Norm:        AngG §26 Z4 III4aAngG §27 Z6 E6                               
Rechtssatz:          Auch eine einmalige empfindliche Beleidigung kann einen Entlassungsgrund oder Austrittsgrund darstellen.                     Entscheidungstexte                                 4 Ob 121/57      Entscheidungstext  OGH  17.12.1957  4 Ob 121/57   Veröff: EvBl 1958/136 S 214 = Arb 6787 = SozM IA/d,299                                           2 Ob 499/53      Entscheidungstext  OGH  26.06.1953  2 Ob ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z4 E4dGewO §82 litf                               
Rechtssatz:          Das Fernbleiben vom Dienst ist gerechtfertigt, wenn der Dienstnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist, wenn auch die Krankmeldung verspätet vorgenommen wird. Eine verspätete Krankmeldung kann allerdings dann zum Anlass einer Entlassung genommen werden, wenn der Dienstnehmer wusste, dass dem Dienstgeber dadurch ein wesentlicher Schaden erwachsen werde und ihm die rechtzeitige Meldung leicht ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg                               
Rechtssatz:          Der Vorwurf gegen einen Meister, er sei ein schlechter Meister, kann unter Umständen einen Entlassungsgrund darstellen.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   100/57      Entscheidungstext  OGH  22.10.1957  4  Ob   100/57   Veröff: Arb 6723 = SozM IA/d,262                                        Schlagworte       SW: Angestellte, erhebliche ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1153 BAngG §27 Z4 E4eAngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Dem Angestellte kann eine Hilfsarbeitertätigkeit auch nicht vorübergehend und aushilfsweise zugemutet werden. Es sei denn, daß es sich um einen wirklichen Katastrophenfall handelt, der normale Maßstäbe aufhebt.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   143/57      Entscheidungstext  OGH  22.10.1957  4  Ob   143/57   Veröff: SozM IA/e,241 = Arb 6746...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1                               
Rechtssatz:          Verspäteter Ausspruch der Entlassung wegen Zuspätkommens, wenn zwei Tage verstrichen sind.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   114/57      Entscheidungstext  OGH  22.10.1957  4  Ob   114/57   Veröff: EvBl 1958/2 S 17 = JBl 1958,131 = Arb 6779 = SozM IA/d,327                                        Schlagworte       SW: Angestellte, gesetzlicher Entlassungsgru...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Auf Weisung des Dienstgebers muß der Angestellte auch eine von seinem bisherigen Aufgabenkreis abweichende Tätigkeit übernehmen, wenn diese noch im Rahmen der ursprünglich in groben Umrissen vereinbarten Beschäftigung liegt und Nachteile für ihm damit nicht verbunden sind. Die Weigerung des Dienstnehmers bildet in einem solchen Fall den Entlassungsgrund des § 27 Z 4 AngG.                     Entscheidungstexte ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 Z4 E4                               
Rechtssatz:          Die Ablehnung von direkter Streikarbeit stellt keine unberechtigte Arbeitsverweigerung dar.                         Schlagworte       *D*, Angestellte, Arbeitskampf, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, beharrliche Dienstverweigerung, Weigerung,
Verweigerung, Mitarbeit, Mitwirkung                   European Case Law Identifi...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §879 BIIhABGB §1162AngG §27 A6                               
Rechtssatz:          Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines vereinbarten Auflösungsgrundes.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    58/57      Entscheidungstext  OGH  02.07.1957  4  Ob    58/57   Veröff: SozM IA/d,249                                        Schlagworte       SW: Angestellte, gute Sitten, Ende, Beendigung, Entlassungsgrund,
wichtiger Grund, Dienstverhältnis, A...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4fAZO §14                               
Rechtssatz:          Nichtbefolgung einer gerechtfertigten Überstundenanordnung als Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    56/57      Entscheidungstext  OGH  02.07.1957  4  Ob    56/57   Veröff: JBl 1958,79 = SozM IA/d,251                                           4  Ob     8/65      Entscheidungstext  OGH  29.01.1965  4  Ob     8/65   Veröff: SozM IC,5...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAb. AngG §27 D                               
Rechtssatz:          Ein reines Formaldelikt, also ein zweckentsprechendes, zum Nutzen des Dienstgebers sich auswirkendes Zuwiderhandeln gegen die Anordnung kann nur dann einen Entlassungsgrund bilden, wenn von dem Dienstgeber aus guten Gründen auf die Befolgung der Anordnung schlechthin Gewicht gelegt werden kann.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    58/57      Entscheidungstex...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1GewO 1859 §82                               
