Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch als BF bezeichnet) ist indischer Staatsangehöriger. Er hatte für Italien zunächst einen italienischen Aufenthaltstitel unter der Nummer I 069999934, gültig bis 01.10.2017. Bereits am 12.08.2017 suchte er um Verlängerung dieses Aufenthaltstitels an. Diesem Ansuchen wurde am 12.10.2017 entsprochen. Der Aufenthaltstitel ist zwei Jahre gültig. Der aktuelle Aufenthaltstitel führt die Nummer I 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch als BF bezeichnet) ist indischer Staatsangehöriger. Er hatte für Italien zunächst einen italienischen Aufenthaltstitel unter der Nummer I 069999934, gültig bis 01.10.2017. Bereits am 12.08.2017 suchte er um Verlängerung dieses Aufenthaltstitels an. Diesem Ansuchen wurde am 12.10.2017 entsprochen. Der Aufenthaltstitel ist zwei Jahre gültig. Der aktuelle Aufenthaltstitel führt die Nummer I 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX zu führen und am 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen römisch 40 zu führen und am XXXX geboren zu sein. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX zu führen und am 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen römisch 40 zu führen und am XXXX geboren zu sein. D... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.08.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Diesen wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 17.01.2011 sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch im Hinblick auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten ab und den Beschwerdeführer nach NIGERIA aus. Der Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.08.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Diesen wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 17.01.2011 sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch im Hinblick auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten ab und den Beschwerdeführer nach NIGERIA aus. Der Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.08.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Diesen wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 17.01.2011 sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch im Hinblick auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten ab und den Beschwerdeführer nach NIGERIA aus. Der Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.08.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Diesen wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 17.01.2011 sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch im Hinblick auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten ab und den Beschwerdeführer nach NIGERIA aus. Der Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.08.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Diesen wies das Bundesasylamt mit Bescheid vom 17.01.2011 sowohl im Hinblick auf den Status des Asylberechtigten, als auch im Hinblick auf den Status des subsidiär Schutzberechtigten ab und den Beschwerdeführer nach NIGERIA aus. Der Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus den vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsakten ergab sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer reiste nach erkennungsdienstlicher Behandlung am 17.02.2018 und Asylantragstellung am 21.02.2018 in GRIECHENLAND sowie erkennungsdienstlicher Behandlung und Ausschreibung wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes durch ITALIEN zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Er wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus den vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsakten ergab sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer reiste nach erkennungsdienstlicher Behandlung am 17.02.2018 und Asylantragstellung am 21.02.2018 in GRIECHENLAND sowie erkennungsdienstlicher Behandlung und Ausschreibung wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes durch ITALIEN zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Er wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus den vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsakten ergab sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer reiste nach erkennungsdienstlicher Behandlung am 17.02.2018 und Asylantragstellung am 21.02.2018 in GRIECHENLAND sowie erkennungsdienstlicher Behandlung und Ausschreibung wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes durch ITALIEN zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Er wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus den vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsakten ergab sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer reiste nach erkennungsdienstlicher Behandlung am 17.02.2018 und Asylantragstellung am 21.02.2018 in GRIECHENLAND sowie erkennungsdienstlicher Behandlung und Ausschreibung wegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes durch ITALIEN zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein. Er wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 15.09.2017, Zahl: 1158219810/170761831, wegen Zuständigkeit Rumäniens zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 15.09.2017, Zahl: 1158219810/170761831, wegen Zuständigkeit Rumäniens zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 15.09.2017, Zahl: 1158219810/170761831, wegen Zuständigkeit Rumäniens zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Indien. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 15.09.2017, Zahl: 1158219810/170761831, wegen Zuständigkeit Rumäniens zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 10.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX bzw. XXXX zu führen und am 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 10.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen römisch 40 bzw. römisch 40 zu führen und am XXXX geboren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 10.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX bzw. XXXX zu führen und am 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 10.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen römisch 40 bzw. römisch 40 zu führen und am XXXX geboren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Libyen. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 14.01.2018, Zahl: 1173481310/171266774, wegen Zuständigkeit Portugals zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Libyen. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 14.01.2018, Zahl: 1173481310/171266774, wegen Zuständigkeit Portugals zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Libyen. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 14.01.2018, Zahl: 1173481310/171266774, wegen Zuständigkeit Portugals zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Libyen. Sein Antrag auf internationalen Schutz in Österreich wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt/BFA) mit Bescheid vom 14.01.2018, Zahl: 1173481310/171266774, wegen Zuständigkeit Portugals zur Verfahrensführung gemäß § 5 AsylG zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 04.09.2016 im Nachtzug aus XXXX bei der unrechtmäßigen Einreise ins Bundesgebiet betreten und stellte dabei einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer wurde am 04.09.2016 im Nachtzug aus römisch 40 bei der unrechtmäßigen Einreise ins Bundesgebiet betreten und stellte dabei einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des L... mehr lesen...