RS OGH 1985/2/26 4Ob19/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1985
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Norm

AngG §27 Z6 E6c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Ein auf dem Schreibtisch hinterlassener Kalenderspruch folgenden Inhalts: "Eine Kuh findet immer das richtige Gras, der Berechnende kann sich verrechnen" ist keine erhebliche Ehrverletzung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Spruch, Beleidigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029807

Dokumentnummer

JJR_19850226_OGH0002_0040OB00019_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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