Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom November 1973 hat die Beklagte von der Klägerin eine Fernsprechnebenstellenanlage Crossbar 2/14 KS auf unbestimmte Zeit gemietet und auf die Dauer von zehn vollen Kalenderjahren ab Betriebsbereitschaft der Anlage auf die Ausübung des Kündigungsrechts verzichtet. Nach dem zum Bestandteil des Mietvertrages gewordenen allgemeinen Überlassungsbedingungen für die Vermietung von Fernsprechnebenstellenanlagen hat die Mieterin bei auf ihre Veranlas... mehr lesen...
Norm: AngG §38 AngG Art. 1 § 38 heute AngG Art. 1 § 38 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig, also überhöht ist, sind vor allem die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des Arbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 C AngG §38 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1336 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § ... mehr lesen...
Norm: AngG §38 AngG Art. 1 § 38 heute AngG Art. 1 § 38 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Mäßigung einer Konkurrenzklausel in der Bekleidungsbranche.
Entscheidungstexte 4 Ob 14/67 Entscheidungstext OGH 28.02.1967 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 AngG §38 KollV für den Außendienst der Versicherungsunternehmungen §6 Abs5 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1336 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...