Gründe: Anlässlich einer vom Landesgericht Linz in der Rechtshilfesache gegen Rupert A***** ua, AZ 29 Hs 14/05d, mit Beschluss vom 15. November 2005 angeordneten Hausdurchsuchung (ON 8) wurden bei Christine S***** insgesamt 336 antike Gegenstände beschlagnahmt (ON 11, 15). Die von der Republik Italien begehrte Ausfolgung dieser Gegenstände wurde vom Landesgericht Linz mit Beschluss vom 29. November 2005 - unter Vorbehalt der Rückgabe - angeordnet (ON 20). Die Ratskammer dieses Lande... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 iVm § 488 Abs 4 StPO) - ausgefertigtem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Salzburg vom 25. Juni 2008, GZ 38 Hv 193/07b-38, wurde Friedrich K***** von der wider ihn wegen des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB erhobenen Subsidiaranklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der im Urteil zwingend vorzunehmende Ausspruch über die Verpflichtung des Subsidiaranklägers zum Kostenersatz (§ 390 Abs 1 StPO) unterblieb eben... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat durch die mit der Strafprozessnovelle 2005, BGBl I 2004/164, geschehene Novellierung des § 114 Abs 2 StPO für das Strafverfahren die Zweiseitigkeit des Beschwerdeverfahrens angeordnet. Diese gilt generell. Denn § 114 StPO ist nach der Rsp des Obersten Gerichtshofes (13 Os 41/03 = EvBl 2004/35) analog auch vom Gerichtshof erster Instanz als Beschwerdegericht anzuwenden. Dort aber, wo die Ausna... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs2
Rechtssatz: § 114 Abs 2 zweiter Satz StPO beschränkt die Pflicht des Beschwerdegerichtes zur Rücksichtnahme auf Neuerungen keineswegs auf solche, welche bereits dem Beschwerdeführer bekannt waren oder von diesem vorgebracht wurden. Entscheidungstexte 13 Os 122/02 Entscheidungstext OGH 13.11.2002 13 Os 122/02 Eur... mehr lesen...
Norm: GRBG §1GRBG §2StPO §56StPO §114 Abs2
Rechtssatz: Mangels funktioneller Grundrechtsrelevanz kann aus der (vorerst) unterbliebenen beschlußmäßigen Ausdehnung der Voruntersuchung auf ein gemäß § 56 StPO einbezogenes Vorerhebungsfaktum sowie aus der fehlenden Vernehmung des Beschuldigten durch den Untersuchungsrichter auch hiezu keine Grundrechtsverletzung abgeleitet werden. Mit der beschlußmäßigen Einbeziehung eines Vorerhebungsfaktums gemäß... mehr lesen...
Norm: StPO §88 Abs1 BStPO §89 Abs2 BStPO §114 Abs2StPO §114 Abs4StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Der Gerichtshof zweiter Instanz ist zur umfassenden amtswegigen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses, allenfalls nach Einholung von Aufklärungen und Anordnung ergänzender Erhebungen verpflichtet (§ 114 Abs 2 und Abs 4 StPO) und kann demzufolge - auch unter Abweichung von der
Begründung: der überprüften Entscheidung - aus anderen Erwägungen zu deren Be... mehr lesen...
Norm: 1.ZPMRK Art1 III31.ZPMRK Art1 V5StPO §114 Abs2StPO §115StPO §143ABGB §1425
Rechtssatz: Die Beschlagnahme eines Pkw wegen Verdachts der Hehlerei von Polizeiorganen ohne richterlichen Befehl gemäß österreichischem § 143 StPO und die Hinterlegung bei Gericht bis zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß § 1425 ABGB stellen keine Enteignung, sondern eine Eigentumsbeschränkung dar, welche nach Art 1 Abs 2 1.ZPMRK zu beurteilen ist. ... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs2
Rechtssatz: Die "Eröffnung" des Beschlusses in der Ratskammersitzung an den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft setzt die für die Annahme einer Verkündung erforderliche, vom Gesetz vorgeschriebene (§ 77 Abs 1 StPO) und zu beurkundende (§ 77 Abs 2 StPO) formelle Bekanntgabe des Spruches der Entscheidung und der wesentlichen
Entscheidungsgründe: voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...