RS Vwgh 1996/2/27 94/04/0214

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Veröffentlicht am 27.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
GewO 1973 §370 Abs2;
GewO 1973 §39 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Effizienz eines Kontrollsystems wird nicht an der subjektiven Meinung des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder der im Kontrollsystem eingebundenen Personen gemessen, sondern nach einem objektiven Maßstab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994040214.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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