Entscheidungsgründe: Zweck der klagenden Vereinigung von Rechtsanwälten ist es (ua), zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu verfolgen. Der Erstbeklagte ist Versicherungsmakler; er verfügt darüber hinaus über eine Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung. Der Zweitbeklagte ist im Versicherungsmaklerbüro des Erstbeklagten beschäftigt. Als Schwiegersohn des Erstbeklagten soll er das Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Zahlung eines Betrages von S 141.000,--. Sie betreibe ein Versicherungsberatungs- bzw Kontrollbüro und habe mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ein Versicherungsberatungsübereinkommen abgeschlossen. Aufgrund dieses Übereinkommens stehe ihr für die Zeit vom 1.3.1988 bis 28.2.1989 ein Pauschalhonorar in der Höhe von S 282.000,-- zu. Darauf habe die beklagte Partei nur S 141.000,-- in Teilzahlungen von je S 70.500,--... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z2HGB §93HGB §354 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1991 GewO 1973 § 103 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt ge... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z2 GewO 1973 §103 Abs1 litb Z49a GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1991 GewO 1973 § 103 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger ab 1.6.1988 die Alterspension in der Höhe von 19.082,10 S monatlich. In seiner Klage begehrte der Kläger erkennbar die Zuerkennung einer höheren Alterspension und brachte dazu vor, daß die beklagte Partei bei der Bemessung der Pension zu Unrecht aus der Zeit vom 1.8.1938 bis 30.6.1941 und vom 2.10.1945 bis September 1947 keine Versicherungsmonate berücksichtigt habe. Im zuerst genannten Zeitraum sei er als mithelfendes Familien... mehr lesen...
Begründung: Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte betreiben in Seiersberg, Sandgrubenweg 3 (D***-Markt), Betriebsstätten. Die Viertbeklagte ist Komplementärin der Zweit- und der Drittbeklagten; die Sechstbeklagte ist Komplementärin der Erstbeklagten; der Fünftbeklagte ist Geschäftsführer aller anderen Beklagten. Die Erst-, die Zweit- und die Drittbeklagte haben für den Standort Seiersberg, Sandgrubenweg 3, als weitere Betriebsstätte die Ausübung des Gewerbes gemäß § 103 A... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5 Z1 GewO 1973 §46 Abs3 GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25 GewO 1973 § 5 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 5 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 46 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautb... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession für die Ausübung des Gewerbes der Versteigerung beweglicher Sachen gemäß §§ 295 ff GewO 1973; er übt dieses konzessionierte Gewerbe unter der Geschäftsbezeichnung "E*** V*** A***" in Dornbirn, Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession für die Ausübung des Gewerbes der Versteigerung beweglicher Sachen gemäß Paragraphen 295, ff GewO 1973; er übt dieses konzessionierte Gewerbe unter der Geschäftsbezeichnung "E*** V*** A***" in ... mehr lesen...
Begründung: Die zu HRB 4586 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck protokollierte Erstbeklagte betreibt den Handel mit Orientteppichen, unter anderem auch am Standort Linz, Regensburgerstraße 7; der Zweitbeklagte ist ihr Geschäftsführer. In den "OÖ Nachrichten" und in der "Neuen Kronen-Zeitung Ausgabe für Oberösterreich" vom 17. Februar 1988 erschien folgendes Inserat: "Öffentlicher Freihandverkauf von Orientteppichen In den Räumen der Spedition Gebrüder W*** i... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25 UWG §2 D8 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1991 GewO 1973 § 103 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geände... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §5 Z1 GewO 1973 §6 Z2 GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25 GewO 1973 § 5 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 5 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 6 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihren zwischen dem 16.9. und dem 5.10.1981 überreichten, vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen stellen die acht Kläger - durchwegs Rechtsanwälte in Ried im Innkreis - die aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteilsanträge; sie begründen dieses Begehren wie folgt: Der Beklagte, welcher in Ried i.I. unter der Bezeichnung 'I*** S***' ein Büro für Unfallshilfe betreibe, verstoße dabei 'konsequent und beharrlich' gegen §§ 1 un... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I GewO 1973 §103 Abs1 litb Z2 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1991 GewO 1973 § 103 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geä... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtVIII Abs1 litd GewO 1973 §29 GewO 1973 §103 Abs1 litbGewO §138 Abs4 KFG 1967 §59 KFG 1967 §63 GewO 1973 § 29 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 29 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1... mehr lesen...
Norm: BAO §321 GewO 1973 §103 Abs1 litb Z49RAbgO §107a Abs3 Z5WTBO §33 Abs1 litcWTBO §71 BAO § 321 heute BAO § 321 gültig ab 01.01.1962 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 ... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtVIII Abs1 litd GewO 1973 §103 Abs1 litb Z49WTBO §33 Abs1 litc GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 103 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 686/1991 GewO 1973 § 103 gültig von 01.01.1989 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §2 Abs1 Z10 GewO 1973 §103 Abs1 litb Z49WTBO §33 Abs1 litc GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1994 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 2 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1993 ... mehr lesen...