Entscheidungen zu § 83 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 1999/5/18 8Ob5/99i

Begründung: Rechtliche Beurteilung Behauptete Mängel des Verfahrens erster Instanz - hier: die vom Erstgericht nicht durchgeführte Parteienvernehmung der Kläger -, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, können in der Revision nicht mehr gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg 64.136 u. v. a.). Die Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei bzw. die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunkts bei der rechtlichen Beurteilung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1999

TE OGH 1998/7/16 6Ob387/97y

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Betriebsliegenschaft 1140 Wien, M*****gasse *****. Sie hatte seit dem Beginn der 60er-Jahre an diesem Standort eine Anlage zur Entfettung von Scheinwerferreflektoren betrieben. Die mittlerweile im Konkurs befindliche N***** AG, vormals F***** Aktiengesellschaft (im folgenden Klägerin genannt) war vom 1.10.1987 bis 31.12.1990 Mieterin dieser Betriebsliegenschaft und führte den Betrieb unter Verwendung derselben Anlage fort.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.07.1998

RS OGH 1998/7/16 6Ob387/97y

Norm: CKW-Anlagen-V allg GewO 1973 §82 GewO 1973 §83 GewO 1973 § 82 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 82 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 82 gültig von 01.02.1982 bis 31.12.1988 zuletzt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.07.1998

TE OGH 1997/3/26 9ObA56/97v

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Es ist entbehrlich auf die Frage, einzugehen, ob durch die schriftliche Setzung einer Nachfrist bzw die Austrittserklärung im Hinblick darauf, daß der einzige Geschäftsführer der beklagten Partei verstorben war und diese daher nicht vertreten war, das Arbeitsverhältnis des Klägers wirksam beendet wurde. Der Kläger hat nämlich sein Begehren (soweit es nicht ohnehin das Entgelt bis 2.6. 1995 betraf) nicht nu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.03.1997

RS OGH 2013/8/30 9ObA56/97v, 8ObA49/13h

Norm: GewO 1859 §83
Rechtssatz: Die Rechtsfolge, dass das Arbeitsverhältnis von selbst erlöscht, tritt nur ein, wenn der Gewerbebetrieb endgültig eingestellt und dies dem Arbeitnehmer eindeutig zur Kenntnis gebracht wird. Eine vorübergehende Einstellung des Betriebes stellt auch dann, wenn zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass zwischenzeitig der Betrieb neuerlich aufgenommen worden wäre, die endgültige Betriebseinstellung beschlossen w... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1997

TE OGH 1997/2/26 7Ob47/97f

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht sowohl mit ihrem Zahlungsbegehren als auch mit ihrem Feststellungsbegehren reine Vermögensschäden geltend. Der Beklagte ist (war) nicht Vertragspartner der Klägerin. Er war vielmehr Mieter des Rechtsvorgängers der Klägerin. Die Verletzung des bloßen (reinen) Vermögens eines anderen ist, wenn sie wie hier ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut erfolgt, nicht rechtswidrig, es sei denn, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1997

RS OGH 1999/5/18 7Ob47/97f, 8Ob5/99i

Norm: GewO 1973 §74 Abs2 GewO 1973 §83 GewO 1973 § 74 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 74 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 74 gültig von 01.08.1974 bis 31.12.1988 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1997

TE OGH 1995/9/13 7Ob562/94

Entscheidungsgründe: Die Beklagte verkaufte der Klägerin mit Kaufvertrag vom 20.2.1990 die Liegenschaft EZ ***** der KG ***** um 3 Mill.S. Diesem Ankauf ging ein Vorvertrag vom 28.9.1989 voraus, welcher inhaltsgleich mit dem später abgeschlossenen endgültigen Vertrag war. Die Klägerin wußte schon bei den Verhandlungen, die zum Vorvertrag führten, daß sich auf dem Grundstück früher eine Tankstelle befunden hatte und (zumindestens ab 10.2.1990) daß sich noch mehrere Tankbehälte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.09.1995

RS OGH 1995/9/13 7Ob562/94

Norm: GewO 1994 §83 GewO 1994 § 83 heute GewO 1994 § 83 gültig ab 01.07.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1997 GewO 1994 § 83 gültig von 19.03.1994 bis 30.06.1997
Rechtssatz: Wurde die Auflassung einer Anlage (h... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1995

TE OGH 1990/2/28 9ObA31/90

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1990

RS OGH 2000/9/7 9ObA31/90, 8ObS13/00w

Norm: ABGB §1160 AngG §22 AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1 ABGB § 1160 heute ABGB § 1160 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ABGB § 1160 gültig von 01.01.2001 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 44/2000 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1990

TE OGH 1955/10/25 4Ob135/55

Der mj. Kläger ist am 9. September 1951 bei der Beklagten, die damals noch Schuhmachermeisterin war, als Schuhmacherlehrling eingetreten. Die Lehrzeit ist am 8. September 1954 abgelaufen. Am gleichen Tage hat die Beklagte bei der Bezirkshauptmannschaft G. um Löschung ihres Betriebes angesucht, welches Ansuchen mit Bescheid vom 11. September 1954 aufrecht erledigt wurde. Die Beklagte wollte ihren Betrieb schon im Herbst 1952 stillegen, ist aber dann davon abgekommen, weil ihr Sohn Al... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.1955

RS OGH 1955/10/25 4Ob135/55

Norm: GewO 1859 §83GewO 1859 §105a
Rechtssatz: Zahlungspflicht nach § 105 a GewO trotz freiwilliger Aufgabe des Gewerbes, außer, der Lehrherr wollte das Gewerbe bereits vor Beendigung der Lehrzeit zurücklegen, hat aber den Verzicht auf das Gewerbe bis zur Beendigung der Lehrzeit des Lehrlings hinausgeschoben, um dem Lehrling die reibungslose Beendigung des Lehrverhältnisses zu ermöglichen. Zahlungspflicht nach Paragraph 105, a GewO t... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1955

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