Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wenden sich beide Beschwerdeführer zunächst dagegen, daß sie am 9. Oktober 1988 gegen 22.00 Uhr in dem von ihnen als Lebensgefährten bewohnten Haus Wien 23., R-gasse, von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen worden seien, sowie daß daran anschließend diese Beamten eine Durchsuchung des Hauses durchgeführt hätten; beide Amtshandlungen seien im Dienst der Strafjustiz ohne richterlichen Befehl v... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: HausRSchG §2PersFrSchG §4 VfGG §82 Abs3 StPO §141 Abs2 StPO §175 StPO §177 VfGG § 82 heute VfGG § 82 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 VfGG § 82 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 2. Oktober 1990 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung in W, S-straße, vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem gemäß Art9 StGG iVm. dem Gesetz zum Schutze des Hausrechtes, RGBl. 88/1862, gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung StGG Art9 StPO §141 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 3... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art8 StGG Art9 MRK Art3 StPO §141 Abs1 StPO §141 Abs2 StPO §175 Abs1 Z3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß am 18. Mai 1987 um ungefähr 5,45 Uhr Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Salzburg Einlaß in ihre Wohnung in Salzburg, V-Straße , begehrt und erklärt hätten, H L zu suchen. Sie habe die Wohnungstüre nicht geöffnet und angegeben, daß L seit beinahe einem Jahr nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen und auch jetzt nicht da sei sowie daß e... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der Beschwerde StGG Art9 StPO §141 Abs2 VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unschädlichkeit offensichtlicher Schreibversehen in einer Beschwerde
an den Verfassungsgerichtshof; keine Verletzung des Hausrechtes bei
Hausdurchsuchung unter der vertretbaren Annahme, eine vorzuführende
Person halte sich in den zu durchsuchenden Räumen auf; Zurück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. A R begehrte in ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei in Wien durch Amtshandlungen mehrerer Organe der Bundespolizeidirektion Wien, nämlich a) ihre Festnahme am 31. Mai 1988 und Anhaltung in Haft bis 2. Juni 1988, b) Vornahme von Hausdurchsuchungen in ihrer Wohnung in 1150 Wien, Felberstraße Nr. 106/29, am 21. und 31. Mai 1988 sowie am 1. Juni 1988 u... mehr lesen...
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Norm: StGG Art8 / Verletzung StGG Art9 / VerletzungSuchtgiftG §12 StPO §141 Abs1 StPO §141 Abs2 StPO §175 Abs1 Z3 StPO §177 StGG Art. 8 gültig von 23.12.1867 bis 31.12.1990 aufgehoben durch BGBl. Nr. 684/1988 StGG Art. 9 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb StGG Art9 MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2 StPO §141 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin bringt in der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte des Gendarmeriepostenkommandos ... am 25. März 1985 in ihrem (nicht in Betrieb befindlichen) Hotel in Bad Gleichenberg, in welchem sich auch die Privatwohnung befinde, erschienen seien und nach ihrem Ehemann geforscht hätten, dessen Anwesenheit sie jedoch - tatsachenwidrig - bestritten habe. Nach einer freiwill... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art9 HausRSchG §2 Abs2MRK Art3 StPO §141 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. P und D M beantragten mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten und gemeinsam eingebrachten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 22. und 23. Feber 1985 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, in ihrer Wohnung in Wien ... insgesamt drei Hausdurchsuchungen durchführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, i... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs3 StGG Art9 HausRSchG §1HausRSchG §2 Abs2 StPO §141 Abs2 VfGG §88 ZPO §43 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. bringt vor, er sei Untermieter in der Wohnung Wien, N-Straße. Am 3. Feber 1985 abends hätten Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien ua. das von ihm benützte Zimmer durchsucht, ihn festgenommen und bis 4. Feber 1985 in einem Arrestlokal der Bundespolizeidirektion Wien angehalten, dies alles, obgleich gegen ihn kein richterlicher Haft- und Hausdurchsuchungsbefehl vorgelegen und er keiner strafbaren Handlung verdächtig gewesen sei. röm... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art3MRK Art5 StGG Art8 StGG Art9 PersFrSchG §4HausRSchG §2 Abs2 StPO §141 Abs2 StPO §175 Abs1 VfGG §15 Abs2 VfGG §19 Abs3 Z2 lita VfGG §82 Abs3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Student M G, wohnhaft in Wien, S-Straße, war Mieter der Wohnung Wien, S-Gasse, die er gemeinsam mit anderen Personen benützte. Am 31. August 1983 fand in der Wohnung ein Fest statt, bei dem es zu Lärmerregung gekommen sein dürfte. Kurz nach Mitternacht wurde in der Wohnung des M G von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien eine Hausdurchsuchung durchgeführt. römisch eins. 1. Der Student M G, wohnhaft in Wien, S-Straße, war Mieter der Wohnung Wien... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art9 HausRSchG §1, §5HausRSchG §2 Abs2 StPO §139, §139 Abs1 StPO §141 Abs2SuchtgiftG §16WaffenG 1967 §11WaffenG 1967 §36 Abs1 litc StGG Art. 9 heute StGG Art. 9 gültig ab 23.12.1867 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Z G beantragte mit ihrer auf Art144 (Abs1) B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei am 1. Juni 1984 dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostens Hallein (Bezirk Hallein, Land Sbg.) ihre Wohnung in Hallein, K-Gasse, durchsuchten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht (Art9 StGG) verletzt worden. 1.2... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art9 HausRSchG §2 Abs2 StPO §141 Abs2 VStG §35 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. U S beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, am 21. März 1984 dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien a) gewaltsam in ihre Wohnung ... eindrangen, und b) sie dort festnahmen und zum LG für Strafsachen Wien - zur Zeugeneinvernahme - vorführten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich ge... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbMRK Art8 StGG Art9 HausRSchG §1HausRSchG §2 StPO §141 Abs2V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Aufgrund der Akten des Gendarmeriepostenkommandos Ansfelden P 3162/83, der Sicherheitsdirektion für das Bundesland OÖ P 3138-SK/83 und des Kreisgerichtes Steyr Vr. 473/83 sowie aufgrund der in den hier wesentlichen Punkten übereinstimmenden oder doch unbestritten gebliebenen Parteienvorbringen steht fest: römisch eins. 1. Aufgrund der Akten des Gendarmeriepostenkommandos Ansfelden P 3162/83, der Sicherheitsdirektion für das Bundesland OÖ P 3138-SK/83 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art9 StPO §141 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...