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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 28.03.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Rahmen seiner am 30.03.2023 stattfindenden Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt den Antrag der beschwerdeführenden Partei (bP) auf internationalen Schutz gem. §§ 3, 8 AsylG abgewiesen, keine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Abschiebung in den Irak für zulässig erklärt, der Beschwerde gem. § 18 Abs 1 Z 6 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 06.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchen er im Rahmen seiner am selben Tag stattfindenden Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei („bP“) stellte am 03.01.2020 erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 24.04.2020, Zl.: 1256754009/200007776, gemäß § 3 und § 8 AsylG 2005 abgewiesen wurde. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde nicht erteilt und gemäß § 10 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerinnen (in weiterer Folge kurz „BF“ oder gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: „BF1“ und „BF2“ genannt), nordmazedonische Staatsbürgerinnen, stellten am XXXX .2023 einen Folgeantrag auf internationalen Schutz. Die Beschwerdeführerinnen (in weiterer Folge kurz „BF“ oder gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: „BF1“ und „BF2“ genannt), nordmazedonische Staatsbürgerinnen, stellten am r... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 PG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Ab... mehr lesen...
, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 19. Jänner 2023 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der am nächsten Tag stattgefundenen Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer an, 22 Jahre alt, ledig, Moslem, Araber und Staatsangehöriger Marokkos zu sein. Hinsichtlich seiner Fluchtg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein, wobei er am 12.09.2022 vor den Polizeiorganen der LPD XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein, wobei er am 12.09.2022... mehr lesen...
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Begründung: Zu A) Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung: 1. Gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 70/2015, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde, der die aufschiebende Wirkung vom Bundesamt aberkannt wurde, binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn anzunehmen ist, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid des BFA vom 09.02.2023 wurde gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 iVm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) verhängt. 1. Mit Mandatsbescheid des BFA vom 09.02.2023 wurde gemäß Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 57, Absatz eins, AVG die Schubhaft über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) verhängt. Der BF wurde, n... mehr lesen...