Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Von diesen Regelungen könnte ebenso wie von den Bestimmungen der Generalkollektivverträge nur abgegangen werden, wenn die Einzelvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger wäre. Der Gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 25.Juli 1966 als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 10.Oktober 1986 erklärte er seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis. Mit der vorliegenden Klage begehrt er den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 224.740 brutto sA an restlicher Urlaubsentschädigung, Entgeltdifferenz (Überstunden) und Abfertigung. Die Beklagte habe bei Berechnung des Urlaubsentgeltes und des Krankengeldes stets die während d... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
"Arbeitsverhinderung" im Sinne des § 3 Abs 3 EFZG ist nur jene, welche den Anspruch des betreffenden Arbeitnehmers nach diesem Gesetz auslöst. "Arbeitsverhinderung" im Sinne des Paragraph 3, Absa... mehr lesen...
Norm: BArbschlwEntschG §4 EFZG §3 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Ein "allgemeiner" Arbeitsausfall, der alle Dienstnehmer eines Betriebes oder einen Teil davon ohne Rücksicht auf eine Krankheit (oder einen Unglücksfall) des einzelnen Arbeitne... mehr lesen...
Norm: BArbSchlwEntschG BGBl 1957/129 §4 EFZG §3 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Ein "allgemeiner" Arbeitsausfall, der alle Dienstnehmer eines Betriebes oder einen Teil davon ohne Rücksicht auf eine Krankheit (oder einen Unglücksfall) des einz... mehr lesen...
Der Kläger war vom 28. September 1972 bis 7. März 1976 bei der beklagten Partei als Maurer beschäftigt. Ab 5. Jänner 1976 war er im Krankenstand. Für die ersten drei Wochen seines Krankenstandes (5. Jänner bis 25. Jänner 1976) wurde ihm das Entgelt gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz auf der Grundlage des vollen Stundenlohnes (einschließlich einer Prämie) bezahlt. Für die vierte Woche (26. bis 31. Jänner 1976) erhielt der Kläger das Entgelt nur für 9 Stunden auf der Grundlage des vo... mehr lesen...