Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch der Anspruch auf Urlaubsentschädigung zählt nach der klaren Bestimmung des § 12 UrlG zu den dort genannten unabdingbaren Rechten. Wenngleich es den Parteien eines Arbeitsvertrages unbenommen ist, sich anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch über an sich unverzichtbare Ansprüche zu vergleichen, kommt es für die Wirksamkeit eines solchen Vergleiches darauf an, daß dem Günstigkeitsprinzip Rechnung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist nunmehr gesicherte Rechtsprechung, daß die zwingende Bestimmung des § 16 AngG nicht dadurch umgangen werden kann, daß die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruchs an das Erreichen eines bestimmten Stichtags gebunden wird (Arb.Slg 10.822; Es ist nunmehr gesicherte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die strittige Prämie ein unabdingbarer Anspruch war, ist nicht entscheidend, weil auch über an sich unverzichtbare Ansprüche aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar kein Verzichtsvertrag, aber ein wirksamer Vergleich abgeschlossen werden kann (SZ 64/5 = DRdA 1993/57 [Klein]; RdW 1997, 420). Die über Vorschlag des Klägers nach Erklärung seiner Selbstkündigung zustande gekommene Vereinbarung, das Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertrags... mehr lesen...
Norm: AngG §6 AngG §23 Abs1 AngG §40 UrlG §6UrlG §12 AngG Art. 1 § 6 heute AngG Art. 1 § 6 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 459/1993 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.4.1980 bis 30.6.1994 als technischer Angestellter am Standort Linz beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Bei den im Jahre 1993 für den Bereich der eisen- und metallverarbeitenden Industrie, dem die beklagte Partei angehört, stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlungen wurde eine sogenannte Öffnungsklausel vereinbart. Danach konnte anstelle der Ist-Gehaltserhöhung durch Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Februar 1992 bis 15.Oktober 1993 bei der beklagten Partei als EDV-Organisationsprogrammierer beschäftigt. Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) betrug das Grundgehalt in der Bezugsklasse für Büroangestellte in der Stufe VI C bis 31.März 1992 33.680 S, vom 1.April 1992 bis 31.März 1993 35.450 S, vom 1.April 1993 bis 31.März 1994 37.020 S und ab 1.April 1994 De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Kosten von Informationsreisen und Hotelbesichtigungen zutreffend nicht als Ausbildungskosten beurteilt und die Vereinbarung von Urlaub für diese auch im Interesse des Dienstgebers vorgenommenen Reisen als unzulässig erklärt. Es reicht daher insoweit aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Kosten von Informati... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darf die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers weder durch Kollektivvertrag noch durch einzelvertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden, die für den Fall der Arbeitnehmerkündigung nachteilige Folgen für diesen, insbesondere den Verlust von durch die Arbeitsleistung bereits verdienten Entgeltes, vorsehen (SZ 63/199; SZ 65/103; DRdA 1993/19; Arb 11.183; zuletzt 9 ObA 6/97s). ... mehr lesen...
Norm: AngG §8 I AngG §10 I AngG §10 III AngG §40 UrlG §6UrlG §12UrlG §16UrlG §17 AngG Art. 1 § 8 heute AngG Art. 1 § 8 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 AngG Art. 1 § 8 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15.11.1992 bis 30.4.1994 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Sie wurde für eine Tätigkeit in einer Filiale der beklagten Partei im 10. Bezirk aufgenommen. Mit dem Filialleiter vereinbarte sie eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche sowie die Wochentage, an denen sie ihre Arbeit verrichten sollte. Darüberhinaus wurden Gehalt und Einstufung sowie ihr Tätigkeitsbereich in der Lagereinteilung festgelegt. Schließlich wurde m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Abfindungsvergleich vom 8.10.1994 Bereinigungswirkung zukam, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Abfindungsvergleich vom 8.10.1994 Bereinigungswirkung zukam, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Rich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, der sich auf die Unverzichtbarkeit der Abfertigungs- und Urlaubsansprüche beruft, noch folgendes zu erwidern: Eine aus A... mehr lesen...
