Norm: AngG §1 IVAngG §1 VIIeBArbSchutzV §3 Abs1BArbSchutzV §31 Abs2BauV §2 Abs2
Rechtssatz: Die theoretischen Kenntnisse der Schutzverordnung und Normen betreffend die Gerüste, deren Aufbau und Belastbarkeit sowie die notwendige Überprüfung und fachliche Ausbildung fallen in den Aufgabenbereich fachkundiger Personen. Diese Funktion nach der Bauarbeiterschutzverordnung ist eine Tätigkeit als Hilfsorgan des Dienstgebers bei der Ausführung der Arb... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV
Rechtssatz: Die Erlangung der Angestellteneigenschaft im Bereich von handwerklichen Tätigkeiten ist im Vergleich zu Handelsgewerben für die dort tätigen Arbeitnehmer durch die Hervorhebung der kaufmännischen Dienste in § 1 Abs 1 AngG erheblich erschwert. (Hier: Kfz-Mechanikermeister, der an der Führung des Betriebes nur in untergeordneter Weise beteiligt war, sodaß auch die Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer nich... mehr lesen...
Norm: AngG §1 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1 AngG I Allgemeines a) vereinbarte Angestellteneigenschaft b) Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Gesellschaft (GmbH, AG) c) sonstige allgemeine Kriterien II Hauptsächliche Inanspruchnahme III Kaufmännische Dienste IV Höhere, nicht kaufmännische Dienste V Selbständiger oder angestellter Agent VII Einzelfälle a) Sportler b) Magazineur c) Wäschereibediensteter d) Ladnerin e) Sons... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIIe
Rechtssatz: Die Angestelltentätigkeit eines Oberkellners wurde im gegenständlichen Fall verneint. Entscheidungstexte 9 ObA 17/95 Entscheidungstext OGH 29.03.1995 9 ObA 17/95 Schlagworte SW: Kellner, höhere, nicht kaufmännische Dienste European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995... mehr lesen...