RS OGH 1930/10/07 Prä528/29; 1Ob370/27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1930
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Rechtssatz

Musiker in Lichtspieltheatern, Konzertlokalen oder sonstigen Vergnügungslokalen oder Gaststätten leisten Dienste höherer Art (§ 1159 ABGB - höherer Dienst - § 1 AngG), es sei denn, daß sich aus der Zeit, dem Orte oder aus anderen Umständen ergibt, daß es bei den Aufführungen, zu denen der Dienstnehmer verpflichtet ist, nicht darauf ankommt, daß die aufzuführenden Tonstücke nach Tonhöhe und Zeitmaß richtig wiedergegeben werden.

Entscheidungstexte
  • 1 Ob 370/27
    Entscheidungstext OGH 27.04.1927 1 Ob 370/27
    Ähnlich; Veröff: 9/110
  • Prä 528/29
    Entscheidungstext OGH 07.10.1930 Prä 528/29
    Verstärkter Senat; Judikatenbuch Nr 37; Veröff: Arb 4031 = SZ 12/205
Schlagworte
SW: Angestelltenverhältnis, Kino, Konzert; Arbeitnehmer
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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