Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/04/0090
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040089.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/04/0090
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040089.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides trug der Landeshauptmann von Niederösterreich mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 22. Juni 1999 der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 in Bezug auf ihre näher bezeichnete Betriebsanlage auf, sämtliche Lagerungen im Freien (Kunststoffabfälle und Spuckstoffe, teilweise vermischt, im Gesamtausmaß von ca. 28.000 m3) bis spätestens 30... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 29. April 1999 schuldig erkannt, er habe, wie im Zuge einer gewerbebehördlichen und abfallwirtschaftsrechtlichen Überprüfung einer näher bezeichneten Liegenschaft am 3. Juni 1997 festgestellt worden sei, an ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §74 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides trug der Landeshauptmann von Niederösterreich mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 22. Juni 1999 der Beschwerdeführerin gemäß § 360 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 in Bezug auf ihre näher bezeichnete Betriebsanlage auf, sämtliche Lagerungen im Freien (Kunststoffabfälle und Spuckstoffe, teilweise vermischt, im Gesamtausmaß von ca. 28.000 m3) bis spätestens 30... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z2;GewO 1994 §74 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 29. April 1999 schuldig erkannt, er habe, wie im Zuge einer gewerbebehördlichen und abfallwirtschaftsrechtlichen Überprüfung einer näher bezeichneten Liegenschaft am 3. Juni 1997 festgestellt worden sei, an ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0081 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsstraftatbestand des § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 enthält ua das Tatbestandselement, daß jemand "ein Gewerbe ausübt". Zur Verwirklichung des genannten Tatbestandes genügt es jedoch noch nicht, daß - aus der Sicht des Beschwerdefalles - eine Tätigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0081 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsstraftatbestand des § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 enthält ua das Tatbestandselement, daß jemand "ein Gewerbe ausübt". Zur Verwirklichung des genannten Tatbestandes genügt es jedoch noch nicht, daß - aus der Sicht des Beschwerdefalles - eine Tätigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Mit dem am 27. Juni 1997 verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im amtlichen Telefonbuch in der Zeit vom 15. November 1996 bis zum 26. Juni 1997 gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht mit dem Wortlaut "H, Autolackiererei und Spenglerei, A, Tel.Nr. 00, Mobilnetz 11" im Ortstelefonverzeichnis A Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten (im Sinne des § 1 Abs. 4 GewO 1994) angeboten zu haben, welche 1) gemäß § 94 lit. a Z. 10 ... mehr lesen...
Mit dem am 27. Juni 1997 verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im amtlichen Telefonbuch in der Zeit vom 15. November 1996 bis zum 26. Juni 1997 gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht mit dem Wortlaut "H, Autolackiererei und Spenglerei, A, Tel.Nr. 00, Mobilnetz 11" im Ortstelefonverzeichnis A Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten (im Sinne des § 1 Abs. 4 GewO 1994) angeboten zu haben, welche 1) gemäß § 94 lit. a Z. 10 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs4 impl;GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/31 91/04/0299 1
(hier betreffend die GewO 1994) Stammrechtssatz Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den in diesem Zusammenhang zu prüfenden objektiven Wortlaut und nicht etwa ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 durch Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen ist § 366 Abs 1 Z 1 iVm § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1994 Strafnorm iSd § 44 a Z 2 VStG (Hinweis E 22.2.1994, 93/04/02... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs4 impl;GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/31 91/04/0299 1
(hier betreffend die GewO 1994) Stammrechtssatz Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den in diesem Zusammenhang zu prüfenden objektiven Wortlaut und nicht etwa ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs4;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 durch Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen ist § 366 Abs 1 Z 1 iVm § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1994 Strafnorm iSd § 44 a Z 2 VStG (Hinweis E 22.2.1994, 93/04/02... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 24. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer "als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG)" des Vereines A gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 bestraft. Dem liegt zugrunde, daß dieser Verein in der Zeit von zumindest 6. Mai 1996 bis 30. Oktober 1996 in W durch Reparaturleistungen im Rahmen von Überprüfungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a KFG das Gewerbe "Kra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 24. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer "als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG)" des Vereines A gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 bestraft. Dem liegt zugrunde, daß dieser Verein in der Zeit von zumindest 6. Mai 1996 bis 30. Oktober 1996 in W durch Reparaturleistungen im Rahmen von Überprüfungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a KFG das Gewerbe "Kra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0179 1 Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0179 1 Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 18. Mai 1998, Zl. UVS-04/G/35/00260/97, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vom 25. Februar 1995 bis 24. Mai 1996 in W, S-Gasse 8, ein Schild mit der Aufschrift "Gästezimmer Guesthouse F S, Anmeldung und Information M-Straße 1, Tel: 00" angebracht und somit die Vermietung von Betten an einen größeren Kreis von Personen angeboten zu haben, was der Ausübung des Gewerbes: "Beherbergung von G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 18. Mai 1998, Zl. UVS-04/G/35/00260/97, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vom 25. Februar 1995 bis 24. Mai 1996 in W, S-Gasse 8, ein Schild mit der Aufschrift "Gästezimmer Guesthouse F S, Anmeldung und Information M-Straße 1, Tel: 00" angebracht und somit die Vermietung von Betten an einen größeren Kreis von Personen angeboten zu haben, was der Ausübung des Gewerbes: "Beherbergung von G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §143 Z8;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0145
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 143 Z 8 GewO 1994 wird die Beherbergung von Gästen in einem die dort genannten Grenzen nicht übersteigenden Ausmaß nicht aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenomm... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §143 Z8;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0145
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 143 Z 8 GewO 1994 wird die Beherbergung von Gästen in einem die dort genannten Grenzen nicht übersteigenden Ausmaß nicht aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenomm... mehr lesen...