Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 1999 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht vom Gewerbeausschluss auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung (für die Gewerbeausübung als gewerberechtlicher Geschäftsführer). Zur Begründung: wird ausgeführt: "Ich habe vom 29.7.1974 bis 22.6.1994 vorerst mit meiner Einzelfirma und dann mit der J Ges.m.b.H. ein Gas- und Wasserleitungsinstallateur- und Zentralheizungsbauergewerbe ausgeübt. Mit Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 16.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13;StGB §12;StGB §125;StGB §126 Abs2;StGB §146;StGB §147 Abs1 Z1;StGB §147 Abs3;StGB §148;StGB §15;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat das der Verurteilung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wegen des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung als Beteiligter nach den §§ 12, 125, 126 Abs. 2 StGB und des Verbrechens des teils vollendeten, teil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 27. Oktober 1997 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es dazu, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt habe mit dem genannten Bescheid den Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vom 6. Februar 1996 hinsichtlich einer Auflage berichtigt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VwGH vom 28. Februar 1995, Zl 95/04/0023) ist die Behörde nicht berechtigt, auch wenn der Gewalthaber in einer Rechtssache eine allgemeine Vollmacht des Machtgebers vorgelegt hat, diesem im Verfahren über andere, b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die im gewerberechtlichen KONZESSIONSVERFAHREN ausgewiesene Vollmacht gilt nicht ohne weitere Parteienerklärung auch für ein Gewerbestrafverfahren (Hinweis E VfGH vom 23. Juni 1971, VfSlg 6474). Schlagworte Stellung des Vertretungsbefugten
Vertretungsbefugni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führt einen so genannten "Märchenpark". Für dort vom Beschwerdeführer betriebene acht Geräte, nämlich ein Ballonkarussell, ein Lastwagenkarussell, ein Schildkrötenkarussell, ein Nauticjet, eine Seilbahn, Elektroautos, Elektrobagger und Kinderkarussell, kam es für die Jahre 1994 und 1995 zu Vorschreibungen von Lustbarkeitsabgaben nach dem Burgenländischen Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 40/1969 i. d.F. LGBl. Nr. 29/1983 (im Folgenden: Lustbarkeitsabgabeges... mehr lesen...
Index: L37031 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1994;LustbarkeitsabgabeG Bgld 1969; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0127
Rechtssatz: Der Regelungsinhalt des Bgld LustbarkeitsabgabeG 1969 steht in keinem Zusammenhang mit gewerberechtlichen Norme... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §153 Abs2;
Rechtssatz: Eine Bewilligung nach § 153 Abs 2 MinroG 1999 ist keine bergrechtliche Bewilligung, die alle anderen, insb auch eine gewerberechtliche Bewilligung ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070087.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe der Autoverwertung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als vom Landeshauptmann für Niederösterreich (LH) ermächtigter Behörde vom 3. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. 344 KG A. und für die Einleitung von in seinem Autoverwertungsbetrieb anfallenden mineralölverunreinigten Abwässern nach deren Reinigung in einem Restö... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1859;GewO 1973;GewO 1994;WRG 1959 §111;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Gewerbebehördliche Genehmigungen können eine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nicht ersetzen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070221.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. August 1997 wurde der Beschwerdeführerin ein Agrarmarketingbeitrag für die Haltung von Legehennen in der Höhe von öS 16.800,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid Berufung; die Berufung wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Oktober 1997 als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung des Beitrages verfügt. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §21g;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;BAO §236 Abs1;B-VG Art7;GewO 1994;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige (hier eine GmbH) zeigt mit dem Vorbringen, dass sie ein gewerbliches Unternehme... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. Juli 1998 betreffend Agrarmarketingbeitrag gemäß § 289 BAO iVm den §§ 21a, 21c, 21d, 21e und 21 f AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/1997, abgewiesen. Weiters wurde in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der mit Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;GewO 1994;
