Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 30. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "1) Sie erzeugten zumindest vom 1.3.1988 bis zum 27.5.1988 in ihrem landwirtschaftlichen Anwesen in X, Y 5, mit angekauftem Getreide 'Vollkornbrot', verkauften dieses Brot in diesem Zeitraum jeden Mittwoch (am 2.3., 9.3., 16.3., 23.3., 30.3., 6.4., 13.4., 20.4., 27.4., 4.5., 11.5., und am 18.5.1989) auf dem X Wochenmarkt und übten damit das Bäckergewer... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 13. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 17.6.1989 um 2.30 Uhr und am 18.6.1989 um 00.58 Uhr in X, A-Straße 14, als Obmann des Vereines Fußballclub B das Gastgewerbe ohne die hiefür erforderliche Konzession ausgeübt, indem Sie in dem von der Fa. C, angemieteten Clublokal D alkoholische und alkoholfreie Getränke sowie Speisen verabreicht haben, wobei das Erscheinungsbild eines Gast... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 10. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben weiterhin vom 13.12.1986 bis zuletzt am 20.4.1990 im Standort X 49, Gemeinde X, eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage, und zwar eine Karosseriespenglerwerkstätte einschließlich einer Ölfeuerungsanlage und einer kombinierten Spritz- und Trockenkabine, ohne gewerbebehördliche Genehmigung betrieben, indem sie im bestehenden Wer... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 6. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in seinem gewerbebehördlich bewilligten Sägewerk in X, A-Gasse 3, ein Vollgatter ausgetauscht und anschließend entgegen dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 22. Juni 1987, Zl. II-955/87, mit welchem ihm ein Probebetrieb von einem Monat genehmigt worden sei, über diesen Probemonat hinaus, und zwar vom 8. Oktober bis 16. November 1987, betrieben zu hab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 1. April 1987 wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Vorstandsdirektor und somit "strafrechtlich Verantwortlicher" in der Zeit vom 22. Oktober bis 12. November 1986 die Sulfatzellstoffanlage in X ohne erforderliche Genehmigung betrieben und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 begangen habe. Hiefür wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz leg. cit. eine Gel... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 3. März 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 18.8.1988 um 15.15 Uhr, 20.8.1988 um 13.20 Uhr, 24.8.1988 um 16.37 Uhr, 7.9.1988 um 15.07 Uhr, 23.9.1988 um 14.25 Uhr, 27.9.1988 um 17.07 Uhr und am 9.10.1988 in der Zeit von 14.30 bis 16.45 Uhr im Gemeindegebiet von X auf der B 52, beim Grenzstein B 2 (Umkehrschleife der B 52) selbstgebastelte kleine Weinpressen, emaillierte Voge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 schuldig erkannt und über ihn gemäß § 366 Einleitungssatz leg. cit. eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzarreststrafe 10 Tage) verhängt. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, die Behörde erster Instanz habe als erwiesen angesehen, daß der Beschwerdeführer zumindest im Zeitraum vom 7. bis 15. Dezember 1988 i... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Wesen einer Straftat als fortgesetztes Delikt - als welches bei Zutreffen der weiters hiefür maßgebenden Voraussetzungen tatbestandsmäßig auch der genehmigungslose Betrieb einer Betriebsanlage im Sinne des § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1973 in Betracht kommt - folgt, daß die Bestrafung für einen bestimmten Tatzeitraum auch die in diesem gelegenen, wenn auch allenfalls erst später bekannt gewordenen Einzeltathandlungen erfaßt, wobei sich der Zeitpunkt einer erfolgten Bestrafung a... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen" Gewerbebetri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §105;GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Der spruchgemäße Vorwurf des Verkaufes der Gegenstände allein indiziert noch nicht die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit iSd § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1973. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;GewO 1973 §371 Abs2 idF 1988/399;VStG §19 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf das sich aus § 22 Abs 1 VStG ergebende Kumulationsprinzip entspricht es nicht der Rechtslage, wenn die bel Beh bei der Strafbemessung nach § 366 Abs 1 Z 1 und 2 GewO 1973 den Umst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Aus dem bloßen Umstand - ohne weitere sachverhaltsmäßige Konkretisierung -, daß für den Besch kurzfristig eine relativ hohe Anzahl von Pkw - mindestens sechs - angemeldet gewesen seien und die Schwägerin des Besch ebenfalls nur kurzfristig sechs zum Teil havari... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §94 Z41;GewO 1973 §98;
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß das in Frage stehende Kraftfahrzeug nach - auf eigene Rechnung und Gefahr - durchgeführter Reparatur wieder verkauft wird, um eben diese Reparatur zu "finanzieren", indiziert noch keine gewerbsmäßige Tätigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Voraussetzung der Tatbildmäßigkeit eines Verhaltens nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1973 ist, daß eine Betriebsanlage nach § 74 Abs 1 GewO vorliegt und daß diese wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betrieb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;VStG §19 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Maßgeblich iSd § 19 Abs 1 erster Satz VStG für die Bemessung der Strafe ist der durch den
Spruch: des Straferkenntnisses normativ bestimmte Tatvorwurf. Betrifft dieser lediglich die im
