Der Kläger hat sich mit der vorliegenden Klage gegen die kurzfristige Lösung seines Dienstverhältnisses mit der beklagten Partei unter Berufung darauf zur Wehr gesetzt, daß er seit über 20 Jahren als Schleppsteuermann in Diensten der beklagten Partei gestanden und ihm in dieser Verwendung Angestellteneigenschaft zugekommen sei. Die beklagte Partei hat eingewendet, daß Kläger niemals die Eigenschaft eines Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes besessen habe. Das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Id AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Über den Begriff des Angestellten.
Entscheidungstexte 4 Ob 81/51 Entscheidungstext OGH 20.09... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 D AngG §1 Id AngG §14 ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014 AngG Art. 1 § 1 heute ... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die beklagte Partei betrieben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eine sogenannte Meisterschule); nach der Auflösung des Gesellschaftsvertrages führte die Beklagte das Unternehmen unter Benützung des vorhandenen Gesellschaftsvermögens weiter. Die Kläger brachten gegen die Beklagte eine Klage auf Teilung des Gesellschaftsvermögens ein und verbanden mit ihr den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Prozeßgericht wies den Antrag ab. Das Re... mehr lesen...
Norm: AktG §75 ff AngG §1 Ic AktG § 75 heute AktG § 75 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 AktG § 75 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 75 gültig von 01.01.2007 bis 31... mehr lesen...
Das Teilurteil des Prozeßgerichtes, womit dem Kläger Kündigungsentschädigung und Abfertigung zuerkannt worden ist, wurde von den oberen Instanzen bestätigt. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen des Obersten Gerichtshofes: Kläger steht seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Beklagten. Anläßlich der Einführung des deutschen Aktiengesetzes wurde er zum Mitglied des Vorstandes bestellt. Am 28. Juli 1939 hat er mit der Beklagten einen Vertrag ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Zum Begriff der höheren Dienste im Sinne des § 1 AngG (ein Glasbeschauer, der neben der Kontrolle der Erzeugnisse der Arbeiter Aufzeichnungen über die Arbeit... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilNov §153 ABGB §1151 Ia AngG §1 Id ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geände... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Die Herstellung von Modellen nach Zeichnungen ist nicht als höhere Dienstleistung im Sinne des § 1 AngG anzusehen. Die Herstellung von Modellen nach Zeichnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Musiker in Lichtspieltheatern, Konzertlokalen oder sonstigen Vergnügungslokalen oder Gaststätten leisten Dienste höherer Art (§ 1159 ABGB - höherer Dienst - § 1 AngG), es sei denn, daß sich aus der Zeit, dem Orte oder aus anderen Umständen ergibt, daß es bei den Aufführungen, zu denen der Dienstnehmer verpflichtet ist, nicht darauf ankommt, daß die aufzuführenden Tonstücke nach Tonhöhe und Zeitmaß richtig wiedergegeben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 370/27 Entsch... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV AngG §1 VIIe AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV AngG §1 VIIe AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: GAngG §1 GAngG § 1 heute GAngG § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992
Rechtssatz:
Zum Begriffe der "höheren Dienstleistung" im GAngG Bedienung und Instandhaltung einer elektrischen Anlage.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Id AngG §1 VIIe AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV AngG §1 VIIe AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV AngG §1 VIIe AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 833/1992 AngG Art. 1 § 1 heute AngG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...