Rechtssatz: Aus § 21a, § 21c, § 21d und § 21e AMA-Gesetz 1992 ergibt sich, dass der Gesetzgeber einerseits den Agrarmarketingbeitrag auch für den Zweck der Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen landwirtschaftlichen und forst... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Mai 1994 wurde dem Beschwerdeführer die (mit Ansuchen vom 22. März 1994 begehrte) Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für das Gewerbe "Herstellung, Abfüllung oder Abpackung von Arzneimitteln (§ 213 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994), eingeschränkt auf die Herstellung alkoholischer Planzenauszüge im Kaltverfahren von Brennesseln, Löwenzahn, Holunder, Bärlauch, Zinnkraut, Melisse, Salbei und Thuje, beschränkt auf den Standort Wien, ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13;GewO 1994 §28 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/26 94/04/0077 1 Stammrechtssatz § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 normiert kumulativ als Tatbestandserfordernis die hinreichende tatsächliche Befähigung, das Nichtvorliegen eines Ausschlußgrundes (§ 13 GewO 1994) UND das Vorliegen eines der alternativ umschriebenen Ausnahmegründe. Fehlt demnach auch nur e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte mit Ansuchen vom 13. Februar 1993 die "Erteilung der Gewerbeberechtigung für die Verlegung von Plattendächern und die Nachsicht vom Befähigungsnachweis". (Einem handschriftlichen Aktenvermerk ist des weiteren zu entnehmen, daß dieses Ansuchen am 21. April 1993 hinsichtlich des Wortlautes "aus der Produktion der Firma Bramac" ergänzt wurde). Zur Begründung: seines Ansuchens führte der Beschwerdeführer aus, seinem Unternehmen biete sich (als Erweiterung der ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13;GewO 1994 §28 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/26 94/04/0077 1 Stammrechtssatz § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 normiert kumulativ als Tatbestandserfordernis die hinreichende tatsächliche Befähigung, das Nichtvorliegen eines Ausschlußgrundes (§ 13 GewO 1994) UND das Vorliegen eines der alternativ umschriebenen Ausnahmegründe. Fehlt demnach auch nur e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Nachsicht von der Erbringung des Befähigungsnachweises zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes (Güternahverkehr) keine Folge gegeben. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach den vom Beschwerdeführer vorgelegten (und näher bezeichneten) Unterlagen sei offensichtlich - und auch vom Beschwerdeführer unbestritten -, daß der im Hinblick auf § 14 Abs. 2 bis 9 B... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13;GewO 1994 §28 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/26 94/04/0077 1 Stammrechtssatz § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 normiert kumulativ als Tatbestandserfordernis die hinreichende tatsächliche Befähigung, das Nichtvorliegen eines Ausschlußgrundes (§ 13 GewO 1994) UND das Vorliegen eines der alternativ umschriebenen Ausnahmegründe. Fehlt demnach auch nur e... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Schreiben vom 19. Jänner 1995 stellte der Beschwerdeführer beim Landeshauptmann von Salzburg das Ansuchen um "Nachsicht vom Entzug der Gewerbeberechtigung". Im Zuge des darüber eingeleiteten Verwaltungsverfahrens präzisierte er sein Ansuchen dahin, daß er um "Nachsicht vom Gewerbeausschluß gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1994 für das Handelsgewerbe" ansuch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §13;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040072.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 8 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), die ihm mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Oktober 1992 erteilte Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Abfallsammlers von Quecksilber und quecksilberhaltigen Rückständen (Schlüssel-Nr. 35326 der ÖNORM S 2101) entzogen. In der Begründung: heißt e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §17 Abs1;GewO 1994;
Rechtssatz: Der B des VwGH vom 28.2.1995, 93/04/0231, besagt lediglich, daß das Sammeln ober Behandeln gefährlicher Abfälle oder Altöle ausschließlich der Erlaubnis nach § 15 AWG 1990 und nicht etwa (auch) nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung bedarf. Dieser Beschluß be... mehr lesen...
Am 15. November 1993 stellte der Beschwerdeführer an den Magistrat der Stadt Wien ein schriftliches Ansuchen um Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Bandagisten" gem. § 94 Z 67 GewO 1994. Zur Begründung: führt er aus, daß er seit dem Jahre 1982 im väterlichen Betrieb, in welchem das Bandagistengewerbe ausgeübt worden sei, tätig gewesen sei. Insbesondere nach dem Tod seines Vaters im Jahre 1984, seit welchem Zeitpunkt das Unternehme... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13;GewO 1994 §28 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/26 94/04/0077 1 Stammrechtssatz § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 normiert kumulativ als Tatbestandserfordernis die hinreichende tatsächliche Befähigung, das Nichtvorliegen eines Ausschlußgrundes (§ 13 GewO 1994) UND das Vorliegen eines der alternativ umschriebenen Ausnahmegründe. Fehlt demnach auch nur e... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;BVG Umfassender Umweltschutz §1 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;
Rechtssatz: § 15 Abs 3 AWG 1990 spricht von "Bundesgesetzen oder Landesgesetzen zum Schutz der Umwelt" und führt dann das AWG 1990, die GewO 1973 und das WRG an. Diese Formulierung könnte so gedeutet werden, daß Übertretungen von Bestimmungen eines dieser Gesetze jedenfalls Über... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. August 1995 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt dem Beschwerdeführer die gewerberechtliche Genehmigung seiner gastgewerblichen Betriebsanlage unter Vorschreibung eines Betriebsendes mit 24.00 Uhr. Gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen diesen Bescheid stellte der Beschwerdeführer den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. Oktober 1... mehr lesen...