tatort: O, römisch fünf Ihre Funktion: Arbeitgeber 1. Übertretung Anlässlich einer Unfallerhebung seitens des Arbeitsinspektorates Graz am 21.12.2010 im Bereich der Bau... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ASchG §130 BauV §7 StPO §190 Z1 ASchG § 130 heute ASchG § 130 gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ASchG § 130 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013 ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe zu der dort angeführten Tatzeit und an dem dort genannten Tatort mit einem näher bezeichneten Fahrzeug einem Radfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befunden habe, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, wodurch es zur Kollision gekommen sei. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 9 Abs 2 StVO. Es wurde gemäß § 99 Abs 2c Z 3 S... mehr lesen...
Norm: StVO §99 Abs6 litc StGB §88 Abs2 Z3 StPO §190 Z1 StPO §191 Abs1 VStG §22 7. ZPMRK Art4 Abs1 StGB § 88 heute StGB § 88 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 88 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 ... mehr lesen...