Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 28. Februar 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. August 1998 selbständig, regelmäßig (von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr) und in Gewinnerzielungsabsicht das Gastgewerbe gemäß § 142 Abs. 1 Z. 3 und 4 GewO 1994 ausgeübt, indem er gegen Entgelt alkoholische (0,5 l Bier um S 20,--) und nichtalkoholische (0,2 l Limonade um S 10,--; 0,2 l Soda um S 7,00) Getränke in unvers... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §118 Abs1 Z3;GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §142 Abs2;GewO 1994 §143 Z1;
Rechtssatz: Einem Konditor kommt das Recht, seine Erzeugnisse im Sinne des § 142 Abs. 2 GewO 1994 "zu verabreichen" und nichtalkoholische Getränke und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen "auszuschenken", nicht generell zu, sondern gemäß § 118 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 nur "in den dem Verkauf gew... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z3;GewO 1994 §135 Abs3;GewO 1994 §31 Abs1;GewO 1994 §31;GewO 1994 §349;
Rechtssatz: Wenn § 135 Abs. 3 GewO 1994 bestimmte Tätigkeiten vom Vorbehaltsbereich des Gewerbes gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 ausnimmt, so bedeutet dies (noch) nicht, dass damit § 135 Abs. 3 GewO 1994 in einem Normwiderspruch zu § 31 GewO 1994 stünde. § 31 Abs. 1 GewO 1994 stellt eine allgemeine R... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §118 Abs1 Z3;GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §142 Abs2;GewO 1994 §143 Z1;
Rechtssatz: Einem Konditor kommt das Recht, seine Erzeugnisse im Sinne des § 142 Abs. 2 GewO 1994 "zu verabreichen" und nichtalkoholische Getränke und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen "auszuschenken", nicht generell zu, sondern gemäß § 118 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 nur "in den dem Verkauf gew... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 12. September 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "1. Sie haben das von Ihnen mit Kaufvertrag vom 20.04.1995 ins Eigentum erworbene Gst. 432/2 (nunmehr Gst. 3077/2), GB I..., mit dem dort seinerzeit bestandenen Tischlereigebäude mit der Adresse ... nach dem Umbau zu einem Personalwohnhaus mit 12 Wohneinheiten auf Grund des Baubescheides des Bürgermeisters von I... vom 08.08.1995, Zl. ..., in de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 12. September 1997 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes zur Last gelegt: "1. Sie haben das von Ihnen mit Kaufvertrag vom 20.04.1995 ins Eigentum erworbene Gst. 432/2 (nunmehr Gst. 3077/2), GB I..., mit dem dort seinerzeit bestandenen Tischlereigebäude mit der Adresse ... nach dem Umbau zu einem Personalwohnhaus mit 12 Wohneinheiten auf Grund des Baubescheides des Bürgermeisters von I... vom 08.08.1995, Zl. ..., in de... mehr lesen...
Index: L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolL80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §142;GVG Tir 1996 §2 Abs6 lita;ROG Tir 1997 §15 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die in § 2 Abs. 6 lit. a Tir GVG 1996 in der Stammfassung und nunmehr in § 15 Abs. 1 lit. a Tir ROG 1997 vorgesehene Ausnahme für Gastgewerbebetriebe muss im Zusammenhalt mi... mehr lesen...
Index: L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolL80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §142;GVG Tir 1996 §2 Abs6 lita;ROG Tir 1997 §15 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die in § 2 Abs. 6 lit. a Tir GVG 1996 in der Stammfassung und nunmehr in § 15 Abs. 1 lit. a Tir ROG 1997 vorgesehene Ausnahme für Gastgewerbebetriebe muss im Zusammenhalt mi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 27. Oktober 1997 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es dazu, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt habe mit dem genannten Bescheid den Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vom 6. Februar 1996 hinsichtlich einer Auflage berichtigt.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VwGH vom 28. Februar 1995, Zl 95/04/0023) ist die Behörde nicht berechtigt, auch wenn der Gewalthaber in einer Rechtssache eine allgemeine Vollmacht des Machtgebers vorgelegt hat, diesem im Verfahren über andere, b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;GewO 1973;GewO 1994;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die im gewerberechtlichen KONZESSIONSVERFAHREN ausgewiesene Vollmacht gilt nicht ohne weitere Parteienerklärung auch für ein Gewerbestrafverfahren (Hinweis E VfGH vom 23. Juni 1971, VfSlg 6474). Schlagworte Stellung des Vertretungsbefugten
Vertretungsbefugni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führt einen so genannten "Märchenpark". Für dort vom Beschwerdeführer betriebene acht Geräte, nämlich ein Ballonkarussell, ein Lastwagenkarussell, ein Schildkrötenkarussell, ein Nauticjet, eine Seilbahn, Elektroautos, Elektrobagger und Kinderkarussell, kam es für die Jahre 1994 und 1995 zu Vorschreibungen von Lustbarkeitsabgaben nach dem Burgenländischen Lustbarkeitsabgabegesetz 1969, LGBl. Nr. 40/1969 i. d.F. LGBl. Nr. 29/1983 (im Folgenden: Lustbarkeitsabgabeges... mehr lesen...
