Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Kfm. W***** L*****, vertreten durch Mairhofer & Gradl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei S***** GmbH & Co, *... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Berechnung des Urlaubsentgelts in Schichtbetrieben keine Rechtsprechung vorliege. Dieser
Begründung: des Zulassungsausspruchs schloss sich die Revisionswerberin im Wesentlichen an. Der Revisionsgegner bestritt demgegenüber das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage. Die Beklagte vermenge die Berechnung des Urlaubsentgelts mit der hier nicht gegenständlichen Frage des Urlaubsausmaßes. Es we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim beklagten Land in der Zeit von 21. 12. 1970 bis 31. 5. 2007 als land- und forstwirtschaftliche Angestellte beschäftigt. Die Streitteile schlossen am 5. 6. 2002 gemäß § 27 AlVG eine „Vereinbarung über die Altersteilzeit", welche unter anderem lautet: Die Klägerin war beim beklagten Land in der Zeit von 21. 12. 1970 bis 31. 5. 2007 als land- und forstwirtschaftliche Angestellte beschäftigt. Die Streitteile schlossen am 5. 6. 2002 gemäß Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte bis zum 30. 4. 2006 die zu einem Krankenhaus gehörenden gastronomischen Betriebe. Im Zuge der Neuausschreibung durch den Krankenhausbetreiber hat die klagende Partei diese Betriebe zum Stichtag 1. 5. 2006 übernommen. Dies bewirkte den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer dieser Betriebe auf die klagende Partei als Betriebsnachfolgerin. Die Streitteile haben diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 12. 10. 1992 bis zu seinem berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO am 31. 7. 2004 bei Ernst Rudolf Georg U*****, als Angestellter beschäftigt. Am 16. 4. 2003 schloss der Kläger mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung im Sinn eines „Blockmodells" mit einer Vollarbeitsphase vom 1. 7. 2003 bis 28. 2. 2006 und daran anschließend einer Freizeitphase vom 1. 3. 2006 bis 30. 11. 2008. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass Gegenstand des Revisionsverfahrens Fragen der Berechnung der geltend gemachten Ansprüche auf restliches laufendes Entgelt sowie der Urlaubsentschädigung sind. Die Parteien gehen grundsätzlich übereinstimmend von einem Stundenlohn laut Dienstzettel von ATS 72,76 aus (AS 42 und 281). Die Klägerin war in den Jahren 1998 und 1999 jeweils befristet, zuletzt von 1. März 1999 bis 30. November 1999, beim Zirkusunternehmen der Gemeinschuld... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 16. 11. 1998 bis 30. 6. 2002 als Regionsmanager bei der beklagten Partei beschäftigt. Der ursprüngliche (schriftliche) Dienstvertrag wurde am 22. 9. 2000 einvernehmlich in mehreren Punkten abgeändert. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Während des gesamten Dienstverhältnisses kam eine Urlaubsvereinbarung niemals zustande. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind der vom Kläger erhobene Anspruch auf Ersatzleistung für nicht verbrau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden. Im Sommer 2001 erklärte der Kläger seinem Vorgesetzten, sein Dienstverhältnis per 31. 12. 2001 auflösen zu wollen. Wegen seines offenen Resturlaubsanspruchs von rund 100 Tagen hätte er daher faktisch seinen Dienst bereits im September 2001 beendet. Der Vorgesetzte des K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei ca 30 Jahre als Vertreter beschäftigt. Er war ein guter Vertreter. 1993 übernahm er das Verkaufsgebiet Wien. Das Dienstverhältnis endete per 31. 1. 2000 wegen Antritts des Ruhestandes. Das Aufgabengebiet des Klägers bestand in der Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über diverse Baumaschinen, wie beispielsweise Kräne, Bagger, Lader, Raupen, Fahrbetonmischer und Betonmischanlagen für die beklagte Partei. Der Entgeltanspruch de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 18. 2. 1975 als Vertragsbediensteter bei der Republik Österreich beschäftigt und im Personalstand der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Er war während der gesamten Zeit im Zustelldienst tätig, seit 1982 im Paketzustelldienst. Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) wurden die bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben einer durch dieses Gesetz errichteten Aktiengesellschaft zur Besorgung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Mobilkom Austria AG (beklagte Partei) eingebracht. Bei der beklagten Partei stehen rund 1.100 Dienstnehmer in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Bei der Berechnung des U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis zum 30. 6. 1999 als Angestellte im Giropostdienst (= Schichtdienst) der beklagten Partei beschäftigt. Für alle Tage, an denen Schichtdienst geleistet wurde, wurde eine tägliche Schichtzulage in Anwendung des § 200 Punkt 9 Abs 2 lit d iVm § 261 Abs 15 der Betriebsvereinbarung 1969 ausgezahlt. Ohne ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden am Dienst durch Krankheit oder Unglücksfall verhinderte Angestellte erhalten im Krankhe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist ständige Rechtsprechung, daß unter dem "für den letzten Monat gebührenden Entgelt" der Durchschnittsverdienst zu verstehen ist, der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehrenden Bezügen ergibt. Zu diesem Durchschnittsverdienst gehören auch regelmäßig geleistete Überstunden (ZAS 1988/13 [Andexlinger/Spitzl]; Arb 11.294; Ind 1995/2301; 9 ObA 257/89; 8 ObS 3/94; 9 ObA 100/95). Für den Zeitraum, ... mehr lesen...
