Entscheidungen zu § 331 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-100 von 100

RS Vwgh 1995/3/16 94/06/0236

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1995

TE Vwgh Beschluss 1994/3/29 93/04/0223

Mit Bestandvertrag vom 1. Oktober 1971 gab die Stadt Linz die ihr gehörige, in einem Lageplan näher dargestellte Fläche eines Grundstückes (Volksgarten) im Ausmaß von ca. 1950 m2 zur Errichtung einer Tiefgarage mit ca. 170 Abstellflächen ab 1. Jänner 1972 auf unbestimmte Zeit in Bestand. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 15. Mai 1990, wurde festgestellt, daß dem Beschwerdeführer als Bestandnehmer aus dem mit der Stadt Linz abgeschlossenen, vorbezeichneten Bestandvertrag "kei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.03.1994

RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0223

Index: L71064 Marktordnungen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §324;GewO 1973 §331;MO Linz 1983 §2 Abs4;MO Linz 1983 §4 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993040223.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 91/04/0034

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses vom 14. November 1990 - schuldig erkannt, er habe, wie von einem Organ des Marktamtes festgestellt worden sei, am Mittwoch, dem 19. September 1990, um 7.10 Uhr mit seinem Pkw, pol.-Kennzeichen K nnn.nnn, im Marktgebiet ohne Zuweisung einen Marktstandplatz belegt. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 90/04/0357

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1990 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses vom 1. Oktober 1990 - schuldig erkannt, er habe, wie von einem Organ des Marktamtes festgestellt worden sei, am 7. April 1990 mit seinem Pkw, Kennzeichen K nnn.nnn, im Marktgebiet ohne Zuweisung einen Marktstandplatz belegt. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 30 Abs. 1 der Markt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS VwGH Erkenntnis 1992/10/20 91/04/0034

Rechtssatz: Einen Marktplatz BEZIEHEN kann iSd § 30 Z 1 Villacher Marktordnung nur bedeuten, sich in der Absicht, eine Markttätigkeit zu entfalten, auf dieser Fläche niederzulassen; BENÜTZEN kann nur heißen, auf dieser Fläche die Markttätigkeit auszuüben. Das Abstellen eines Pkw (bzw das Abgestelltlassen) ist kein Benützen bzw Beziehen iSd § 30 Z1 Villacher Marktordnung. Im RIS seit 20.10.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 90/04/0357

Index: L71062 Marktordnungen Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §331;GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399;MO Villach 1979 §30 Z1;MO Villach 1979 §4 Abs1;MO Villach 1979 §4 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 30 Z 1 Villacher Marktordnung ist unter Bedachtnahme auf § 4 Abs 1 und Abs 3 legcit im
Spruch: des Straferkenntnisses durch die Angabe der Uhrzeit zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 90/04/0357

Index: L71062 Marktordnungen Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §331;GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399;MO Villach 1979 §10;MO Villach 1979 §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 91/04/0034 1 Stammrechtssatz Einen Marktplatz BEZIEHEN kann iSd § 30 Z 1 Villacher Marktordnung nur bedeuten, sich in der Absicht, eine Markttätigkeit zu entfalten, auf dieser Fläche niederzulassen; BENÜTZEN kan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1990/6/19 89/04/0239

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit den vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegen die Beschwerdeführerin erließ der Magistrat der Stadt Wien den Vollstreckungsauftrag vom 17. Juni 1988 zur Hereinbringung einer über sie mit "Strafverfügung vom 3.3.1987 wegen Übertretung wegen Abstellen eines Kfz innerhalb des Marktgebietes" verhängten Geldstrafe. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 31. August 1988 zugestellten Vollstreckungsauftrag erhob s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.06.1990

RS Vwgh 1990/6/19 89/04/0239

Index: L71069 Marktordnungen Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art132;GewO 1973 §330 Abs2;GewO 1973 §331;GewO 1973 §337;MO Wr 1976 §64;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufung des Bf, hinsichtlich welcher Säumnis behauptet wird, bezieht sich auf ein Vollstreckungsverfahren, dem ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Wiener Mark... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1990

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