RS OGH 2020/8/25 4Ob55/79, 4Ob138/82, 14Ob71/86, 9ObA224/88, 9ObA346/89, 9ObA78/90 (9ObA79/90), 9ObA

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Veröffentlicht am 25.09.1979
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig, also überhöht ist, sind vor allem die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Einkommensverhältnisse beziehungsweise Vermögensverhältnisse, ferner Art und Ausmaß seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch die Vertragsverletzung dem Arbeitgeber entstandenen Schadens entsprechend zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, Vertragsstrafe, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Vereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029967

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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