Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 16.08.2017 wurde der Verwaltungsbehörde bekannt, dass der in Strafhaft angehaltene Beschwerdeführer mit 04.09.2017 gemäß § 46 StGB bedingt aus einer Freiheitsstrafe entlassen wird. Mit Schreiben der Verwaltungsbehörde vom 20.08.2017, Zahl: 1102267210-170956136, wurde dem Beschwerdeführer das gesetzlich normierte Parteiengehör zuteil, indem er in Kenntnis gesetzt wurden, dass beabsichtigt ist, über ihn nach Haftentlassung am 04.09.2017 die S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz "BF" genannt), eine Staatsangehörige aus China, reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt in das österreichische Bundesgebiet ein. Sie wurde am 30.09.2017 im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle aufgegriffen und in Folge festgenommen. In weiterer Folge wurde die BF in Schubhaft genommen, ohne diesbezüglich einvernommen worden z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus den vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsakten ergibt sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer stellte am 17.01.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, nachdem er am 06.01.2016 in Griechenland erkennungsdienstlich behandelt wurde. Der Beschwerdeführer wurde am 17.01.2016 polizeilich erstbefragt, wobei er angab, mit seiner Schwägerin gereist zu sein. Seine Eltern un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) reiste illegal in Österreich ein und stellte am 23.08.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.2. Mit Erkenntnis des BVwG vom 09.11.2016, rechtskräftig am 15.11.2016, wurde die behördliche Rückkehrentscheidung (Bescheid vom 18.10.2016) vollinhaltlich bestätigt und erwuchs die ausgesprochene Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z. 2 FPG in Recht... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantra... mehr lesen...