Rechtssatz:          Der Dienstgeber darf ein Verhalten des Dienstnehmers, das an sich einen Entlassungsgrund darstellt, nicht monatelang stillschweigend beobachten und dann mit der Entlassung überfallsartig hervortreten.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    19/57      Entscheidungstext  OGH  26.03.1957  4  Ob    19/57   Veröff: Arb 6619 = SozM IA/d,227 = EvBl 1957/...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6                               
Rechtssatz:          Bei einer auf eine Beleidigung gestützten fristlosen Entlassung kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber deswegen nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist.                         Schlagworte       *D*, Angestellte, erhebliche Ehrverletzung, Ehrenbeleidigung,
Strafbarkeit, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, vor...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162AngG §27                               
Rechtssatz:          Der Grundsatz, dass Entlassungsgründe unverzüglich geltend zu machen sind, darf nicht überspannt werden. Die Entlassungserklärung ist rechtzeitig, wenn der Dienstnehmer, nachdem der Personalchef vom Entlassungsgrund Kenntnis erhalten hatte, unverzüglich suspendiert und rund drei Wochen später entlassen wurde.                     Entscheidungstexte                                 4 Ob 123/56      Entscheidung...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1GewO 1859 §82                               
Rechtssatz:          Wenn auch dem Dienstgeber eine angemessene Überlegungsfrist bei Ausspruch einer Entlassung zuzubilligen ist, so darf diese keineswegs mehrere Tage dauern.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   142/56      Entscheidungstext  OGH  18.12.1956  4  Ob   142/56   Veröff: SozM IA/d,221                                           4  Ob    70/59      Entsche...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c                               
Rechtssatz:          Der Angestellte, der dem Lieferanten seines Dienstgebers in Aussicht stellt, qualitativ minderwertige Ware zu übernehmen, wenn der dafür ein Entgelt erhalte, setzt den Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   123/56      Entscheidungstext  OGH  18.12.1956  4  Ob   123/56   Veröff: Arb 6566                                  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 E1c                               
Rechtssatz:          Ehegatten, die bei demselben Dienstgeber beschäftigt sind und eine Dienstwohnung bei ihm benützen, können, wenn einer von ihnen sich am Eigentum des Dienstgebers vergriffen hat, nicht beide entlassen werden, es sei denn, daß auch den anderen an der Verfehlung ein Mitverschulden trifft.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   131/56      Entscheidungstext  OGH  18.12.1956  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 c                               
Rechtssatz:          Kein Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung, wenn der Angestellte die zur Befriedigung eigener privater Bedürfnisse benötigten Waren nicht beim Dienstgeber kauft.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    86/56      Entscheidungstext  OGH  06.11.1956  4  Ob    86/56   Veröff: Arb 6538 = SozM IA/d,237                                        Schlagworte       SW: wichtiger Gr...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z3 E3                               
Rechtssatz:          Nach dieser Gesetzesstelle darf der Angestellte grundsätzlich nur solche Geschäfte vornehmen, die völlig außerhalb des Rahmens der geschäftlichen Betätigung des Dienstgebers fallen. Verboten sind daher nicht nur Geschäfte, die der Dienstgeber in seinem Handelsgewerbe tatsächlich betreibt, sondern auch solche, die er nach der Zweckrichtung seines Handelsgewerbes betreiben kann.                     Entscheidungste...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1                               
Rechtssatz:          Grundsätzliches zum Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. (Fälschung von Berufsdiplomen). (Hinsichtlich des dienstlichen Bereiches entgegengesetzt zu: 4 Ob 3/53, 4 Ob 32/54, 4 Ob 98/55, 4 Ob 180/57)                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    93/56      Entscheidungstext  OGH  02.10.1956  4  Ob    93/56   Veröff: SozM IA/d,213 = Arb 6511                      ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1                               
