Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Von der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z. 19 UStG 1994 sind - in richtlinienkonformer Interpretation - (nur) solche Tätigkeiten erfasst, die durch das Ärztegesetz 1984, BGBl. Nr. 373/1984, (bzw. das Ärztegeset... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten32/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;KAO Krnt 1992 §1 Abs3 lite;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Während nach dem Ärztegesetz für freiberuflich tätige Ärzte die Verpflichtung besteht, ihren Beruf persönlich und unmittelbar, also ohne Unterstützung durch einen oder mehrere angestellte Ärzte, a... mehr lesen...
Mit Schreiben der BH Mödling vom 20. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich hinsichtlich des folgenden Sachverhalts zu rechtfertigen: "Obwohl Präventivfachkräfte über die geleistete Einsatzzeit und die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz durchgeführten Tätigkeiten, insbesondere auch über die von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse Aufzeichnungen zu führen haben, befinden sich in den Aufzeichnungen des Zeitraumes 14.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998;ASchG 1994 §130 Abs1 Z27 idF 1999/I/012;ASchG 1994 §84 Abs1 idF 1999/I/012;VwRallg;
Rechtssatz: § 84 ASchG 1994 idF 1999/I/012 regelt die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht der Präventivfachkräfte. Aus den Materialien geht hervor, dass die Aufzeichnungen so zu führen sind, dass die Kontroll... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Dialysestation, für welche eine Betriebsbewilligung nach dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz erteilt worden ist. Für das Jahr 1997 nahm er für die Umsätze aus dem Betrieb der Dialysestation den ermäßigten Steuersatz von 10 vH gemäß § 10 Abs. 2 Z 15 UStG 1994 (Umsätze von Kranken- und Pflegeanstalten) in Anspruch. Davon abweichend behandelte das Finanzamt diese Umsätze als solche aus ärztlicher Tätigkeit, welche nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te TeilA Abs1;ÄrzteG 1984;ÄrzteG 1998;EURallg;UStG 1994 §10 Abs2 Z15;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung der 6. Richtlinie stellt auf die Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähn... mehr lesen...
Mit Antrag vom 26. April 2000 begehrte der Beschwerdeführer die Zuerkennung der Waisenversorgung als Vollwaise nach seiner am 23. April 2000 verstorbenen Mutter Dr. L. (einer Fachärztin für Innere Medizin). Er verwies in seinem Antrag auf das Vorhandensein eines Zwillingsbruders und beantragte die Waisenversorgung so zu bemessen, dass sie 60 % der Leistung seiner Mutter betrage. Mit Bescheid vom 19. Mai 2000 (Beschlussdatum 2. Mai 2000) gewährte der Verwaltungsausschuss des ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §103;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1995 §26 Abs2 litb;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §26 Abs2 litb;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 §26 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Auffassung des Beschwerdeführers, ihm stehe als "zweiter" Vollwaise gemäß § 26 Abs. 2 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die un... mehr lesen...