Begründung: Die Beklagte war bei der Klägerin vom 13. 10. 1986 bis 26. 4. 2006 als Angestellte beschäftigt. Das Angestelltenverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt der Beklagten. Der Angestelltenvertrag enthält unter Punkt X eine Konkurrenzklausel, die wie folgt lautet: „Nach § 36 AngG wird eine Konkurrenzklausel vereinbart, wonach innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses der Dienstnehmer keine wie immer geartete Tätigkeit bei eine... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2008 bei der Klägerin als Angestellter im Vertrieb für die Betreuung und Belieferung von Friseuren in Österreich beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 2.682 EUR. Der Beklagte kündigte zunächst mit Schreiben vom 24. 4. 2008 sein Dienstverhältnis zur Klägerin auf, wenige Tage danach wurde in einem persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31. 10. 2008 unter Aufrechterhaltung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 FAngG §38
Rechtssatz: Ein allfälliges schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers, auch wenn der Beklagte bei der Kündigung hierauf nicht hingewiesen hat, ist im Rahmen des in der Sache erhobenen Mitverschuldenseinwandes noch vor Einsatz des richterlichen Mäßigungsrechts nach § 38 AngG zu berücksichtigen. Bei richtiger Wertung der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadenersatz ist nämlich der Aspekt des Mitverschuldens des Gläubig... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IIIAngG §38
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens nicht erwiesen wurde, hat nur der wirkliche Schaden als Mäßigungskriterium unberücksichtigt zu bleiben. Entscheidungstexte 9 ObA 120/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 9 ObA 120/92 Veröff: SZ 65/102 = DRdA 1993,237 (Reissner) 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. September 1965 geborene Beklagte legte im Juni 1987 an der Handelsakademie in Wörgl die Matura ab. Ausgenommen eine nicht die Branche der klagenden Partei betreffende Ferialarbeit hatte der Beklagte vor Aufnahme seiner Tätigkeit bei der klagenden Partei keinerlei Berufserfahrung. Dem Beklagten war der Begriff der Konkurrenzklausel aufgrund seiner schulischen Ausbildung im Arbeitsrecht geläufig. Bereits vor Ablegung der Matura wurde das Arbeitsverh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisiongrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO), zumal eine vom Berufungsgericht als nicht gegeben erachtete Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens in der Revision nicht neuerlich als Mangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden kann (SZ 27/4; RZ 1989/16 uva). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Verpflichtung des Beklagten zur Zahlun... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 3.1.1977 bei der Firma A***`s Satz- und Druckformherstellung GesmbH & Co KG (im folgenden kurz: Firma A***`s) beschäftigt. Er verpflichtete sich zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 12 Monatsbezügen, wenn er aus eigenem Verschulden aus dem Unternehmen ausscheiden und innerhalb eines Jahres bei einem Konkurrenzunternehmen tätig werden sollte. Am 10.1.1983 entließ der Geschäftsführer der Firma A***`s den Beklagten, nachdem er in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 Abs2 FABGB §1336 Abs2 HAngG §38
Rechtssatz: Auf den Betrag des dem Arbeitgeber durch einen Vertragsbruch des Arbeitnehmers entstandenen Schadens kann bei Mäßigung der Konventionalstrafe nur dann Bedacht genommen werden, wenn eine Behauptung des Arbeitgebers vorliegt, daß überhaupt ein konkreter Schaden eingetreten ist. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 Ob 349/89 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der klagenden Partei vom 1. Juli 1985 bis 31. Juli 1988 als Verkaufsrepräsentant für Kopiergeräte angestellt. Das Dienstverhältnis endete durch arbeitnehmerseitige Kündigung. In den letzten 6 Monaten bezog der Beklagte insgesamt 206.017,59 S brutto. Vor seiner Tätigkeit bei der klagenden Partei war der Beklagte bei der Firma P*** beschäftigt; er wurde dort zum Verkäufer ausgebildet und hat sich einige Jahre mit Büroorganisation und Hardwar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Mäßigung der begehrten Konventionalstrafe zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die Revisionswerberin in ihrer Rechtsrüge nicht von den maßgeblichen Feststellungen ausgeht, soweit sie geltend macht, daß sie der Beklagte durch herabsetzende Vergleiche vorsä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten, ihrem ehemaligen Arbeitnehmer, die Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von S 460.486,40 sA auf der Basis eines monatlichen Bruttoentgelts von S 20.931 brutto mit der
Begründung: , er habe nach der von ihm herbeigeführten Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei einem Konkurrenzunternehmen gearbeitet und dadurch gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel verstoßen. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin nahm am 8. 2. 1980 das Anbot der Beklagten vom 2. 1. 1980 an, von ihr (der Klägerin) einen VW-Kastenwagen ab dem Datum der polizeilichen Anmeldung auf unbestimmte Dauer, jedoch unter Zugrundelegung einer Kalkulationsbasisdauer von 36 Monaten, eines Basispreises von 150.102 S und einer Kilometer-Jahresleistung von 30.000 (wobei 10 % Mehrkilometer frei sein sollten), gegen Erlag eines Depots von 14.912 S und eines Schadensbeteiligungsbetrages von 2.00... mehr lesen...