Spruch: bezeichneten Tatzeitpunkte, nicht aber sonstige darüber hi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §6 Z3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit iSd §34 Abs1 Z 3 GewO 1973, die den Händlern im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zusteht, erfordert das Vorliegen einer handelsgewerblichen Berechtigung, weshalb eine derartige "Vermittlungstätigkeit" nicht etwa losgelöst hievon als eigene "eingeschränkte" handelsgewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann. Für ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 ist zur Konkretisierung des Tatverhaltens iSd § 44a lit a VStG die Angabe einer entsprechenden Uhrzeit nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990040211.X01 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §2 Abs1 Z2;GewO 1973 §2 Abs4 Z1;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausgehend von dem Wortlaut der Bestimmung des § 2 Abs 4 Z 1 GewO 1973 wird zur Annahme des Vorliegens eines Nebengewerbes der Landwirtschaft und Forstwirtschaft tatbestandsmäßig das Erfordernis der Verarbeitung und Bearbeitung "hauptsächlich" des eigenen Naturproduktes normiert. Dies bedeutet aber auch, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0124 1 Stammrechtssatz Aus dem Wesen einer Straftat als fortgesetztes Delikt - als welches bei Zutreffen der weiters hiefür maßgebenden Voraussetzungen tatbestandsmäßig auch der genehmigungslose Betrieb einer Betriebsanla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Konkretisierung der Tat durch Anführung der Tatzeit ist insbesondere auch dann geboten, wenn durch den Strafbescheid ein noch nicht abgeschlossenes Geschehen erfaßt werden soll, wobei auch in diesem Fall - so bei Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes - "Sache" für die Entsch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei einer Karosseriespenglerwerkstätte handelt es sich um eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage iSd § 74 Abs 2 Z 2 GewO 1973. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990040212.X01 Im RIS seit 29.01.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §105;GewO 1973 §366 Abs1 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §6 Z3;VStG §44a lita;
Rechtssatz: ISd sich aus § 44a lit a VStG ergebenden Konkretisierungsgebotes ist im
Spruch: des Straferkenntnisses jenes Gewerbe, dessen Ausübung dem Besch angelastet wird, durch wörtliche Anführungen zu bezeichnen. Die als Kl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 9. November 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 4 GewO 1973 schuldig erkannt, weil er es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Bauunternehmung A-GmbH, Z, zu verantworten habe, daß die genannte Gesellschaft am Standort Z, R-Straße, die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 23. März 1970, Zl. 4 G 78/15-70, genehmigte Betriebsanlage (Asphaltmis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 87/04/0031 B 1. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der Gewerbeordnung 1973 - Die Vollstreckung einer gem. § 366 Abs. 1 Z 2 und § 366 Abs. 1 Z 4 GewO verhängten Verwaltungsstrafe führt nicht zur sofortigen Schließung des Gewerbebetriebes (hier Gaststätte)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0020 B 18. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der Gewerbeordnung 1973 - Enthält der angefochtene Bescheid in Ansehung seines Schuldspruches eine Feststellung über die nach Annahme der bel Beh - in der Vergangenheit liegende - erfolgte Verwirklichu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. April 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der N Wurst- und Fleischwarenfabrik Gesellschaft mbH. verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft die genehmigte Betriebsanlage in Wien 13, A-Straße 25, in der Zeit vom 15. Oktober 1987 bis 31. März 1988 nach der genehmigungspflichtigen Änderung in Ansehung folgender im Spruch: des Bescheides vom 11. Septemb... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 20. Juni 1989 wurde ausgesprochen, daß die NM-GesmbH im Standort Graz, auf dem Areal der aufgelassenen Tankstelle an der Kreuzung A-Straße/B-Straße/C-Straße, in der Zeit vom 4. Jänner bis 21. Mai 1989 einen Gastgewerbebetrieb, in welchem Pizze sowie Bier und verschiedene nicht alkoholische Getränke verabreicht würden, ausgeübt habe, obwohl die Gesellschaft weder 1.) eine Gastgewerbekonzession, noch 2.) die hiefür erforderliche ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 31. März 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben, wie am 24.10.1986 in Bludenz in der A-Gasse im Cafe Z festgestellt werden konnte 1) als gewerberechtlich Verantwortlicher die Betriebsstätte vorschriftswidrig gekennzeichnet. Nähere Angaben: Sie haben die Betriebsbezeichnung nicht angebracht. 2) Das erste Untergeschoß zum Gastgewerbebetrieb verwendet. 3) Ein konzessioniertes Gewerbe ohne die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 2. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe bis 9. November 1988 in den an den nachgenannten Standorten aufgestellten Hütten durch die Erzeugung, den Verkauf und die Verabreichung von Pizze sowie durch den Ausschank alkoholischer und "antialkoholischer" Getränke 1) seit 22. Jänner 1988 am Standort Graz, A-Straße 2, 2) seit 22. Jänner 1988 am Standort Graz, B-Straße 119, 3) seit 15. August 1988 am Stando... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §190 Z4;GewO 1973 §192;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0189 E 2. Dezember 1983 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Tatanlastung betreffend die unbefugte Ausübung des Gastgewerbes hat der
Spruch: zumindest einen Hinweis auf die Betriebsart zu enthalten. ... mehr lesen...