Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP“ bzw. entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als „bP1“ bis „bP6“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 24.7.2022 ... mehr lesen...
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Spruch: als „bP1“ bis „bP6“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 24.7.2022 ... mehr lesen...
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Spruch: als „bP1“ bis „bP6“ bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien und brachten nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 24.7.2022 ... mehr lesen...
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