Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 25.03.2002 einen Asylantrag, den das Bundesasylamt den mit Bescheid vom 11.11.2003 gemäß § 7 AsylG 1997 abwies; unter einem erklärte es die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach MALAWI gemäß § 8 AsylG 1997 für zulässig. In Erledigung der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung behob der Asylgerichtshofs mit Erkenntnis vom 15.12.2009 den Bescheid und wies die Angelegenheit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 25.03.2002 einen Asylantrag, den das Bundesasylamt den mit Bescheid vom 11.11.2003 gemäß § 7 AsylG 1997 abwies; unter einem erklärte es die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach MALAWI gemäß § 8 AsylG 1997 für zulässig. In Erledigung der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung behob der Asylgerichtshofs mit Erkenntnis vom 15.12.2009 den Bescheid und wies die Angelegenheit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 25.03.2002 einen Asylantrag, den das Bundesasylamt den mit Bescheid vom 11.11.2003 gemäß § 7 AsylG 1997 abwies; unter einem erklärte es die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach MALAWI gemäß § 8 AsylG 1997 für zulässig. In Erledigung der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung behob der Asylgerichtshofs mit Erkenntnis vom 15.12.2009 den Bescheid und wies die Angelegenheit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1.Verfahren unter der Alias-Identität XXXX : 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtsmäßig ins Bundesgebiet ein und brachte unter der Identität XXXX , geb. XXXX , am 28.09.2005 einen Asylantrag, Zl. XXXX , ein, welcher mit Bescheid vom 18.09.2007 gem. §§ 7/8 AsylG 1997 abgewiesen wurde, seine Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Serbien wurde gem. § 8 Abs. 2 für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1.Verfahren unter der Alias-Identität XXXX : 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtsmäßig ins Bundesgebiet ein und brachte unter der Identität XXXX , geb. XXXX , am 28.09.2005 einen Asylantrag, Zl. XXXX , ein, welcher mit Bescheid vom 18.09.2007 gem. §§ 7/8 AsylG 1997 abgewiesen wurde, seine Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Serbien wurde gem. § 8 Abs. 2 für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX zu führen und am XXXX geboren zu sein. Da er bereits am 15.12.2014 in Ungarn einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte wurde der BF nach Durchführung der entsprechenden Verfahren am 22.04.2015 nach Ungarn überstellt. 2. Vor seiner Überstellung nach Ungarn w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX zu führen und am XXXX geboren zu sein. Da er bereits am 15.12.2014 in Ungarn einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte wurde der BF nach Durchführung der entsprechenden Verfahren am 22.04.2015 nach Ungarn überstellt. 2. Vor seiner Überstellung nach Ungarn w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 28.12.2014 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er gab an, den Namen XXXX zu führen und am XXXX geboren zu sein. Da er bereits am 15.12.2014 in Ungarn einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte wurde der BF nach Durchführung der entsprechenden Verfahren am 22.04.2015 nach Ungarn überstellt. 2. Vor seiner Überstellung nach Ungarn w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) reiste am 17.01.2015 unrechtmäßig nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei behauptete er, am XXXX geboren - und damit minderjährig - zu sein. In einem medizinischen Sachverständigengutachten wurde jedoch das im
Spruch: als erstes genannte Geburtsdatum als spätest möglicher fiktiver Geburtstag des BF festgestellt. Im Zuge dieser Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) reiste am 17.01.2015 unrechtmäßig nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei behauptete er, am XXXX geboren - und damit minderjährig - zu sein. In einem medizinischen Sachverständigengutachten wurde jedoch das im
Spruch: als erstes genannte Geburtsdatum als spätest möglicher fiktiver Geburtstag des BF festgestellt. Im Zuge dieser Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) reiste am 17.01.2015 unrechtmäßig nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei behauptete er, am XXXX geboren - und damit minderjährig - zu sein. In einem medizinischen Sachverständigengutachten wurde jedoch das im
Spruch: als erstes genannte Geburtsdatum als spätest möglicher fiktiver Geburtstag des BF festgestellt. Im Zuge dieser Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) reiste am 17.01.2015 unrechtmäßig nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei behauptete er, am XXXX geboren - und damit minderjährig - zu sein. In einem medizinischen Sachverständigengutachten wurde jedoch das im
Spruch: als erstes genannte Geburtsdatum als spätest möglicher fiktiver Geburtstag des BF festgestellt. Im Zuge dieser Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 31.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er unrechtmäßig nach Österreich eingereist war, wobei er behauptete am 20.12.1997 geboren zu sein. Durch eine Altersfeststellung wurde die Volljährigkeit des BF festgestellt. Der BF hatte bereits am 30.05.2015 in Ungarn einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Der Asylantrag wurde infolge der Nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 31.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er unrechtmäßig nach Österreich eingereist war, wobei er behauptete am 20.12.1997 geboren zu sein. Durch eine Altersfeststellung wurde die Volljährigkeit des BF festgestellt. Der BF hatte bereits am 30.05.2015 in Ungarn einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Der Asylantrag wurde infolge der Nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) stellte am 31.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er unrechtmäßig nach Österreich eingereist war, wobei er behauptete am 20.12.1997 geboren zu sein. Durch eine Altersfeststellung wurde die Volljährigkeit des BF festgestellt. Der BF hatte bereits am 30.05.2015 in Ungarn einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. 2. Der Asylantrag wurde infolge der Nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtsmäßig ins Bundesgebiet ein und stellte am 22.01.