Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 Z4 E4dAngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Es stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn der Dienstgeber dem Angestellten durch die ihm aufgetragenen anderweitigen Obliegenheiten die Zeit zu geforderten Leistung nimmt.                     Entscheidungstexte                                  4  Ob   168/55       Entscheidungstext  OGH  06.12.1955  4  Ob   168/55    Veröff: SZ 28/254                                        Schlagw...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §905 ICABGB §1153 BABGB §1162 IAaAngG §27 Z4 E4eAngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Zur Frage, ob die Weigerung des Angestellten, die Dienste an einem anderen Ort zu leisten, einen Entlassungsgrund darstellt.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    93/55      Entscheidungstext  OGH  06.09.1955  4  Ob    93/55   Veröff: JBl 1956,79 = Arb 6298                                           4  Ob    53/75     ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cAngG §27 Z4                               
Rechtssatz:          Nichtabrechnung eines krankgemeldeten Inkassobeamten als Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   147/55      Entscheidungstext  OGH  06.09.1955  4  Ob   147/55                                        Schlagworte       SW: Angestellten, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Un...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z6 E6b                               
Rechtssatz:          Kein Entlassungsgrund, wenn Angestellter pornographische Bilder einem großjährigen Mitbediensteten im Bereich des Betriebes des Dienstgebers übergibt.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    98/55      Entscheidungstext  OGH  06.09.1955  4  Ob    98/55   Veröff: Arb 6299                                            9 ObA  216/99a       Entscheidungstext  OGH  15.09.1999  9 ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 Z1 E1cAngG §27 Z4                               
Rechtssatz:          Ein im Interesse des Dienstgebers mit Bewilligung des unmittelbar Vorgesetzten, aber gegen das Verbot des Generaldirektors unternommene Geschäftsreise (mit kurzer Verspätung) ist kein Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    70/55      Entscheidungstext  OGH  12.07.1955  4  Ob    70/55                                        Schlag...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 Z4 E4d                               
Rechtssatz:          Bei einem Angestellten in gehobener Stellung stellt eine geringfügige Verschiebung der Dienstzeit keinen Entlassungsgrund dar.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    70/55      Entscheidungstext  OGH  12.07.1955  4  Ob    70/55                                        Schlagworte       SW: Arbeitszeit, Zeit, führende Position, leitend, Führungskraft,
wichtige...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IVAngG §27 A1                               
Rechtssatz:          Auch die ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis mit Ausnahme solcher Dienstverhältnisse, die einem besonderen Kündigungsschutz oder Entlassungsschutz unterliegen.                     Entscheidungstexte                                  3 Ob 316/55       Entscheidungstext  OGH  22.06.1955  3 Ob 316/55    Veröff: JBl 1956,23 = Arb 6255 = SZ 28/169                                        ...                    mehr lesen...                
Die Parteien schlossen am 20. März 1952 einen Dienstvertrag, wonach der Kläger als leitender Direktor der beklagten Partei in Dienst gestellt wurde. Im Punkt 3 des Vertrages heißt es: "Die Gesellschaft verzichtet auf eine Kündigung des Dienstvertrages mit Ausnahme des Falles, daß die Gesellschaft aufgelöst wird oder in Liquidation tritt, weil der Gesellschaftszweck nicht mehr oder nicht in der beabsichtigten Form erreicht werden kann, oder die Gesellschaft aus anderen Gründen zur Eins... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg                               
Rechtssatz:          Nervosität und Unbeherrschtheit eines Dienstnehmers sind keine 
Gründe: , die den von ihm gesetzten Entlassungsgrund der groben Beleidigung entschuldbar machen können.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    46/55      Entscheidungstext  OGH  24.05.1955  4  Ob    46/55   Veröff: Arb 6239                                           4  Ob    27/73...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §8 Abs8 VAAngG §8 Abs8 VBAngG §27 E5BAG §17a Abs7EFZG §4 Abs1EFZG §4 Abs4                               
Rechtssatz:          Es bildet keinen Entlassungsgrund, wenn der Dienstnehmer den Dienstgeber von seiner Krankheit nicht verständigt hat.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    38/55      Entscheidungstext  OGH  24.05.1955  4  Ob    38/55   Veröff: EvBl 1955/382 S 625 = JBl 1955,606                                  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 D                               
