IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Theresia Kantner über die Beschwerde des Mag. AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwältin MMag. Dr. BB, Adresse 2, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 25.09.2017, ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.12.2016, GZ **** aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 27.09.2017, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch die Rechtsanwaltsgemeinschaft BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.11.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, das im Spruch: des angefochtenen Straferkenntniss... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Monica Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte GmbH, **** Y, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 21.12.2016, Zahl ****, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Monica Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, geboren am römisch zwanzig.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwä... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen die Ermahnung der Bezirkshauptmannschaft Z vom 28.02.2017, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, die angefochtene Ermahnung behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 eingestellt. Gemäß Paragr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerden des AA, geboren am xx.xx.xxxx, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse 1, X, gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Y vom 27.02.2017, I) Zahl ****) Zahl **** und ****) Zahl **** nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerden des AA, g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde des AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vertreten durch BB Rechtsanwaltspartnerschaft, Adresse 2, **** Y, vom 12.01.2015, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 16.12.2014, Zl ****, betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des AA, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 22.02.2017, Zl ****, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die über den Beschuldigten verhängte Geldstrafe auf Euro 250,00, im Uneinbringlichkeitsfall zweieinhalb Tage E... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, v.d. Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 21.2.2107, ****, wegen einer Übertretung der Gewerbeordnung 1994 nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, Adresse 1, **** Y, vom 18.04.2017, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 27.03.2017, Zl **-**-2017, hinsichtlich Spruchpunkt 2. betreffend die Übertretung nach der Gewerbeordnung Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde des AA, geboren am xx... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des Herrn A A, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W vom 13.10.2016, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde nur insofern stattgegeben als statt zwei Übertretungen nur eine Übertretung vorliegt. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird der Beschwerde nur insofern stattgegeben als statt zwei Übertretungen nur ei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. BB GmbH, Adresse 1, Y, gegen Punkt III. und Punkt IV. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Y vom 31.05.2016, Zl **-STR/**-1*-****/2-2016, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. BB Gm... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.10.2015, Zl ***, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 07.12.2016 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Hannes Piccolroaz über die Beschwerde des AA, geboren 01.02.1948, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 18.05.2016, Zl Y-STR/SG-**-****/1-2016, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch I&I, Rechtsanwälte GmbH, Adresse1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 01.06.2015, Zl Gew-***1, in Folge der am 23.06.2016, durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch I&... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde von Frau A A, vertreten durch RA, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 14.10.2015, Zl ****1, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. a) Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt 1) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Spruch: des angefochtenen St... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde von A A, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse X, vom 13.06.2016 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.05.2016, Zl ****, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde von A A, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse römisc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Ing. Mag. Herbert Peinstingl über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.03.2016, Zahl V-***1, I. römisch eins. zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben und das angefochtene Straferkenntnis behoben. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ve... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des A A , X , vertreten durch Rechtsanwälte, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.01.2016, Zl ****2015, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des A A , römisch zehn , vertreten durch Rechtsanwälte, Adresse... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn A A, vertreten durch Rechtsanwalt Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 22.12.2015, Zl ****1, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 1. Gemäß Paragraph 50, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 38, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Theresia Kantner über die Beschwerde des DI (FH) A Z, wohnhaft in Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft N vom 15.02.2016, Zahl **-**-****, nach durchgeführter, öffentlicher, mündlicher Verhandlung Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Theresia Kantner über die Beschwerde des DI (FH) A Z, wohnhaft in Adresse, gegen das Straferkenntnis der Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des Herrn A A, X, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B B; Adresse, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 03.11.2015, Zahl ****1, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 23.02.2016, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des Herrn A A, römisch zehn, vert... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des AA, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.10.2015, Zahl V***1, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung zu Recht erkannt: A) – Pkt 1.: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde zu diesem Punkt Folge gegeben, das Straferkenntnis zu diesem Punkt behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 V... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des AA, Adresse, Z, vertreten durch die Rechtsanwälte BB und CC, Adresse, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 29.8.2015, Zl xxx***, wegen einer Übertretung nach der Gewerbeordnung (GewO 1994) zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des bekämpften Straferkenntnisses wi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des Herrn A A, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in X, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 02.06.2015, Zl ****2015, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 07.10.2015 Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Christoph Lehne über die Beschwerde des Herrn A A, geboren am xx.xx.xxxx, wo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn A A, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Adresse, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 04.03.2015, Zl ***2014, wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde gegen die Spruchpunkte 1. und 2. des angefochtenen Straferkenntnisses Folge gegeben und das angefochtene Straf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Franz Triendl über die Beschwerde des Herrn K J, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft W vom 11.08.2015, Zl ****, wegen Übertretung der Gewerbeordnung 1994 zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des bekämpften Straferkenntnisses w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.10.2015 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Bettina Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch den Rechtsanwalt, Adresse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft C vom 07.04.2015, Zl ****, nach durchgeführter mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 A... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde von Frau A B, vertreten durch RA ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft T, vom 08.10.2014, Zl 2.3-***2/9 und SG-**-2014, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses... mehr lesen...