Entscheidungen zu § 83 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 1999/5/18 8Ob5/99i

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Entscheidung | OGH | 18.05.1999

TE OGH 1998/7/16 6Ob387/97y

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Entscheidung | OGH | 16.07.1998

RS OGH 1998/7/16 6Ob387/97y

Norm: CKW-Anlagen-V allgGewO 1973 §82GewO 1973 §83
Rechtssatz: Die konkret vorgeschriebenen Maßnahmen im Sinne der CKW-Anlagen-VO richten sich unabhängig von einem Verschulden, ja selbst unabhängig von der tatsächlichen Verursachung gegen den Inhaber der Anlage, der deren Auflösung angezeigt hat. Über zivilrechtliche Haftungs-, Ausgleichs- oder Regreßansprüche enthält die öffentlich-rechtliche
Norm: der Gewerbeordnung nichts. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.07.1998

TE OGH 1997/3/26 9ObA56/97v

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Entscheidung | OGH | 26.03.1997

RS OGH 1997/3/26 9ObA56/97v, 8ObA49/13h

Norm: GewO 1859 §83
Rechtssatz: Die Rechtsfolge, dass das Arbeitsverhältnis von selbst erlöscht, tritt nur ein, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt und dies dem Arbeitnehmer eindeutig zur Kenntnis gebracht wird. Eine vorübergehende Einstellung des Betriebes stellt auch dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass zwischenzeitig der Betrieb neuerlich aufgenommen worden wäre, die endgültige Betriebseinstellung beschlossen wird, die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1997

TE OGH 1997/2/26 7Ob47/97f

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Entscheidung | OGH | 26.02.1997

RS OGH 1997/2/26 7Ob47/97f, 8Ob5/99i

Norm: GewO 1973 §74 Abs2GewO 1973 §83
Rechtssatz: Diese Umweltschutzbestimmungen zielen nur auf Hintanhaltung von Umweltverunreinigungen und auf nachbarrechtlichen Schutz ab, nicht aber auch auf den Schutz künftiger Erwerber einer verunreinigten Liegenschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 47/97f Entscheidungstext OGH 26.02.1997 7 Ob 47/97f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1997

TE OGH 1995/9/13 7Ob562/94

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Entscheidung | OGH | 13.09.1995

RS OGH 1995/9/13 7Ob562/94

Norm: GewO 1994 §83
Rechtssatz: Wurde die Auflassung einer Anlage (hier: Tankstelle) ordnungsgemäß angezeigt und hat die Behörde weitere Vorkehrungen nicht für notwendig befunden oder wurde der Auftrag der Behörde erfüllt, bietet § 83 GewO keine Grundlage für weitere Aufträge, wenn sich später herausstellt, daß die Vorkehrungen unzureichend waren. Entscheidungstexte 7 Ob 562/94 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1995

TE OGH 1990/2/28 9ObA31/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwide... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1990

RS OGH 1990/2/28 9ObA31/90, 8ObS13/00w

Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1
Rechtssatz: Kann der Arbeitnehmer trotz seines Bemühens die Zustimmung des Arbeitgebers zur Freizeitgewährung gemäß § 22 AngG zwecks Wahrnehmung eines vereinbarten Vorstellungstermins nicht erlangen - sei es, weil sie der Arbeitgeber verweigert oder weil er nicht erreichbar ist - muß dem Arbeitnehmer die eigenmächtige Inanspruchnahme der für die Vorstellung unbedingt e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1990

TE OGH 1955/10/25 4Ob135/55

Der mj. Kläger ist am 9. September 1951 bei der Beklagten, die damals noch Schuhmachermeisterin war, als Schuhmacherlehrling eingetreten. Die Lehrzeit ist am 8. September 1954 abgelaufen. Am gleichen Tage hat die Beklagte bei der Bezirkshauptmannschaft G. um Löschung ihres Betriebes angesucht, welches Ansuchen mit Bescheid vom 11. September 1954 aufrecht erledigt wurde. Die Beklagte wollte ihren Betrieb schon im Herbst 1952 stillegen, ist aber dann davon abgekommen, weil ihr Sohn Alfr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.1955

RS OGH 1955/10/25 4Ob135/55

Norm: GewO 1859 §83GewO 1859 §105a
Rechtssatz: Zahlungspflicht nach § 105 a GewO trotz freiwilliger Aufgabe des Gewerbes, außer, der Lehrherr wollte das Gewerbe bereits vor Beendigung der Lehrzeit zurücklegen, hat aber den Verzicht auf das Gewerbe bis zur Beendigung der Lehrzeit des Lehrlings hinausgeschoben, um dem Lehrling die reibungslose Beendigung des Lehrverhältnisses zu ermöglichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1955

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