Entscheidungen zu § 345 Abs. 8 GewO 1994

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE UVS Tirol 2006/01/09 2005/22/3431-1

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 25.11.2005, Zl 3.1-1487/03-A-13, wurde unter Spruchpunkt I. eine Anzeige des Berufungswerbers betreffend diverse Änderungen an der bestehenden Betriebsanlage (Austausch des Schrappers, Einsatz einer angemieteten Prallmühle alternierend zu den übrigen maschinellen Einrichtungen) gemäß § 345 Abs 8 Z 6 iVm § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994 zur Kenntnis genommen.   Unter Spruchpunkt II. wurde die ?Genehmigung? zum Betrieb des Schrappers befristet un... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 09.01.2006

RS UVS Tirol 2006/01/09 2005/22/3431-1

Rechtssatz: Werden nach § 345 Abs 9 GewO 1994 durch dieses Bundesgesetz vorgeschriebene Anzeigen erstattet, obwohl hiefür die jeweils geforderten gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, so hat die Behörde, bei der die Anzeige erstattet worden ist - unbeschadet eines Verfahrens nach §§ 366 ff - dies mit Bescheid festzustellen und die Maßnahme oder die Tätigkeit, die Gegenstand der Anzeige ist, zu untersagen. Bescheide über Anzeigen gemäß § 81 Abs 3 sind innerhalb von zwei Monaten n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 09.01.2006

TE UVS Steiermark 2005/11/17 43.14-6/2005

Mit dem Bescheid vom 21.06.2005 nahm die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld die Anzeige der G GmbH in F vom 20.06.2005 bezüglich folgender Änderungen der Betriebszeiten der Spenglereiwerkstätte - Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr - gemäß § 345 Abs 8 Z 6 GewO als eine nach § 81 Abs 2 Z 9 GewO nicht genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage zur Kenntnis. Die Behörde ging deshalb von einer nicht genehmigungspflichtigen, sondern nur... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.11.2005

RS UVS Steiermark 2005/11/17 43.14-6/2005

Rechtssatz: Nach § 81 Abs 2 Z 9 GewO sind Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen, nicht genehmigungspflichtig. Die Änderung ist nach § 81 Abs 3 GewO der Behörde lediglich vorher anzuzeigen und (wenn die jeweils geforderten Voraussetzungen gegeben sind) nach § 345 Abs 8 Z 6 GewO mit Bescheid zur Kenntnis zu nehmen. Nachbarn haben in diesem Verfahren keine Parteistellung. Im konkreten Fall waren Betriebszeiten für eine... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.11.2005

TE UVS Tirol 2005/09/15 2005/22/2437-1

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 28.07.2004, Zl 2.1. A-371/04-18 wurde im Anwesen 9920 Sillian (Gp. XY KG Sillian) die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 81ff GewO 1994 für den Betrieb einer Pension (Änderung der bisherigen Betriebsart ?Gästehaus? sowie Umbau) genehmigt. Mit Eingabe vom 07.06.2005 suchte Frau M. S. bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Änderung der Betriebsart Pension in Hotel a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.09.2005

RS UVS Tirol 2005/09/15 2005/22/2437-1

Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall und das ergibt sich aus den Einreichunterlagen, ist allein die Änderung der Betriebsart Gegenstand des Ansuchens. Es soll also weder die Anzahl der Fremdenzimmer bzw der Verabreichungsplätze erhöht noch die Pension räumlich erweitert werden. Aber auch die Betriebsweise bleibt nach der Änderung des Antrages vom 15.07.2005 unverändert. Es mag nun dahingestellt bleiben, ob die gegenständliche Änderung der Betriebsart von ?Pension? in ?Hotel, eingeschränkt ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 15.09.2005

RS UVS Kärnten 2003/10/29 KUVS-1727/4/2003

Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Änderung das Emissionsverhalten einer bereits genehmigten Anlage ? vorliegend Änderung der Betriebstankstelle auf ?Tankstelle mit einem geschlossenen Benutzerkreis gemäß § 116 Abs. 2 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, BGBl Nr. 240/1991 idgF ? nicht nachteilig beeinflusst, ist die Behörde an den Inhalt der Anzeige gebunden. Darin wurde vom Berufungswerber jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Änderung der (bereits bewilligten) F... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.2003

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