Rechtssatz:          Wenn ein Dienstnehmer Holz, für das er als Vertreter des Dienstgebers bereits ein günstiges Kaufanbot hatte, um einen geringen Preis an sich löst und dann um etwa den dreifachen Preis an den Anbotsteller im eigenen Namen und zu eigenem Nutzen weiterveräußerte, setzt er einen Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   114/56      En...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Nichtbefolgung eines Abrechnungsauftrages als Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    68/56      Entscheidungstext  OGH  10.07.1956  4  Ob    68/56                                        Schlagworte       SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung,
Nichtfügen, Anordnung,...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 Z4 E4fAZO §3                               
Rechtssatz:          Die Weigerung, unzulässige Überstunden zu leisten, stellt auch dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn sie rechtsirrtümlich begründet wird.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    41/56      Entscheidungstext  OGH  10.07.1956  4  Ob    41/56   Veröff: SozM IIIA,47                                            9 ObA   101/87       Entscheidungstext  OGH  16...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z4 E4a                               
Rechtssatz:          Wie sonst im Rechtsverkehr kann sich auch im Falle des § 27 Z 4 AngG der Dienstgeber eines Vertreters oder Gehilfen - etwa des unmittelbaren Vorgesetzten der beiden in Betracht kommenden Dienstnehmer - bedienen.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    42/56      Entscheidungstext  OGH  03.07.1956  4  Ob    42/56   Veröff: JBl 1957,50                                       ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1                               
Rechtssatz:          1) Der Verdacht der Untreue kann die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers begründen, insbesondere wenn er eine Vertrauensstellung, wie die eines Filialleiters, innehat. 2) Wird ein solcher Verdacht auf Fehlbeträge gestützt, so ist sämtlichen Fehlerquellen für die Fehlbeträge nachzugehen. 3) Bei der Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung eines auf mehrere Jahre fest angestellten fristlos entlassene...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1159ABGB §1162 IAaAngG §20 Abs1 VIIAngG §27                               
Rechtssatz:          Eine Kündigung mit verkürzter Frist anstatt der Entlassung ist wirksam, wenn sie sich ausdrücklich auf einen Entlassungsgrund stützt.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   196/55      Entscheidungstext  OGH  14.02.1956  4  Ob   196/55   Veröff: SozM IA/d,169                                           4  Ob    86/60      Entscheidungstext ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IIIAAngG §27 C5AngG §27 Z2 E2                               
Rechtssatz:          Auch der Entlassungsgrund der Unfähigkeit muß, sobald sich die Unfähigkeit herausstellt, ohne unnötigen Aufschub geltend gemacht werden. Beruht jedoch die Verzögerung des Ausspruches der Entlassung auf einem Entgegenkommen des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Leistungen zu verbessern und so den Entlassungsgrund zu beseitigen, dann kann dies, we...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1a                               
Rechtssatz:          Bekanntgabe von Produktionsunterlagen an Kreditreferenten der Bank des Dienstgebers als Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   186/55      Entscheidungstext  OGH  13.12.1955  4  Ob   186/55   Veröff: JBl 1956,241                                        Schlagworte       SW: Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung,
End...                    mehr lesen...                
Die Klägerin war in der Zeit vom 1. Oktober 1928 bis 27. Juli 1954 bei der beklagten Partei und ihrer Rechtsvorgängerin als Buchhalterin beschäftigt. Sie ist am 27. Juli 1954 fristlos entlassen werden, weil sie sich nach Behauptung der beklagten Partei weigerte, das Lehrmädchen Josefine M. in die Buchhaltung einzuführen. Am 10. Jänner 1954 erkrankte die Klägerin und blieb dem Betrieb bis 22. März 1954 fern, während welcher Zeit die Buchhaltungsarbeiten unerledigt blieben und nur die u... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6c                               
Rechtssatz:          "Gemeinheit" als Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   178/55      Entscheidungstext  OGH  06.12.1955  4  Ob   178/55   Veröff: Arb 6352                                           4  Ob    32/68      Entscheidungstext  OGH  11.06.1968  4  Ob    32/68   Vgl aber; Beisatz: Kein Entlassungsgrund, wenn den Umständen nach entschuldbar. (T1) Verö...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Erteilt der Dienstgeber dem Dienstnehmer Aufträge, die von diesem gleichzeitig nicht bewältigt werden können, weil die Bewältigung über sein Können hinausginge, so kann dem Dienstnehmer nach dem Grundsatz nemo ultra posse obligatur kein Vorwurf gemacht werden, wenn er zunächst der vom Standpunkt der Interessen des Betriebes wichtigeren, daher auch dringlicheren Arbeit den Vorzug gibt, es wäre denn...                    mehr lesen...