Rechtssatz:          Entlassung wegen Trunkenheit.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    62/55      Entscheidungstext  OGH  10.05.1955  4  Ob    62/55   Veröff: JBl 1955,529                                        Schlagworte       SW: Angestellte, Entlassungsgrund, Alkohol, Alkoholisierung,
wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IIIAAngG §27 C3                               
Rechtssatz:          Eine gewisse kurze Überlegungsfrist und Verzögerung insbesondere im Zusammenhang mit einer Mitteilung an den Dienstnehmer, daß die Entscheidung vorbehalten bleibe, beeinträchtigt das Entlassungsrecht des Dienstgebers insbesondere dann nicht, wenn ein umfangreicher Verwaltungsapparat des Dienstgebers in Tätigkeit zu treten hat.                     Entscheidungstexte                                 4  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 D                               
Rechtssatz:          Wenn der Angestellte während seiner Dienstzeit Geldbeträge eingenommen und Geldbeträge ausgegeben hat, ohne den Eingang und die Ausgaben ordnungsmäßig anzuzeigen, so hat er damit dem Dienstgeber gegenüber sein auftragswidriges Vorgehen verschleiert. Daß er die Belege aufbewahrt hat, um eines Tages nachweisen zu können, daß er zumindest nicht in eigennütziger Weise gehandelt hat, ändert nichts daran, da...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §879 BIIhABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4GewO §82KoalitionsG §1 ff                               
Rechtssatz:          Der von einer Gewerkschaft ohne fristgemäße Kündigung der Arbeitsverhältnisse durchgeführte Streik um die Arbeitsbedingungen berechtigt die bestreikten Arbeitgeber, als kollektive Abwehrkampfmaßnahme die Arbeitsverhältnisse der streikenden Arbeitnehmer fristlos zu lösen. Macht der bestreikte Arbeitgeber von seinem in Ziffer 1 bezeichneten Recht Gebrauch, so st...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1                               
Rechtssatz:          Ob eine Entlassung rechtzeitig oder verspätet vorgenommen wurde, lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falles richtig beurteilen. Die Unterlassung der sofortigen Geltendmachung eines Entlassungsgrundes führt dann nicht zur Verwirkung des Entlassungsrechtes, wenn das Zögern in der Sachlage begründet war (drei Tage).                     Entscheidungstexte                                 4 Ob ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1151 VIIIABGB §1162 IVAngG §26 IAngG §27 A6GewO 1859 §82GewO 1859 §82a                               
Rechtssatz:          Hat auch nur eines der Gruppenarbeitsmitglieder einen Entlassungsgrund gesetzt, so kann die ganze Gruppe entlassen werden, woferne sie nicht einen vollwertigen Ersatz beizustellen in der Lage ist.                     Entscheidungstexte                                  4  Ob   120/54       Entscheidungstext  OGH  11.01.1955  4  Ob   120/54    Veröff: A...                    mehr lesen...                
Der beklagte Cafetier hat mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom 1. Mai 1951 Josef N. als Kapellenleiter mit drei Musikern für die Zeit vom 1. Juni 1951 bis 15. Dezember 1951 in dem von ihm betriebenen Cafe L. angestellt. Darin verpflichtete er sich dem N. gegenüber zur Bezahlung einer Nettomonatsgage von 6500 S sowie zur Leistung freier Verpflegung und freier Unterkunft für ihn und die übrigen Mitglieder der Kapelle. Sämtliche Musiker einschließlich des Kapellenleiters wurden vom Be... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4f                               
Rechtssatz:          Zur Entlassung eines Unterhaltungsmusikers wegen Nichtberücksichtigung der Publikumswünsche.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   121/54      Entscheidungstext  OGH  11.01.1955  4  Ob   121/54   Veröff: Arb 6144                                           4  Ob    23/74      Entscheidungstext  OGH  07.05.1974  4  Ob    23/74   Beisatz: Musikkapelle (T1) Verö...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z6 E6c                               
Rechtssatz:          Die gegenüber dem Dienstgeber ausgestoßene Drohung, er solle ihn nicht anfassen, sonst fliege er durch den Saal an die Wand, stellt den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung dar (§ 27 Z 6 AngG).                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   121/54      Entscheidungstext  OGH  11.01.1955  4  Ob   121/54   Veröff: Arb 6144                                        Schlagwort...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z4 E4d                               
Rechtssatz:          Fernbleiben vom Dienst durch einen Tag.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   160/54      Entscheidungstext  OGH  21.12.1954  4  Ob   160/54                                           4  Ob    35/58      Entscheidungstext  OGH  15.04.1958  4  Ob    35/58   Veröff: SozM IA/d,315                                        Schlagworte       SW: Angestellte, eintägig, ganztägig, ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1159ABGB §1162 IVAngG §20 Abs1 VIIAngG §27 A                               