Index: L37031 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1994;LustbarkeitsabgabeG Bgld 1969; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0127
Rechtssatz: Der Regelungsinhalt des Bgld LustbarkeitsabgabeG 1969 steht in keinem Zusammenhang mit gewerberechtlichen Norme... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Dezember 1997 legte die Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei dem Landeshauptmann von Steiermark (LH) Projektsunterlagen für eine Aschedeponie vor und beantragte die Durchführung eines wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens im Sinne des § 104 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Den Projektsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Deponie zur Entsorgung der im Betrieb der beschwerdeführenden Partei bei der Papiererzeugung in den Verbrennungsanlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §153 Abs2;
Rechtssatz: Eine Bewilligung nach § 153 Abs 2 MinroG 1999 ist keine bergrechtliche Bewilligung, die alle anderen, insb auch eine gewerberechtliche Bewilligung ersetzt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999070087.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Gewerbe der Autoverwertung. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als vom Landeshauptmann für Niederösterreich (LH) ermächtigter Behörde vom 3. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage auf Grundstück Nr. 344 KG A. und für die Einleitung von in seinem Autoverwertungsbetrieb anfallenden mineralölverunreinigten Abwässern nach deren Reinigung in einem Restö... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1859;GewO 1973;GewO 1994;WRG 1959 §111;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Gewerbebehördliche Genehmigungen können eine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nicht ersetzen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0097). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070221.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. August 1997 wurde der Beschwerdeführerin ein Agrarmarketingbeitrag für die Haltung von Legehennen in der Höhe von öS 16.800,-- vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diesen Bescheid Berufung; die Berufung wurde mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Oktober 1997 als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung des Beitrages verfügt. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §21g;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;BAO §236 Abs1;B-VG Art7;GewO 1994;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige (hier eine GmbH) zeigt mit dem Vorbringen, dass sie ein gewerbliches Unternehme... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. Juli 1998 betreffend Agrarmarketingbeitrag gemäß § 289 BAO iVm den §§ 21a, 21c, 21d, 21e und 21 f AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/1997, abgewiesen. Weiters wurde in Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der mit Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;AMA-Gesetz 1992 §21c;AMA-Gesetz 1992 §21d;AMA-Gesetz 1992 §21e;AMA-Gesetz 1992 §3 Abs1 Z3;GewO 1994;
Rechtssatz: Aus § 21a, § 21c, § 21d und § 21e AMA-Gesetz 1992 ergibt sich, dass der Gesetzgeber einerseits den Agrarmarketingbeitrag auch für den Zweck der Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen landwirtschaftlichen und forst... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 18. Mai 1998, Zl. UVS-04/G/35/00260/97, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vom 25. Februar 1995 bis 24. Mai 1996 in W, S-Gasse 8, ein Schild mit der Aufschrift "Gästezimmer Guesthouse F S, Anmeldung und Information M-Straße 1, Tel: 00" angebracht und somit die Vermietung von Betten an einen größeren Kreis von Personen angeboten zu haben, was der Ausübung des Gewerbes: "Beherbergung von G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 18. Mai 1998, Zl. UVS-04/G/35/00260/97, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vom 25. Februar 1995 bis 24. Mai 1996 in W, S-Gasse 8, ein Schild mit der Aufschrift "Gästezimmer Guesthouse F S, Anmeldung und Information M-Straße 1, Tel: 00" angebracht und somit die Vermietung von Betten an einen größeren Kreis von Personen angeboten zu haben, was der Ausübung des Gewerbes: "Beherbergung von G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §143 Z8;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0145
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 143 Z 8 GewO 1994 wird die Beherbergung von Gästen in einem die dort genannten Grenzen nicht übersteigenden Ausmaß nicht aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenomm... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §143 Z8;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0145
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 143 Z 8 GewO 1994 wird die Beherbergung von Gästen in einem die dort genannten Grenzen nicht übersteigenden Ausmaß nicht aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenomm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 leg. cit. die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, beschränkt auf den Großhandel mit Gold, Goldschmuck, Juwelen und Uhren auf Grund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gemäß § 28 GewO 1973 in einem näher bezeichneten Standort entzo... mehr lesen...