Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.Der BF, ein STA der Türkei, hält sich seit Mai 2000 im Bundesgebiet auf. Seit 27.4.2011 verfügt der BF über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. In Österreich leben auch die Eltern des BF, 2 Geschwister, eine Tante sowie Cousins und Cousinen. 2. Im Zeitraum von Juli 2010 bis November 2019 wurde der BF insgesamt 8 Mal wegen verschiedener Delikte ( §§ 125, 15 83(1), 83(1),84(1), 83(1), 83 (1), 84(2)Z.1, 85 Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.07.2020, XXXX wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran (
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.06.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sieben Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Sowohl hinsichtlich der Nichterteilung als a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.08.2020 zur Zl. W282 1264397-2/2Z wurde der Beschwerde gegen den im
Spruch: genannten Bescheid im Hinblick auf dessen Spruchpunkt V. die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG zuerkannt. Dabei entstand eine auf dem technisch mangelhaften Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit, als eine nicht korrekt angepasste Dateiversion des genannten T... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein in XXXX geborener Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, verfügt über einen am XXXX .03.2002 ausgestellten, unbefristet erteilten Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung Familiengemeinschaft – ausgenommen unselbständiger Erwerb“. Er wurde im Bundesgebiet, wo er jedenfalls seit November 2000 durchgehend mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, seit 2010 zehn Mal strafgerichtlich verurteilt, wobei ein Mal ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 17.07.2020 gegen den oben genannten Bescheid vor. Mit diesem wurde über den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen. Weiters wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina zulässig. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wurde ein auf die Dauer von fünf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF), ein ukrainischer Staatsangehöriger, reist am 11.06.2020 über Polen in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 23.06.2020 wurde der BF durch die Finanzpolizei auf einer Baustelle in XXXX angetroffen und festgenommen. Am selben Tag wurde der BF zur möglichen Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme niederschriftlich einvernommen. 1.3. Mit angefochtenem Bescheid vom 25.06.2020, wurde dem BF ein Aufenthaltst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Volksrepublik Bangladesch, reiste Anfang Juni 2020 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein. Am 02.06.2020 betraten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Beschwerdeführer in XXXX . Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nahmen den Beschwerdeführer fest. Am 02.06.2020 vernahmen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Beschwerdeführer ein. Der Beschwerdeführer gab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein russischer Staatsangehöriger, stellte nach seiner Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 12.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 10.01.2020 wurde das Verfahren zugelassen und fand am 24.06.2020 seine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl statt. Der Beschwerdeführer legte unter anderem einen Asylbescheid aus Polen vom 29.01.2019 vor. 3. Mit Bescheid des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 12.06.2020 beim illegalen Grenzübertritt betreten, worauf er einen Antrag auf internationalen Schutz stellte und am 13.06.2020 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt wurde. 2. Am 17.06.2020 wurde der Beschwerdeführer durch die belangte Behörde niederschriftlich einvernommen und am 24.06.2020 in Anwesenheit seiner Rechtsberaterin erneut befragt. 3. Mit Bescheid vom 04.07... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG gegen den BF ein auf die Dauer von sechs Jahre befristetes Ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid erließ die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer ein unbefristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.). Zugleich erkannte die belangte Behörde einer Beschwerde gegen diese Entscheidung die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). 2. Der nähere Verfahrensgang ergibt sich aus dem Verwaltungsakt. 3. Gegen diesen Bescheid er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid erteilte das Bundesamt dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG (Spruchpunkt I.) und erließ gegen ihn gem. § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF (Spruchpunkt II.), und stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass seine Abschiebung nach Algerien gemäß § 46 F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer Anklageerhebung gegen den seit 2017 in Österreich aufhältigen Beschwerdeführer teilte die belangte Behörde diesem mit Schreiben vom 14.04.2020 mit, dass eine Beweisaufnahme stattgefunden habe und die Erlassung einer Ausweisung sowie in eventu eines Aufenthaltsverbotes gegen ihn beabsichtigt sei. Die Möglichkeit, dazu binnen zweiwöchiger Frist eine schriftliche Stellungnahme zu erstatten, nutzte der Beschwerdeführer nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid vom 29.6.2020, Zl. XXXX sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde (in weiterer Folge auch kurz „bB“ genannt), aus, dem Beschwerdeführer (in weiterer Folge auch kurz „BF“ genannt), einem irakischen Staatsangehörigen, werde ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und erließ gleichzeitig gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG. Gemäß § 52 Abs. 9 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer stellte erstmalig am 14.01.