Rechtssatz:          Umwandlung einer Entlassung in eine Kündigung nur mit Zustimmung des Entlassenen zulässig. Wenn dieser aber der Umwandlung der Entlassung in eine fristgemäße Kündigung zustimmt, dann handelt es sich schon nicht mehr um eine Kündigung, soweit darunter eine einseitige rechtsgestaltende Erklärung verstanden wird, sondern um ein mit Zustimmung beider Teile abgeschlossenes zweiseit...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §8 Abs8 VAAngG §27 Z5 E5                               
Rechtssatz:          Keine Anzeigepflicht des Angestellten nach Entlassung.                     Entscheidungstexte                                 4 Ob 140/54      Entscheidungstext  OGH  19.10.1954  4 Ob 140/54   Veröff: JBl 1955,46 = Arb 6089                                           4 Ob 148/60      Entscheidungstext  OGH  28.02.1961  4 Ob 148/60   Veröff: Arb 7333                                           4 Ob 71/...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 D                               
Rechtssatz:          Vertrauliche Mitteilungen eines Angestellten dem Betriebsrat gegenüber über Vorgesetzte, wenn die Richtigkeit der Mitteilungen nach den Umständen des Falles wahrscheinlich ist, sind keine Entlassungsgründe.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    74/54      Entscheidungstext  OGH  19.10.1954  4  Ob    74/54                                        Schlagworte      ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAcAngG §27 D                               
Rechtssatz:          Weigerung des Angestellten, erhobene Beschuldigungen gegen Vorgesetzte vor dem Betriebsleiter zu wiederholen bzw zu konkretisieren, ist kein Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    74/54      Entscheidungstext  OGH  19.10.1954  4  Ob    74/54   Veröff: Arb 6088                                        Schlagworte       SW: wichtiger Grund, vorzeit...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162dAngG §27 A1AngG §34                               
Rechtssatz:          Auch eine mit einer kürzeren als der vertragsmäßigen Frist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis. Die sechsmonatliche Präklusivfrist des § 1162 d ABGB ist auch dann anzuwenden, wenn zur Frage steht, ob eine Kündigung dem Vertrage und dem Gesetz gemäß erfolgte.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    90/54      Entscheidungstext  OGH  16.07.1...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z6 E6c                               
Rechtssatz:          Erhebliche Ehrverletzungen verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes nach § 27 Z 6 AngG, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen.                     Entscheidungstexte                                 4 Ob 118/54      Entscheidungstext  OGH  13.07.1954  4 Ob 118/54   Veröff: JBl 1954,597 = SozM IA/d,77 = Arb 6041                                           4 Ob ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z6 E6c                               
Rechtssatz:          Die in der Erregung geäußerte Ansicht, der Dienstgeber habe einen Zeugen, der in einem zwischen beiden Teilen geführten Prozeß von ihm angeboten wurde, bestochen, ist keine bloße Unmutsäußerung und stellt somit einen Entlassungsgrund dar.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    63/54      Entscheidungstext  OGH  13.07.1954  4  Ob    63/54                                  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        AngG §27 Z1 E1c                               
Rechtssatz:          Der Dienstgeber kann den Dienstnehmer, der nach außenhin für die Ausführung eines Auftrages verantwortlich ist, nicht wegen Pflichtverletzung entlassen, für die gemäß den internen Verhältnissen ein anderer Dienstnehmer haftbar ist.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob   118/54      Entscheidungstext  OGH  13.07.1954  4  Ob   118/54   Veröff: SozM IA/d,77                  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 DGewO 1859 §82 litg                               
Rechtssatz:          Vorwurf gegen den Betriebsrat, er sei "abgeschmiert" (bestochen) als Entlassungsgrund.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    10/54      Entscheidungstext  OGH  25.05.1954  4  Ob    10/54   Veröff: Arb 6002                                        Schlagworte       SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstve...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §1162 IAbAngG §27 D                               
Rechtssatz:          Bruch eines Pressetisches als Entlassungsgrund des Werkmeisters.                     Entscheidungstexte                                 4  Ob    56/54      Entscheidungstext  OGH  18.05.1954  4  Ob    56/54                                        Schlagworte       SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Zerstörung,
Zerstören, Tisch  ...                    mehr lesen...