RS OGH 1977/3/22 4Ob21/77

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Veröffentlicht am 22.03.1977
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Rechtssatz

"Arbeitsverhinderung" im Sinne des § 3 Abs 3 EFZG ist nur jene, welche den Anspruch des betreffenden Arbeitnehmers nach diesem Gesetz auslöst."Arbeitsverhinderung" im Sinne des Paragraph 3, Absatz 3, EFZG ist nur jene, welche den Anspruch des betreffenden Arbeitnehmers nach diesem Gesetz auslöst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058739

Dokumentnummer

JJR_19770322_OGH0002_0040OB00021_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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