Norm: AngG §6AngG §23 Abs1AngG §40UrlG §6UrlG §12
Rechtssatz: Wird einem Arbeitnehmer anstelle der Ist-Lohnerhöhung auf Grund einer Betriebsvereinbarung eine Mitarbeiterbeteiligung in gleicher Höhe gewährt, die nach fünf Jahren oder bei einem früheren Ausscheiden auszubezahlen ist, sind diese Beträge Entgelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsentschädigung zwingend einzubeziehen sind. ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 IAngG §10 IAngG §10 IIIAngG §40UrlG §6UrlG §12UrlG §16UrlG §17
Rechtssatz: Eine Schmälerung einer Umsatzprovision im Krankheitsfall und Urlaubsfall, bei Pflegefreistellung und Dienstfreistellung ist unzulässig; eine derartige Vereinbarung ist unwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 2046/96g Entscheidungstext OGH 30.01.1997 8 ObA 2046/96g Veröff: SZ 70/20 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23a Abs4 IAngG §40
Rechtssatz: Die zwingende Regelung des § 23a Abs 4 AngG kann durch die dienstvertraglich vereinbarte Anwendung eines Gemeindevertragsbedienstetengesetzes (hier: Steiermark) weder aufgehoben noch beschränkt werden. Entscheidungstexte 9 ObA 197/95 Entscheidungstext OGH 17.01.1996 9 ObA 197/95 Veröff: SZ 69/5 S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1164AngG §40
Rechtssatz: Mit dem Begriff der zwingenden Wirkung ist jener der Teilnichtigkeit eng verknüpft. Ein Arbeitsvertrag wird im Fall des Verstoßes gegen zwingendes Recht nur insoweit als nichtig angesehen, als die zwingende Wirkung reicht. Es tritt dann eine Vertragskorrektur ein, derzufolge die nichtigen Teile durch das zwingende Recht ersetzt werden. Entscheidungstexte 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Drittkläger waren bis 31.3.1987, der Zweitkläger bis 30.6.1987 angestellte, danach selbständige Versicherungsvertreter der beklagten Partei. Nach den inhaltlich gleichlautenden Vermittlungsverträgen hatten die Kläger in den von der beklagten Partei betriebenen Versicherungszweigen Versicherungsverträge ausschließlich für die beklagte Partei zu vermitteln. Diese Bestimmung galt als wesentlich im Sinne des § 22 HVG. Die Kläger waren jedo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Meches und Renate Csörgits als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** R*****, Installateur, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der behauptete Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Ein noch während des aufrechten Dienstverhältnisses - wenn auch kurz vor dessen Beendigung durch einvernehmliche Auflösung - erfolgender Verzicht auf die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird ausgeführt: Rechtliche Beurteilung Die R***** AG, aus der der Kläger mit 31. 12. 1985 ausgeschieden ist, stand im Familienbesitz. Auch der Kläger war Mitbesitzer, nämlich Inhaber von Aktien; er war ferner Mitglied des Vorstandes und Dienstnehmer mit dem Anspruch auf eine von der R***** AG zu se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.März 1980 als Kassierin im Angestelltenverhältnis bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie war zuletzt Stellvertreterin der Kassenleiterin im C*****-Markt D*****. Am 22.November 1989 war sie nicht nur für eine der Kassen, sondern auch für die Leergutannahme und den Informationsschalter zuständig. Gegen 17 Uhr kaufte H***** G*****, ein ebenfalls im C*****-Markt beschäftigter Mitarbeiter vier Packungen Zigaretten um den Preis von insgesamt... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAABGB §1380 HABGB §1444 Db, AngG §40
Rechtssatz: Eine aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffene abschließende Regelung über die gegenseitigen Ansprüche (hier: Verzicht auf Abfertigung bei Umwandlung einer Entlassung in einvernehmliche Beendigung) ist als Vergleich anzusehen, da die Vereinbarung auch zumindest noch ungewisse Rechte umfasste. Der Arbeitnehmer konnte sich daher auch über an sich unverzichtbare A... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wegen Vorenthaltens einer als Entgeltbestandteil anzusehenden Prämie (Arb. 9.430 ua) im Sinne des § 26 Z 2 AngG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, diesbezüglich auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist der Rechtsrüge der Revisionswerberin entgegenzuhalten, daß... mehr lesen...