Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom 24.1.2022, Mag. Zl. xxx, wegen Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung am 21.3.2022, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, wohnhaft xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom 24.1.2022, Mag. Zl. xxx, wegen Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung am 21.3.2022, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n . ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx und xxx, xxx, Rechtsanwälte, xxxweg xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 29.07.2021, Zahl: xxx, wegen Nichterteilung der Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung gemäß § 26 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 19.10.2021 gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx über die Beschwerde des xxx, geboren am xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx und xxx, xxx, Rechtsanwälte, xxxweg xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 29.07.2021, Zahl: xxx, wegen Nichterteilung der Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung gemäß § 26 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 19.10.2021 gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, xxxstraße xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der xxx vom 3.2.2021, Zahl: xxx, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 29.4.2021, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n . II. römisch zwei. Eine ordentliche ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin xxx über die Beschwerde der xxx GmbH in xxx Gasse Nr. xxx, xxx, vertreten durch die Rechtsanwälte xxx in xxxstraße Nr. xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der xxx vom 07.01.2021, Zahl: xxx, nach am 05.03.2021 durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet römisch eins. Die Beschwerde wird als unbegründet a b g e w i e s e n . II. römi... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 16.4.2015, Zahl: 1/GV-G-10869536/10869543/10869550, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin , xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach v... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 16.4.2015, Zahl: 1/GV-G-10869536/10869543/10869550, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin , xxx über die Beschwerde der xxx GmbH, vertreten durch xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach v... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.02.2016 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 lita GewO 1994 §13 Abs1 Z2 GewO 1994 §87 Abs1 GewO 1994 §91 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.02.2016 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 lita GewO 1994 §13 Abs1 Z2 GewO 1994 §87 Abs1 GewO 1994 §91 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 09.10.2015, Zahl: BG-300/891/2015, nach am 14.01.2016 durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.01.2016 Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §26 SMG §28a GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.12.2015 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §13 Abs3 GewO 1994 §87 Abs1 Z1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.07.2014 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §26 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 2... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx wohnhaft in xxx, vertreten durch xxx gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 10.2.2014, Zahl: KL4-ALL-6973/2013 (005/2014), Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx wohnhaft in xxx, vertreten durch xxx gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 10.2.2014, Zahl: KL4-ALL-6973/2013 (005 aus 2014,), ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2014 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 GewO 1994 §26 Abs1 GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 2... mehr lesen...