Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom XXXX , eingelangt bei der belangten Behörde per E-Mail am XXXX , ersuchte der Beschwerdeführer um monatliche Auszahlung des Ausbildungsbeitrags nach der Entlohnungsgruppe v1, Entlohnungsstufe 1 gem. § 71 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948 – VBG), StF: BGBl. Nr. 86/1948, idgF. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 14.08.2019 zur Gerichtspraxis in der Dauer von sieben Monaten ab XXXX im Sprengel des Oberlandesgerichte XXXX (Dienstort XXXX ) zur Gerichtspraxis als Rechtspraktikantin zugelassen. Bereits im Ansuchen um Zulassung zur Gerichtspraxis vom 27.04.2019 hatte die BF ihr aufrechtes Dienstverhältnis bei einem näher genannten Rechtsanwalt beka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 24.10.2019 den Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis ab Dezember 2019. Mit E-Mail vom 19.11.2019 wurde die Beschwerdeführerin zu einer Rücksprache mit der richterlichen Leiterin des Referats für die Personalangelegenheiten der Rechtspraktikanten für den 22.11.2019 am Oberlandesgericht Wien geladen, da aus der durchgeführten Verfahrensregisterabfrage ein offenes Ermittlungsverfahren gegen die Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit vom 01.03.2013 wurde die Beschwerdeführerin zur Richteramtsanwärterin ernannt. Mit Wirksamkeit vom 01.07.2016 wurde die Beschwerdeführerin zur Richterin ernannt. 2. Mit Bescheid vom 03.08.2016 wurden für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters gemäß § 12 Abs. 2 und 3 GehG Vordienstzeiten in der Dauer von 1 Jahr 6 Monaten und 8 Tagen angerechnet. 2. Mit Bescheid vom 03.08.2016 wurden für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirksamkeit vom 01.06.2011 als Rechtspraktikant im Sprengel des Oberlandesgerichtes XXXX zugelassen und mit Bescheid des Vorstehers des Bezirksgerichtes XXXX vom 24. Juni 2011 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 wegen Pflichtenverletzung von der Gerichtspraxis ausgeschlossen. Ein erster Antrag des Beschwerdeführers auf Fortsetzung der Gerichtspraxis ab 02. Jänner 2012 wurde wegen Nichtvorliegens der vollen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft XXXXwurden dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß 394 Tagen angerechnet. 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft XXXXwurden dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 12, Absatz 5, Gehaltsgesetz 1956 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz vom 05.04.2016, zugestellt am 08.04.2016, wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) für die Ermittlung des Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im Ausmaß von 1 Jahr, 11 Monaten und 16 Tagen angerechnet. 1.1. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz vom 05.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht seit dem 01.08.2014 als Richteramtsanwärterin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Aufgrund der mit BGBl. I Nr. 32/2015 kundgemachten und am 11.02.2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 12 GehG wurde der Verrückungsstichtag durch das Besoldungsdienstalter ersetzt. Für die Berechnung des Besoldungsdienstalters wurden daher die Vordienstzeiten erhob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.03.2013 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Aufgrund der mit BGBl. I Nr. 32/2015 kundgemachten und am 11.02.2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 12 GehG wurde der Verrückungsstichtag durch das Besoldungsdienstalter ersetzt. Für die Berechnung des Besoldungsdienstalters wurden daher die Vordienstzeiten erhoben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.11.2014 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Aufgrund der mit BGBl. I Nr. 32/2015 kundgemachten und am 11.02.2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 12 GehG wurde der Verrückungsstichtag durch das Besoldungsdienstalter ersetzt. Für die Berechnung des Besoldungsdienstalters wurden daher die Vordienstzeiten erhoben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.02.2013 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vom 01.02.2013 bis zum 31.12.2015 war er als Richteramtsanwärter im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien tätig und mit Gültigkeit des 01.01.2016 wurde er zum Richter des Landesgerichtes für XXXX ernannt. 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.02.2013 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht seit dem 01.07.2013 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vom 01.07.2013 bis zum 31.01.2016 war sie als Richteramtsanwärterin im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien tätig und mit Wirksamkeit vom 01.02.2016 wurde sie zur Richterin des Landesgerichtes XXXX ernannt. 1. Die Beschwerdeführerin steht seit dem 01.07.2013 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.05.2015 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Aufgrund der mit BGBl. I Nr. 32/2015 kundgemachten und am 11.02.2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 12 GehG wurde der Verrückungsstichtag durch das Besoldungsdienstalter ersetzt. Für die Berechnung des Besoldungsdienstalters wurden daher die Vordienstzeiten erhoben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.02.2014 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 01.04.2014 wurde anlässlich der Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis als Richteramtsanwärter gemäß § 12 GehG in der damals geltenden Fassung als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers der 17.07.2008 festgesetzt. Dabei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit einem als "Zulassungsgesuch" bezeichneten Schriftsatz vom 24.02.2014 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin, per 01.04.2014 als Rechtspraktikantin zur Gerichtspraxis zugelassen zu werden. Diesem Schriftsatz legte sie (in Kopie) ihren deutschen Personalausweis sowie ein vom 25.06.2013 datierendes, vom Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums XXXX ausgestelltes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ersuchte mit Schreiben vom 23.01.2014 beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien um Zulassung zur Gerichtspraxis ab März 2013 [gemeint wohl: 2014]. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 10.02.2014 wurde die Beschwerdeführerin zur Gerichtspraxis ab 01.03.2014 als Rechtspraktikantin für die Dauer von fünf Monaten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien zugelassen. Gemäß § 58 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ersuchte mit Schreiben vom 28.03.2014 den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck um Zulassung zur Gerichtspraxis beim Bezirksgericht XXXX ab 01.04.2014. Der Beschwerdeführer ersuchte mit Schreiben vom 28.03.2014 den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck um Zulassung zur Gerichtspraxis beim Bezirksgericht römisch 40 ab 01.04.2014. Dazu, weshalb er gerade ab 01.04.2014 die Gerichtspraxis... mehr lesen...