RS OGH 1988/6/29 9ObA141/88

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Veröffentlicht am 29.06.1988
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Norm

EFZG §3 Abs3
UrlG §6 Abs3

Rechtssatz

Von diesen Regelungen könnte ebenso wie von den Bestimmungen der Generalkollektivverträge nur abgegangen werden, wenn die Einzelvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger wäre. Der Günstigkeitsvergleich kann aber nicht auf einen willkürlich herausgegriffenen, isolierten Zeitabschnitt abgestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058749

Dokumentnummer

JJR_19880629_OGH0002_009OBA00141_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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