Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA), Regionaldirektion XXXX wurde gegen XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG 2005 erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 03.11.2016 wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 3 FPG erneut ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Begründend für die Erlassung eines unbefrist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion XXXX wurde gegen XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerde gegen dieses Aufenthal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der BF scheint erstmals am 07.04.2008 im österreichischen Melderegister auf. Er erhielt - abgeleitet von seiner ersten Frau (idF D), einer österreichischen Staatsangehörigen - einen Aufenthaltstitel, welcher zuletzt bis 21.02.2015 gültig war. Über den Verlängerungsantrag wurde bis dato nicht entschieden. 2. Mit Bescheid der BH XXXX, wurde - nach der Haftentlassung - gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG 2005 gegen den BF ein auf fünf Jahre befris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am XXXX2013 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005). 2. Am 26.01.2017 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle St. Pölten (im Folgenden: BFA, RD NÖ) zu seinen Fluchtgründen, den Umständen für die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbotes und seine... mehr lesen...