Norm
1.ZPMRK Art1 III3Rechtssatz
Die Beschlagnahme eines Pkw wegen Verdachts der Hehlerei von Polizeiorganen ohne richterlichen Befehl gemäß österreichischem § 143 StPO und die Hinterlegung bei Gericht bis zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß § 1425 ABGB stellen keine Enteignung, sondern eine Eigentumsbeschränkung dar, welche nach Art 1 Abs 2 1.ZPMRK zu beurteilen ist.Die Beschlagnahme eines Pkw wegen Verdachts der Hehlerei von Polizeiorganen ohne richterlichen Befehl gemäß österreichischem Paragraph 143, StPO und die Hinterlegung bei Gericht bis zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß Paragraph 1425, ABGB stellen keine Enteignung, sondern eine Eigentumsbeschränkung dar, welche nach Artikel eins, Absatz 2, 1.ZPMRK zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0122580Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2019