Norm: AngG §27 Z6 E6c AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Die "erhebliche Ehrverletzung" im Sinne dieser Gesetzesstelle entspricht der groben Ehrenbeleidigung im Sinne des § 82 lit g GewO 1859. Die "erheblich... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6c AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Ein auf dem Schreibtisch hinterlassener Kalenderspruch folgenden Inhalts: "Eine Kuh findet immer das richtige Gras, der Berechnende kann sich verrechne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 12. 1978 beim Beklagten - ihrem Schwiegervater - als Angestellte beschäftigt. Am 3. 12. 1982 wurde sie fristlos entlassen. Mit der Behauptung, dass diese Entlassung ohne rechtfertigenden Grund ausgesprochen worden sei, begehrt die Klägerin vom Beklagten aus dem Titel der Kündigungsentschädigung (einschließlich der anteiligen Sonderzahlungen) sowie der Abfertigung die Zahlung von insgesamt 38.139,72 S sA. Der Beklagte hat dieses Begehren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.Jänner 1980 bis 30.Juni 1983 in der Kanzlei des beklagten Notars als Sekretärin mit einem Bruttogehalt von zuletzt 18.000 S monatlich beschäftigt. Sie wurde mit Schreiben vom 30. Juni 1983 vorzeitig entlassen. Die Klägerin bringt vor, daß diese Entlassung zu Unrecht erfolgt sei, und begehrt an Gehaltsnachzahlung samt kapitalisierten Zinsen, Kündigungsentschädigung (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen), Urlaubsentschädigung und Abfer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger in begehrt von der beklagten Partei S 161.330,08 brutto Kündigungsentschädigung, S 271.991,25 brutto Abfertigung, ferner als Entlohnung für geleistete Putzarbeiten S 18.000,-- und schließlich die Feststellung, daß die beklagte Partei ihr sämtliche Folgeprovisionen aus den von ihr abgeschlossenen Versicherungsverträgen und die Betriebspension auch in Zukunft zu bezahlen habe. Sie sei bei der beklagten Partei seit 1. März 1961 beschäftigt gewesen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, er habe das zwischen ihm und der beklagten Partei bestehende Lehrverhältnis am 31. Mai 1983 durch vorzeitigen Austritt aus dem Grunde des § 15 Abs 4 lit b BAG beendet. Die beklagte Partei habe sich nämlich geweigert, den Kläger ab 16. Mai 1983 weiterhin auszubilden und zu beschäftigen. Der Kläger sei schon am 11. Mai 1983 aufgefordert worden, sein Werkzeug abzugeben und nach Hause zu gehen, weil er am 9. Mai 1983 ein im Hofe des Betrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der beklagten Partei zuletzt den Betrag von S 80.551,10 brutto s.A. an Kündigungsentschädigung, restlicher Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Sie sei von der beklagten Partei am 15.2.1983 ungerechtfertigt entlassen worden. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, und wendete ein, die Klägerin sei wegen beharrlicher Mißachtung von Weisungen und beharrlicher Arbeitsverweigerung entlassen worden. Die Klägerin habe ... mehr lesen...
Der Kläger war seit dem 1. 10. 1959 bei der beklagten Versicherungsgesellschaft, deren Betrieb den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes unterliegt, zuletzt als Leiter des Rechnungswesens beschäftigt. In § 1 des Anstellungsvertrages vom 5. 8. 1966 hatte die beklagte Partei dem Kläger die am 20. 6. 1962 erteilte Kollektivprokura und die zum 1. 7. 1962 erfolgte Bestellung zum Leiter des Rechnungswesens bestätigt. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Vertrages galten für eine Kündigung sei... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6 ArbVG §102 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ArbVG § 102 heute ArbVG § 102 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Ein genereller, auch verschuldete Tatbestände umfassender Ausschluß der Entlassungsbefugnis des Arbeitgebers durch Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit nich... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6 ArbVG §102 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ArbVG § 102 heute ArbVG § 102 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6aGewO 1859 §82 litg AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Ein Entlassungsgrund liegt vor bei mit nicht unerheblichen Verletzungen verbundenen, wenn auch in der Privatsphäre wurzelnden Tätlich... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C6 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Bei Vorliegen fortgesetzter Entlassungsgründe - darunter ist die wiederholte Begehung von im wesentlichen gleichartigen, auf derselben Neigung oder denselben... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6 AngG §27 B AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eUrlG §4 Abs1 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
War der Arbeitnehmer berechtigt, die Befolgung der Weisung unter Hinweis auf den vereinbarten Erholungsurlaub abzulehnen, dann kann ihm ein... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4a AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Die bloße Ankündigung einer Pflichtenvernachlässigung rechtfertigt eine Entlassung in aller Regel schon deshalb nicht, weil selbst eine bereits begang... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4a BAG §18 Abs3GewO 1859 §82 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 BAG § 18 heute BAG § 18 gültig ab 22.03.2020 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Entscheidend ist, ob das Verhalten des Angestellten nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise - also nicht nach dem subjektiven Empfinden des... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Auch unwahre Angaben gegenüber dem Dienstgeber können den Tatbestand des § 27 Z 1 letzter Fall AngG herstellen, doch zieht nicht jede Unwahrheit Vertrau... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Unter den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mi... mehr lesen...
Norm: AngG §27 D AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht jeder Tätigkeit, sondern nur der in einer Vertrauensstellung, ähnlich der tatbildmäßigen (wie hier als Lager... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von der Beklagten 41 497.07 S samt Nebengebühren als Kündigungsentschädigung und restliches Urlaubsgeld mit der Begründung: , die Beklagte habe ihn am 8. 4. 1981 ungerechtfertigt entlassen. Die Beklage beantragt, das Klagebegehren abzuweisen, und wendet ein, die Entlassung sei mit Recht erfolgt. Die Beklagte habe am 7. 4. 1981 durch eine Zeitungsmeldung erfahren, daß der Kläger wegen schweren Diebstahls bei seinem früheren Dienstgeber verurteilt worden sei. Er sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IV AngG §27 A6 ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Die Klägerin wurde mit schriftlichem Dienstvertrag vom 1. 3. 1977 als Sekretärin der beklagten Hochschülerschaft an der Universität Graz angestellt, die gemäß § 3 Abs. 1 Hochschülerschaftsgesetz 1973 (HSchG 1973) eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Auf das Dienstverhältnis der Klägerin finden die Bestimmungen des Angestelltengesetzes Anwendung. Die Klägerin wurde mit schriftlichem Dienstvertrag vom 1. 3. 1977 als Sekretärin der beklagten Hochschülerschaft an der Universität ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 B AngG §27 C AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand der Untreue (§ 27 Z 1 AngG, erster Fall) setzt einen vorsätzlichen und pflichtwidrigen Verstoß gegen die dienstlichen Interess... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4b AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Eine Vorladung vor Gericht ist ein rechtmäßiger Hinderungsgrund; in der Unterlassung der Mitteilung von der Zeugenladung liegt eine die Entlassung nich... mehr lesen...
Norm: AngG §26 III4a AngG §27 Z6 E6 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Beim Tatbestand des § 27 Z 2 AngG kommt es nur auf die die Unfähigkeit zur Leistung der bedungenen Dienste an, der Arbeitgeber kann nicht gezwungen wer... mehr lesen...
Norm: AngG §27 D AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Vorstrafen wegen früher begangener strafbarer Handlungen bilden in der Regel keinen, den beispielsweise in § 27 AngG aufgezählten Entlassungsgründen gleich... mehr lesen...