Begründung: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken:
Rechtliche Beurteilung
Die Bestimmung des § 3 Abs 3 EFZG geht vom sogenannten Ausfallprinzip... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.3.1963 in der Drogerie (Detailgeschäft und Großhandel) der Beklagten als Drogist beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Das Entgelt des Klägers betrug zuletzt S 22.805,- monatlich zuzüglich einer Provision von 1,5 % des im Groß- und Einzelhandel mit Drogeriewaren - nicht jedoch mit Farben - erzielten Umsatzes einschließlich der Umsatzsteuer. 1991 veräußerte die Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertrags... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Fest steht, daß der Beklagte nach Erhalt der Kündigungserklärung der Klägerin diese darauf hinwies, daß sie noch Urlaubsvertretung zu leisten habe, was die Klägerin auch zugestand. Die Streitteile kamen überein, daß die Klägerin während der urlaubsbedingten Abwesenheit ihrer Kollegin während der letzten zwei Wochen ihres Arbeitsverhältnisses die vereinbarten Mehrstunden leisten werde. Da der Beklagte dabei keine wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben ihren Entscheidungen zugrundegelegt, daß nicht festgestellt werden könne, daß die beklagte Partei eine Kündigung ausgesprochen hat und dabei sämtliche Vorgänge, die dem Abschluß der Vereinbarung vom 8.11.1989 bzw 9.11.1989 vorangingen, berücksichtigt. Soweit der Kläger, unter Berufung auf eine Wendung in einem über ein der letztgenannten Vereinbarung vorangegangenes Gespräch errichteten Aktenvermerk, in dem das Wort "Kündigung" erwäh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15.11.1992 bis 30.4.1994 bei der beklagten Partei als Verkäuferin beschäftigt. Sie wurde für eine Tätigkeit in einer Filiale der beklagten Partei im 10. Bezirk aufgenommen. Mit dem Filialleiter vereinbarte sie eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche sowie die Wochentage, an denen sie ihre Arbeit verrichten sollte. Darüberhinaus wurden Gehalt und Einstufung sowie ihr Tätigkeitsbereich in der Lagereinteilung festgelegt. Schließlich wurde m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zusammenhang mit der Übernahme der beklagten Partei durch die T*****-Gruppe im Jahr 1983 war beabsichtigt, den bis dahin nach verschiedenen Abteilungen variierenden Prämienlohn zu vereinheitlichen. Am 28.3.1984 wurde zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei eine Vereinbarung (Richtlinien für die Lohnverrechnung - im folgenden kurz Richtlinien) geschlossen, in der für die Lohnverrechnung 3 Ausgangswerte festgelegt wurden. Satz 1 war der jew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in dem von der beklagten Ordensgemeinschaft in I***** betriebenen Sanatorium vom 15.1.1974 bis 30.9.1992 als diplomierte Krankenschwester beschäftigt. Sie schied wegen ihrer anschließenden Pensionierung aus dem Dienstverhältnis aus. Die beklagte Partei ist nicht Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Bereits beim Einstellungsgespräch wurde die Klägerin darauf hingewiesen, daß wegen erheblichem Mangel an diplomierten Krankenpflege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Beginn seines Dienstverhältnisses zur Beklagten (13.11.1967) im Innendienst tätig. Die Beklagte war an guten Mitarbeitern im Außendienst interessiert. In diesem Zusammenhang traten der Direktor und der Disponent der Landesdirektion im Jahr 1972 an den Kläger heran, um ihn für die Tätigkeit im Außendienst zu gewinnen. Der Direktor erklärte, daß dem Kläger auch im Fall der Versetzung in den Außendienst der Innendienstvertrag verbleibe... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Für die Ermittlung des für die Zeit der Nichtarbeit zu berücksichtigenden gebührenden Überstundenentgeltes ist das für die Überstunden, die während des Beobachtungszeitraumes geleiste... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Die Kollektivverträge gehen im Sinne einer Durchschnittsbetrachtung davon aus, daß in Fällen in denen im Beobachtungszeitraum regelmäßig Überstunden geleistet wurden, solche Überstund... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Dem Ausfallprinzip, das das Ziel verfolgt, den Arbeitnehmer während Zeiten der Nichtarbeit (Urlaub oder Krankheit) entgeltmäßig so zu stellen, wie wenn er in dieser Zeit in Arbeit ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung eines Entgeltanspruches, wobei zwischen den Parteien der Überstunden- und Zulagenteiler stritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 8.September 1980 bis 31. März 1986 als Vertreter im Außendienst angestellt. Seine erste Einstufung erfolgte vorerst in die Beschäftigungsgruppe IV/15 des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten, wobei als Grundgehalt zunächst S 11.785 vereinbart wurde. Ab Beginn der Außendienstätigkeit im November 1980 erhielt der Kläger eine garantierte Mindestprovision von monatlich S 4.000 zusätzlich. Seine Provision betrug je na... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3UrlG §10 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz: Diese Bestimmungen gehen vom sogenannten Ausfallsprinzip aus. Demnach hat der Arbeitnehmer während seines Urlaubs oder eines Krankenstandes grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalte... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3UrlG §6 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Eine Berechnung der Überstunden nach einem vor dem Urlaubsantritt oder dem Krankenstand liegenden Durchschnittszeitraum kommt nur subsidiär und nur dann in Betracht, wenn nicht festste... mehr lesen...
Norm: EFZG §3 Abs3KollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtIX Z1KollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXUrlG §6 Abs3 EFZG Art. 1 § 3 heute EFZG Art. 1 § 3 gültig ab 01.09.1974
Rechtssatz:
Besteht eine feststehende Einteilung der Arbeitszeit, auf Grund derer sich eine im voraus bes... mehr lesen...