Norm: StPO §113StPO §114StPO §293 Abs2StPO §293 Abs4StPO §481
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 293 Abs 4 StPO ist nur für Nichtigkeitsbeschwerden angeordnet. Im Übrigen ist das Rechtsmittelgericht an eine einer kassatorischen Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung nicht gebunden. Entscheidungstexte 14 Os 30/03 Entscheidungstext OGH 09.09.2003 14 Os 30/03 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §36 Abs4StPO §113
Rechtssatz: Wird durch den Untersuchungsrichter die Beschlagnahme "der zur Verbreitung bestimmten Stücke eines Medienwerkes" (§ 36 Abs 1 MedG), somit der gesamten Auflage angeordnet, kann dagegen gemäß § 36 Abs 4 MedG Beschwerde nur an den übergeordneten Gerichtshof ergriffen werden. Die Anfechtung einer solchen Maßnahme des Untersuchungsrichters gemäß § 113 StPO bei der Ratskammer ist daher ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §113
Rechtssatz: Ein Beschwerdeführer, der eine Unverhältnismäßigkeit der Haft als Grundrechts- verletzung geltend machen will, hat dann, wenn diese Unverhältnismäßigkeit in einer (vom Untersuchungsrichter zu verantwortenden) Verfahrensverzögerung wurzelt, zunächst - dem Erfordernis der Erschöpfung des Instanzenzuges (§ 1 Abs 1 GRBG) entsprechend - gemäß § 113 Abs 1 StPO die Ratskammer anzurufen. Auch in diesem Fall kann ... mehr lesen...
Norm: StPO §113
Rechtssatz: Die der Ratskammer nach § 113 StPO zugewiesene Kompetenz erstreckt sich, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (!), auf die Erledigung von Beschwerden, die durch eine Verfügung oder Verzögerung des Untersuchungsrichters veranlaßt wurden. Die Beurteilung der eigentlichen Haftfragen, im besonderen der Rechtmäßigkeit der Verhängung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft, fällt indes kraft ausdrücklicher gesetz... mehr lesen...
Norm: GRBG §2StPO §113StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Der Ratskammer kommt eine Entscheidungsbefugnis in der Frage der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft von vornherein nicht zu. Ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Haftfrist nach § 194 Abs 3 StPO vorliegen oder nicht, ist der Beurteilung durch die Ratskammer entzogen. Die Inanspruchnahme dieses Spruchkörpers für die Anfechtung eines diese Frage betreffenden Beschlusses des Untersuc... mehr lesen...
Norm: GRBG §1 Abs1StPO §113
Rechtssatz: Für die in § 1 Abs 1 GRBG vorausgesetzte Erschöpfung des Instanzenzuges ist auch die gegen Verfügungen oder Verzögerungen des Untersuchungsrichters durch § 113 StPO eingeräumte Beschwerde an die Ratskammer erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 124/93 Entscheidungstext OGH 30.07.1993 14 Os 124/93 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §2MRK Art5 Abs3 IV3aMRK Art6 Abs1 II6StPO §113StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Eine lange Dauer der Untersuchungshaft in Verbindung mit einer Verzögerung der Voruntersuchung kann zwar dem Anspruch einer in Haft gehaltenen Person auf Aburteilung innerhalb einer angemessenen Frist (Art 5 Abs 3 MRK) und darauf, dass ihre Sache innerhalb einer solchen Frist in billiger Weise öffentlich vor Gericht gehört werde (Art 6 Abs 1 MRK), zuwiderlaufen.... mehr lesen...
Norm: StPO §11StPO §12StPO §48 Z1StPO §113
Rechtssatz: Soweit der Untersuchungsrichter nicht wie in der Voruntersuchung als selbständiges Untersuchungsorgan (§ 96 StPO) fungiert, ist er Hilfsorgan der Ratskammer und daher an deren Ersuchen gebunden (vgl ua EvBl 1986/65). Unter diese Ersuchen fällt auch die durch allfällige Begleitmaßnahmen zur Geschäftsordnung dem Untersuchungsrichter übertragene Veranlassung der Zustellung der Entscheidungen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter D*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Z 3, Abs 2 und Abs 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Zugleich sah das Erstgericht beschlußmäßig vom Widerruf einer bedingten Strafnachsicht, die dem Genannnten in einem früheren Verfahren gewährt worden war, ab (§ 53 Abs 1 StGB, § 494 a Abs 1 Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1, Z 4, 5 und 5 a StPO gestützten, ausschließlich ge... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §113StPO §498 Abs2
Rechtssatz: Wird nach dem Gesetz eine Rechtsmittelfrist durch Verkündung des Beschlusses in Gang gesetzt, ist eine nachträgliche Zustellung des Beschlusses bedeutungslos. Entscheidungstexte 9 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 9 Os 14/77 Veröff: SSt 48/33 = JBl 1977,432 (mit Anmerkung von Liebscher) = EvBl 1977/217 S 468 ... mehr lesen...