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz, worauf eine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 15.01.2016 erfolgte. Das diesbezügliche Asylverfahren wurde mit Aktenvermerk des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, am 13.05.2016 gemäß § 24 Abs. 2 AsylG 2005 eingestellt. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2015, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal ein und beantragte am 06.07.2020 internationalen Schutz. Im Herkunftsstaat seien die Wirtschafts- und die soziale Lage sehr schlecht. 2. Mit dem bekämpften Bescheid wies das BFA den Antrag betreffend die Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I) sowie des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Marokko (Spruchpunkt II) als unbegründet ab, erteilte dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel „aus berüc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem oben bezeichneten Bescheid erteilte das Bundesamt dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG (Spruchpunkt I.) und erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF (Spruchpunkt II.), und stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass seine Abschiebung nach Marokko gemäß § 46 FPG zulässig ist (Spruchpunkt III.). Gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 21.04.2020 wurde der Beschwerdeführer gemeinsam mit drei anderen albanischen Staatsbürgern, die wie er über keinen gemeldeten Wohnsitz in Österreich verfügten und bei keiner Firma beschäftigt waren, durch die Finanzpolizei XXXX bei Schalungsarbeiten aufgegriffen. 2. Im Hinblick auf eine beabsichtigte Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wurde dem Beschwerdeführer noch am selben Tag schriftlich Parteiengehör gewährt. U.e.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 21.04.2020 wurde der Beschwerdeführer gemeinsam mit drei anderen albanischen Staatsbürgern, die wie er über keinen gemeldeten Wohnsitz in Österreich verfügten und bei keiner Firma beschäftigt waren, durch die Finanzpolizei XXXX bei Schalungsarbeiten aufgegriffen. 2. Im Hinblick auf eine beabsichtigte Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wurde dem Beschwerdeführer noch am selben Tag schriftlich Parteiengehör gewährt. U.e.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Erstes (rechtskräftiges) Verfahren 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, reiste am XXXX illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. 1.2. Mit Bescheid des Bundesasylamts vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz abgewiesen. Unter Spruchpunkt III. wurde er gemäß § 10 Abs 1 Z2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Aufgrund seiner insgesamt sechs strafgerichtlichen Verurteilungen und insbesondere aufgrund des letzten rechtskräftigen Strafurteils des Landesgerichts Salzburg vom 03.06.2019, zu 33 Hv 22/19 m, mit dem der Beschwerdeführer wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB, des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 15 Abs. 1, 84 Abs. 4 StGB und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 21.04.2020 wurde der Beschwerdeführer gemeinsam mit drei anderen albanischen Staatsbürgern, die wie er über keinen gemeldeten Wohnsitz in Österreich verfügten und bei keiner Firma beschäftigt waren, durch die Finanzpolizei XXXX bei Schalungsarbeiten aufgegriffen. 2. Im Hinblick auf eine beabsichtigte Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wurde dem Beschwerdeführer noch am selben Tag schriftlich Parteiengehör gewährt. U.e.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 21.04.2020 um 10:45 wurde der Beschwerdeführer von Polizisten der Landespolizeidirektion XXXX einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. 2. Am 28.05.2020 wurde der Beschwerdeführer unter Anwesenheit eines Dolmetschers für die Serbo-Kroatische Sprache von der belangten Behörde niederschriftlich einvernommen. 3. Mit Bescheid vom 19.06.2020, Zl. 507669800-200365375, erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer keinen Aufenthalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1) XXXX , geb. XXXX , ist die Mutter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers (in der Folge: BF2) XXXX , geb. XXXX . Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezeichnet. Das Vorbringen der BF steht in untrennbarem Zusammenhang, weshalb es gemeinsam abzuhandeln ist. 1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der XXXX , reiste am XXXX in das österreichische Bundesgebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1) XXXX , geb. XXXX , ist die Mutter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers (in der Folge: BF2) XXXX , geb. XXXX . Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezeichnet. Das Vorbringen der BF steht in untrennbarem Zusammenhang, weshalb es gemeinsam abzuhandeln ist. 1. Die Erstbeschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der XXXX , reiste am XXXX in das österreichische Bundesgebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Marokkos, der Volksgruppe Berber und dem muslimischen Glauben zugehörig, stellte nach seiner illegalen Einreise ins Bundesgebiet am 05.06.2020 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Der BF wurde am 06.06.2020 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt und am 13.06.2020 sowie am 19.06.2020 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer wurde mit 10.12.2017 in Untersuchungshaft genommen wegen des dringenden Verdachtes des Mordes (§ 15 StGB, § 75 StGB). I.2. Der Beschwerdeführer wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Parteiengehör und Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme vom 13.12.2017 in Kenntnis gesetzt, dass das Bundesamt die Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot für das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beabsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die am 14.07.2020 eingebrachte Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende... mehr lesen...