Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführerin (BF) ein Aufenthaltstitel besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG die Zulässigkeit der Abschiebung in die Russische Föderation festgeste... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein Staatsangehöriger der Türkei, stellte nach unrechtmäßigen Einreise in das Bundesgebiet am 01.04.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Der Beschwerdeführer in der Fassung „BF“), ein Staatsangehöriger der Türkei, stellte nach unrechtmäßigen Einreise in das Bundesgebiet am 01.04.2022 einen Antrag au... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit oa. Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde der Antrag auf internationalen Schutz der beschwerdeführenden Partei (bP), einer Staatsangehörigen Georgiens, bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 abgewiesen. Gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG wurde der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunft... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet) ist Staatsangehöriger der Türkei und verbüßt aktuell eine Haftstrafe. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erließ gegen den BF gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt I.) und stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass die Abschiebung des BF in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpu... mehr lesen...