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher am 28.01.2014 von der belangten Behörde abgewiesen wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom BVwG am 18.01.2016 als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 27.04.2016 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Verfahrensanordnung vom 03.05.2016 gemäß § 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtsmäßig ins Bundesgebiet ein und stellte am 22.01.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher am 28.01.2014 von der belangten Behörde abgewiesen wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom BVwG am 18.01.2016 als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 27.04.2016 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Verfahrensanordnung vom 03.05.2016 gemäß § 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste unrechtsmäßig ins Bundesgebiet ein und stellte am 22.01.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher am 28.01.2014 von der belangten Behörde abgewiesen wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom BVwG am 18.01.2016 als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 27.04.2016 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Verfahrensanordnung vom 03.05.2016 gemäß § 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am 25.10.2004 durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter einen schriftlichen Asylantrag. Mit Schriftsatz vom selben Tag wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines rechtsfreundlichen Vertreters aufgefordert, den Antrag persönlich zu stellen. Der Beschwerdeführer kam ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am 25.10.2004 durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter einen schriftlichen Asylantrag. Mit Schriftsatz vom selben Tag wurde der Beschwerdeführer zu Handen seines rechtsfreundlichen Vertreters aufgefordert, den Antrag persönlich zu stellen. Der Beschwerdeführer kam ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist nigerianischer Staatsangehöriger und gelangte am 20.05.2018 in das österreichische Bundesgebiet. Am 11.07.2018 wurde er im Zuge einer fremdenpolizeilichen Kontrolle angehalten und festgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass der BF im Besitz eines italienischen Konventionsreisepasses und eines "permesso di soggiorno" ist. 2. Am 12.07.2018 wurde der BF von der Behörde einvernommen. Diese Einv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) hat 05.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Gegen den Beschwerdeführer (BF). Seit 02.12.2016 besteht mit VZ. XXXX eine in 1. Instanz rechtskräftige Rückkehrentscheidung. Seine Abschiebung nach Nigeria wurde für zulässig erklärt und die aufschiebende Wirkung aberkannt. Der verpflichtenden Rückkehrberatung mit Termin vom 16.11.2016 kam der BF nicht nach. Die Frist für die freiwillige Ausreise l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) hat 05.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Gegen den Beschwerdeführer (BF). Seit 02.12.2016 besteht mit VZ. XXXX eine in 1. Instanz rechtskräftige Rückkehrentscheidung. Seine Abschiebung nach Nigeria wurde für zulässig erklärt und die aufschiebende Wirkung aberkannt. Der verpflichtenden Rückkehrberatung mit Termin vom 16.11.2016 kam der BF nicht nach. Die Frist für die freiwillige Ausreise l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) hat 05.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Gegen den Beschwerdeführer (BF). Seit 02.12.2016 besteht mit VZ. XXXX eine in 1. Instanz rechtskräftige Rückkehrentscheidung. Seine Abschiebung nach Nigeria wurde für zulässig erklärt und die aufschiebende Wirkung aberkannt. Der verpflichtenden Rückkehrberatung mit Termin vom 16.11.2016 kam der BF nicht nach. Die Frist für die freiwillige Ausreise l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführerin (in weiterer Folge als BF bezeichnet) wurde am 15.05.2018 die Einreise nach Deutschland verweigert. In weiterer Folge wurde sie von der Landespolizeidirektion XXXX gemäß § 39 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG festgenommen und am 16.05.2018 einvernommen. Dabei gab die BF im Wesentlichen an, dass sie am 15.05.2018 von der Slowakei kommend mit dem Zug nach Österreich eingereist sei um nach Deutschland weiterzureisen. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführerin (in weiterer Folge als BF bezeichnet) wurde am 15.05.2018 die Einreise nach Deutschland verweigert. In weiterer Folge wurde sie von der Landespolizeidirektion XXXX gemäß § 39 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG festgenommen und am 16.05.2018 einvernommen. Dabei gab die BF im Wesentlichen an, dass sie am 15.05.2018 von der Slowakei kommend mit dem Zug nach Österreich eingereist sei um nach Deutschland weiterzureisen. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführerin (in weiterer Folge als BF bezeichnet) wurde am 15.05.2018 die Einreise nach Deutschland verweigert. In weiterer Folge wurde sie von der Landespolizeidirektion XXXX gemäß § 39 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG festgenommen und am 16.05.2018 einvernommen. Dabei gab die BF im Wesentlichen an, dass sie am 15.05.2018 von der Slowakei kommend mit dem Zug nach Österreich eingereist sei um nach Deutschland weiterzureisen. Sie... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 13.03.2018 wurde der Beschwerdeführer (BF) vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, niederschriftlich einvernommen. Im Zuge dieser Einvernahme zeigte sich der BF nicht kooperativ und nicht ausreisewillig. Mit Bescheid des BFA, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Leoben, vom 13.03.2018 wurde über den BF gemäß § 76 Absatz 2 Ziffer 1 Fremdenpolizeigesetz, BGBl I Nr. 100/2005 (FPG) id... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 13.03.2018 wurde der Beschwerdeführer (BF) vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, niederschriftlich einvernommen. Im Zuge dieser Einvernahme zeigte sich der BF nicht kooperativ und nicht ausreisewillig. Mit Bescheid des BFA, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Leoben, vom 13.03.2018 wurde über den BF gemäß § 76 Absatz 2 Ziffer 1 Fremdenpolizeigesetz, BGBl I Nr. 100/2005 (FPG) id... mehr lesen...