Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §29;GewO 1994 §349 Abs1;GewO 1994 §349 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 95/04/0206 1 Stammrechtssatz In einem Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1994 muß, um das Erfordernis des § 44a Z 1 VStG zu erfüllen, auch jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung dahin zulassen, ob die vorgenommene Änderung der Betriebsanlage die im § 74 Abs 2 GewO 1994 genannten Interessen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §29;GewO 1994 §349 Abs1;GewO 1994 §349 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/19 95/04/0206 1 Stammrechtssatz In einem Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 7. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Tischlerei K, D, dafür verantwortlich zu sein, daß die im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 29. September 1993 vorgeschriebenen Betriebszeiten insofern nicht eingehalten worden seien, als am 27. August 1994 bereits um 6.02 Uhr Schreinerarbeiten am angeführten Standort durchgeführt worden seien. Im gegenständlich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 12. Dezember 1995 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 17. November 1994, betreffend Übertretung der GewO 1994, keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß die Strafnorm zu lauten hat: "§ 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994". Hiezu wurde im wesentlichen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 7. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Tischlerei K, D, dafür verantwortlich zu sein, daß die im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 29. September 1993 vorgeschriebenen Betriebszeiten insofern nicht eingehalten worden seien, als am 27. August 1994 bereits um 6.02 Uhr Schreinerarbeiten am angeführten Standort durchgeführt worden seien. Im gegenständlich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 12. Dezember 1995 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 17. November 1994, betreffend Übertretung der GewO 1994, keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit der Maßgabe bestätigt, daß die Strafnorm zu lauten hat: "§ 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994". Hiezu wurde im wesentlichen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §122;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §368 Z14;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall findet sich die Regelung der zulässigen Betriebszeiten nicht in einer im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage, sondern in der in den
Spruch: dieses Bescheides aufgenommenen Betriebsbeschreibung. Dadurch, daß diese Betriebszeite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/04/0191 4 Stammrechtssatz Verwaltungsübertretungen nach § 366 Abs 1 Z 1 und Z 2 GewO 1973 sind, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfaßte Tathandlungen gegeben sind (Hinweis E VS 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980), als fortgesetztes Delikt zu we... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §122;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §368 Z14;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall findet sich die Regelung der zulässigen Betriebszeiten nicht in einer im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage, sondern in der in den
Spruch: dieses Bescheides aufgenommenen Betriebsbeschreibung. Dadurch, daß diese Betriebszeite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/04/0191 4 Stammrechtssatz Verwaltungsübertretungen nach § 366 Abs 1 Z 1 und Z 2 GewO 1973 sind, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfaßte Tathandlungen gegeben sind (Hinweis E VS 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980), als fortgesetztes Delikt zu we... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 95/04/0122, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 20. April 1995 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil er gegen den Beschwerdeführer lediglich den Vorwurf der Tatbegehung "seit 20.3.1986" erhoben und solcherart dem Erfordernis gemäß § 44a Z. 1 VStG, Anfang und Ende des Tatzeitraumes in einer ka... mehr lesen...
Der (erstbehördliche) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 5. Juli 1995 hat in seinem Kopf: und
Spruch: folgenden Wortlaut: "An die E GesmbH. z. Hd. des Rechtsvertreters Dr. P L E GesmbH., O; bescheidmäßige Verfügung nach § 360 Abs. 1 GewO 1994 B e s c h e i d Von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung ergeht als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in erster Instanz folgender S p r u c h : Sie, Frau C, haben, auf Grund Ihrer Funktio... mehr lesen...
