Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte nach dessen illegaler Einreise am 12.03.2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA) negativ entschieden wurde und welcher am 28.11.2016 durch Hinterlegung im Akt in Rechtskraft erwuchs. 2. Mit Datum 24.04.2018 stellte der BF aus dem Stande seiner Schubhaft neuerl... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Rumänien, wurde in den Jahren XXXX und XXXX in Österreich wegen Vermögensdelikten zu Freiheitstrafen verurteilt. Im XXXX wurde vom Strafvollzug gemäß § 133a StVG vorläufig abgesehen, weil gegen ihn ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war. Am XXXX .06.2020 wurde der BF verhaftet, als er entgegen dem noch aufrechten Aufenthaltsverbot aus Ita... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste nach vorheriger Asylantragstellung in Griechenland im Mai 2014 illegal ins Bundesgebiet ein und beantragte am 09.09.2014 internationalen Schutz in Österreich. Er gab vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an, in Nigeria eine homosexuelle Beziehung geführt zu haben. Dies sei in Nigeria allerdings verboten und drohe ihm eine 17-jährige Haftstrafe. Zwei seiner Freunde seien verhaftet, einer sei von den Leuten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste am 20.08.2020 illegal in Österreich ein und wurde am 21.08.2020 wegen unrechtmäßigen Aufenthalts festgenommen. 2. Am 21.08.2020 wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde erstmals niederschriftlich einvernommen. 3. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 22.08.2020, Zl. XXXX , wurde über den Beschwerdeführer Schubhaft zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme und zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Marokko, wurde am 23.07.2020 einer fremdenpolizeilichen Personskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass er über kein Aufenthaltsrecht verfügt und am selben Tag über ihn die Schubhaft verhängt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) vom 10.08.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde der ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 2 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG und § 10 Abs. 2 AsylG 2005 gegen die BF eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am 11.08.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu wurde er tags darauf durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer Erstbefragung unterzogen. Dabei gab der BF hinsichtlich der Frage nach seinem Fluchtgrund an, er habe in Marokko keine Arbeit und Zukunft. Sonst habe er keine Fluchtgründe. 2. Am 12.08.2020 fand die niedersch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid erteilte das BFA dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus „berücksichtigungswürdigen Gründen“ „gemäß § 57 AsylG“ (Spruchpunkt I), erließ wider ihn eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt II), stelle fest, dass dessen Abschiebung nach Nigeria zulässig sei (Spruchpunkt III), verhängte ein 3-jähriges Einreiseverbot (Spruchpunkt IV), aberkannte einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung (Spruchpunkt V) und gewä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, wurde am 24.04.2020 einer fremdenpolizeilichen Kontrolle auf einer Baustelle in der Bundeshauptstadt Wien unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt und Anzeige gemäß § 120 Abs. 1a FPG 2005 erstattet. 2. Das vom Sachverhalt bereits im Jahr 2019 in Kenntnis gesetzte Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder belangte Behörde) vom XXXX .08.2020 wurde dem Beschwerdeführer (BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 und 55 AsylG nicht erteilt und gegen den BF gemäß § 10 Absatz 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs. 1 Zif. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: BF1) XXXX , geb. XXXX , ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2) XXXX , geb. XXXX . Der BF1 und die BF2 sind die Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (in der Folge: BF3) XXXX , geb. XXXX , sowie der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (in der Folge: BF4) XXXX , geb. XXXX . Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezeichnet. Das Vorbringen der BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: BF1) XXXX , geb. XXXX , ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2) XXXX , geb. XXXX . Der BF1 und die BF2 sind die Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (in der Folge: BF3) XXXX , geb. XXXX , sowie der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (in der Folge: BF4) XXXX , geb. XXXX . Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezeichnet. Das Vorbringen der BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: BF1) XXXX , geb. XXXX , ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2) XXXX , geb. XXXX . Der BF1 und die BF2 sind die Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (in der Folge: BF3) XXXX , geb. XXXX , sowie der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (in der Folge: BF4) XXXX , geb. XXXX . Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezeichnet. Das Vorbringen der BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: BF1) XXXX , geb. XXXX , ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2) XXXX , geb. XXXX . Der BF1 und die BF2 sind die Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin (in der Folge: BF3) XXXX , geb. XXXX , sowie der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (in der Folge: BF4) XXXX , geb. XXXX . Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezeichnet. Das Vorbringen der BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z. 1 FPG gegen den BF ein auf die Dauer von zehn Jahre befristete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste am 25.08.2020 illegal mit dem Zug nach Österreich ein und beabsichtigte durch Österreich nach Deutschland zu gelangen. Dem Beschwerdeführer wurde von der deutschen Bundespolizei die Einreise nach Deutschland verweigert, zumal er über keine gültigen Reisedokumente verfügt (AS 5). Am gleichen Tag wurde der Beschwerdeführer von der deutschen Polizei an die österreichische Polizei übergeben und von dieser gem § 39 FPG fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, hält sich seit 2001 in Österreich auf. Er war zunächst Asylwerber. Sein Antrag auf internationalen Schutz wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 03.03.2010, E6 229.815-0/2008-10E, als unbegründet abgewiesen. Seit 30.11.2011 verfügt der Beschwerdeführer über Aufenthaltstitel für Österreich. Zuletzt wurde ihm der von 01.12.2017 bis 01.12.2018 gültige Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Ka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge auch kurz „BF“ genannt) ist türkischer Staatsangehöriger und hält sich seit dem Jahr 1988 im österreichischen Bundesgebiet auf. Von 15.10.2003 bis 04.05.2019 war der Beschwerdeführer im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels. I.2. Während seines Aufenthalts wurde der Beschwerdeführer im Bundesgebiet wiederholt straffällig, Insgesamt wurde er acht Mal von inländischen Strafgerichten rechtskräftig verurteilt. I.... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Chile festgestellt (Spruchpunkt III.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt IV.), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin (BF), eine ukrainische Staatsangehörige, reiste am 05.08.2020 über Ungarn in den Schengenraum ein und am 06.08.2020 weiter ins österreichische Bundesgebiet ein. Am 06.08.2020 wurde die BF - gemeinsam weiteren Personen – von der Polizei aufgegriffen. 1.2. Die BF wurde am 06.08.2020 von der Polizei festgenommen und in das PAZ Wien XXXX eingeliefert. 1.3. Gemäß § 76 Abs. 2. Z 2 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG wurde über die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder belangte Behörde) vom XXXX .08.2020 wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den BF gemäß § 10 Absatz 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs. 1 Zif. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger von Ägypten, stellte am 05.09.2016 nach illegaler Einreise den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Er wurde hierzu am 06.09.2016 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer Erstbefragung und am 28.12.2017 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) einer niederschriftlichen Einvernahme unterzogen. Zu seinem Fluchtgrun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 04.09.2020 gegen den oben, im
Spruch: genannten, Bescheid vom 07.08.2020 mit Beschwerdevorlage am 09.09.2020 vor. Unter Spruchpunkt VII. wurde der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 und 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.07.2020 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen, ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Sowohl hinsichtlich der Nichterte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In Verfolg zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Landesgericht Salzburg am XXXX . Dezember 2019 wurde seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (BF) ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Beweisaufnahme wurde dem BF am XXXX .02.2020 im Rahmen des Parteiengehörs durch Hinterlegung an der Wohnsitzadresse zur Kenntnis gebracht. Binnen der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt II.), gegen den BF gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 FPG ein dreijähriges Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.), keine Frist für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am 28.07.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu wurde er am 29.07.2020 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer Erstbefragung unterzogen. Dabei gab der BF hinsichtlich der Frage nach seinem Fluchtgrund an, er habe in Marokko keine Arbeit und man erhalte in Marokko nur ein Taschengeld, wenn man arbeite. Seine Mutter sei alt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte erstmals am 23.05.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, den er mit finanziellen Problemen begründete. Aufgrund seines Untertauchens wurde das Verfahren eingestellt. Der Beschwerdeführer reiste spätestens am 18.06.2020 erneut nach Österreich ein und stellte neuerlich einen Antrag auf internationalen Schutz, den er damit begründete, dass seine kranke Schwester Geld für Medikamente benötigen würd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegenüber dem Beschwerdeführer (BF) als begünstigter Drittstaatsangehöriger ein auf der Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem BF kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit seiner Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), gegen den BF gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 FPG ein zehnjähriges Einreiseverbot erlassen (Spruchpun... mehr lesen...