Norm: AußStrG §14 Abs3 D2GBG §126 Abs2
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand in Grundbuchssachen ist grundsätzlich vermögensrechtlicher Natur. Es gilt daher die vom Wert des Entscheidungsgegenstandes abhängige Rechtsmittelbeschränkung des § 14 Abs 3 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG. Hier: Anmerkung der Änderung des Firmenwortlauts des Berechtigten bei bücherlich eingetragenen Vorkaufsrechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §14 Abs3
Rechtssatz: Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs 3 FinStrG sind nur solche Akte, die nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichtes oder der Finanzstrafbehörde erkennen lassen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden konkreten Verdacht auf eine in den Verfahrensvorschriften vorgesehene Weise zu prüfen. Dem behördlichen Akt muss insbesondere zu entnehmen sein, welche Tat der betreffend... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs3 D1cJN §55 Abs1
Rechtssatz: Zwischen einem Anspruch auf Verzugszinsen aufgrund vollstreckbarer Unterhaltsrückstände und verspäteter Unterhaltszahlungen und einem Anspruch auf Unterhaltserhöhung besteht kein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang. Die Zulässigkeit von Rechtsmitteln an den Obersten Gerichtshof ist daher für jeden der Ansprüche gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §14 Abs3AußStrG 2005 §62 Abs3JN §55 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im Unterhaltsverfahren ist der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Rekursgerichtes für jedes Kind einzeln zu beurteilen. Entscheidungstexte 7 Ob 223/99s Entscheidungstext OGH 13.10.1999 7 Ob 223/99s 9 Ob 32/00x Entscheidungstext OGH 16.02.2000 9 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG nF §14 Abs3 C4UVG §22 Abs1
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Ausnahmetatbestandes des § 14 Abs 3 AußStrG ist die Geltendmachung eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs Voraussetzung; an der Rechtsmittelbeschränkung des § 14 Abs 2 Z 1 AußStrG ist festzuhalten, wenn dem Anspruch ein anderer Rechtsgrund zugrunde lag (hier: der auf § 22 UVG gestützte Rückzahlungsanspruch der Republik Österreich, der einem gesetzlichen Unterhaltsanspruc... mehr lesen...