Der (erstbehördliche) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 5. Juli 1995 hat in seinem Kopf: und
Spruch: folgenden Wortlaut: "An die E GesmbH. z. Hd. des Rechtsvertreters Dr. P L E GesmbH., O; bescheidmäßige Verfügung nach § 360 Abs. 1 GewO 1994 B e s c h e i d Von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung ergeht als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in erster Instanz folgender S p r u c h : Sie, Frau C, haben, auf Grund Ihrer Funktio... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §81 Abs1;
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 366 Abs 1 Z 4 iVm § 81 GewO 1973 hat die Behörde nicht die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen. Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der im § 81 GewO 1973 normierten Genehmigungspflicht. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw Projektsbeschreibung entspricht (hier: Einsatz eines Hubstaplers auch zum Transport des Ladegutes auf Teilen der Betriebsanlage, di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw Projektsbeschreibung entspricht (hier: Einsatz eines Hubstaplers auch zum Transport des Ladegutes auf Teilen der Betriebsanlage, di... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 29. August 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 3. Mai 1995 an einem näher bezeichneten Standort in K das Handwerksgewerbe der Augenoptiker gemäß § 96 (§ 94 Z. 64) GewO 1994 ausgeübt zu haben, indem er in dieser Betriebsstätte Korrektionsbrillen zum Verkauf angeboten habe, obwohl gemäß § 96 GewO 1994 die Anpassung und Abgabe von Korrektionsbrillen einschließlich der Brille... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 29. August 1995 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 3. Mai 1995 an einem näher bezeichneten Standort in K das Handwerksgewerbe der Augenoptiker gemäß § 96 (§ 94 Z. 64) GewO 1994 ausgeübt zu haben, indem er in dieser Betriebsstätte Korrektionsbrillen zum Verkauf angeboten habe, obwohl gemäß § 96 GewO 1994 die Anpassung und Abgabe von Korrektionsbrillen einschließlich der Brille... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §29;GewO 1994 §349 Abs1;GewO 1994 §349 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In einem Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §29;GewO 1994 §349 Abs1;GewO 1994 §349 Abs3;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
Rechtssatz: In einem Strafverfahren wegen Überschreitung des Umfanges einer Gewerbeberechtigung bildet die Frage des Berechtigungsumfanges für die Beurteilung des Tatbestandes eine Vorfrage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 25. Juli 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 24. Jänner 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, dahingehend Folge gegeben, daß die verhängte Geldstrafe auf S 5.000,-- und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 36 Stunden herabgesetzt wurde, im übrigen das Straferkenntnis jedoch mit d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 15. September 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Der Beschuldigte, Herr Dipl.Ing. G, wohnhaft L, F-Weg 24, hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der VOEST Alpine Stahl Linz Ges.m.b.H. und somit als gemäß § 370 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) 1973 i.d.g.F. gewerberechtlich Verantwortlicher zu vertreten, daß von der VOEST Alpine Stahl Ges.m.b.H. in der Zeit vom 1.1.1992 bis 7.4.1992 die m... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 25. Juli 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 24. Jänner 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994, dahingehend Folge gegeben, daß die verhängte Geldstrafe auf S 5.000,-- und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 36 Stunden herabgesetzt wurde, im übrigen das Straferkenntnis jedoch mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/10/0189 4
(hier: der Tatvorwurf, die Bandbeschichtungsanlage nach Ablauf
der bewilligten Probezeit betrieben zu haben, läßt mit
hinreichender Bestimmtheit jene Handlung erkennen, die der
Besch nach Ansicht der belangten Behörde hätte setzen müssen,
nämlich den Betrieb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Effizienz eines Kontrollsystems wird nicht an der subjektiven Meinung des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder der im Kontrollsystem eingebundenen Personen gemessen, sondern nach einem objektiven Maßstab. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/04/0191 4 Stammrechtssatz Verwaltungsübertretungen nach § 366 Abs 1 Z 1 und Z 2 GewO 1973 sind, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfaßte Tathandlungen gegeben sind (Hinweis E VS 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980), als fortgesetztes Delikt zu we... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/23 93/04/0191 4 Stammrechtssatz Verwaltungsübertretungen nach § 366 Abs 1 Z 1 und Z 2 GewO 1973 sind, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfaßte Tathandlungen gegeben sind (Hinweis E VS 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980), als fortgesetztes Delikt zu we... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 7. April 1995, VwSen-221193/17/Kl/Rd wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 2. Jänner 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994 hinsichtlich der Schuld mit der Maßgabe keine Folge gegeben, daß die Übertretungsnorm i. S.d. § 44a Z. 2 VStG um die Zitierung "i.V.m. mit § 142 Abs. 1 Z... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 7. April 1995, VwSen-221193/17/Kl/Rd wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 2. Jänner 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994 hinsichtlich der Schuld mit der Maßgabe keine Folge gegeben, daß die Übertretungsnorm i. S.d. § 44a Z. 2 VStG um die Zitierung "i.V.m. mit § 142 Abs. 1 Z... mehr lesen...