Norm: AngG §23a Abs4 I AngG §40 AngG Art. 1 § 23a heute AngG Art. 1 § 23a gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 AngG Art. 1 § 23a gültig von 01.01.2016 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1164 AngG §40 ABGB § 1164 heute ABGB § 1164 gültig ab 01.09.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/2019 ABGB § 1164 gültig von 01.07.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ABGB § 1164 gültig von 01.01.2001... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zusammenhang mit der Übernahme der beklagten Partei durch die T*****-Gruppe im Jahr 1983 war beabsichtigt, den bis dahin nach verschiedenen Abteilungen variierenden Prämienlohn zu vereinheitlichen. Am 28.3.1984 wurde zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei eine Vereinbarung (Richtlinien für die Lohnverrechnung - im folgenden kurz Richtlinien) geschlossen, in der für die Lohnverrechnung 3 Ausgangswerte festgelegt wurden. Satz 1 war der jew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß die bei einvernehmlicher Auflösung vereinbarte Generalklausel, daß alle gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen aufgehoben werden, keinen wirksamen Verzicht der Klägerin auf die ihr nach dem Gesetz zustehende Abfertigung darstelle und sich die Klägerin die im Vergleich genannte als freiwillige Abfertigung bezeichnete Teilzahlung auf den geltend gemachten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 18.1.1993 bis 2.4.1993 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, begehrt er den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 112.960,13 brutto an Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung, S 35.384,61 brutto an anteiliger Prämie und S 1.260 netto an Kilometergeld und Aufwandersatz. Die beklagte Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war zuletzt als Prokuristin, die Chefsekretärin des Dr.Kurt R*****, des Generaldirektors der beklagten Partei. Ihr Monatsgehalt betrug rund S 50.000,-- brutto 15 Mal jährlich. Seit 1.9.1978 wurde das Arbeitsverhältnis zwischen Klägerin und Beklagter durch einen Sondervertrag geregelt, der der Klägerin einen Abfertigungsanspruch in Höhe eines Jahresgehaltes auch für den Fall der Arbeitnehmerkündigung gewährte. Dieser Abfertigungsanspruch sollte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 31.März 1988 bis 31. Jänner 1992 als Flugbegleiterin beschäftigt. Das Gehalt der Klägerin betrug zuletzt 12.500 S brutto zuzüglich einer Zulage von 3.670 S monatlich; weiters erhielt sie Provisionen aus Bordverkäufen in der Höhe von durchschnittlich 1.156 S monatlich. Laut Dienstzettel wurde unter anderem folgendes vereinbart: "Das Gehalt kommt 14mal jährlich zur Auszahlung" (Punkt IV) "Das Gehalt kommt 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob die Zahlung von S 75.000 durch den amerikanischen Botschafter an den Kläger der Abgeltung seiner Ansprüche gegen die Beklagte aus dem Arbeitsverhältnis diente, ob der Kläger durch Abgabe von Lohnbefriedigungserklärungen wirksam auf ausstehende Ansprüche verzichtete und ob Verfall des Überstundenentgelts eingetreten ist, zutreffend verneint. Es genügt daher insofern, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger die begehrten Sonderzahlungen und Fahrtkostenersätze zustehen, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der Begründu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Drittkläger waren bis 31.3.1987, der Zweitkläger bis 30.6.1987 angestellte, danach selbständige Versicherungsvertreter der beklagten Partei. Nach den inhaltlich gleichlautenden Vermittlungsverträgen hatten die Kläger in den von der beklagten Partei betriebenen Versicherungszweigen Versicherungsverträge ausschließlich für die beklagte Partei zu vermitteln. Diese Bestimmung galt als wesentlich im Sinne des § 22 HVG. Die Kläger waren j... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Meches und Renate Csörgits als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** R*****, Installateur, ***** vertreten durch ***** Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der behauptete Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der behauptete Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Begründun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend wird ausgeführt:
Rechtliche Beurteilung
Die R***** AG, aus der der Kläger mit 31. 12. 1985 ausgeschieden ist, stand im Familienbesitz. Auch der Kläger war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.März 1980 als Kassierin im Angestelltenverhältnis bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie war zuletzt Stellvertreterin der Kassenleiterin im C*****-Markt D*****. Am 22.November 1989 war sie nicht nur für eine der Kassen, sondern auch für die Leergutannahme und den Informationsschalter zuständig. Gegen 17 Uhr kaufte H***** G*****, ein ebenfalls im C*****-Markt beschäftigter Mitarbeiter vier Packungen Zigaretten um den Preis von insges... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA ABGB §1380 H ABGB §1444 Db, AngG §40 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wegen Vorenthaltens einer als Entgeltbestandteil anzusehenden Prämie (Arb. 9.430 ua) im Sinne des § 26 Z 2 AngG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, diesbezüglich auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wegen Vorenthaltens einer als Entgeltbestandteil anzusehenden Präm... mehr lesen...