Entscheidungen zu § 102 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Beschluss 2020/7/15 Ro 2019/11/0008

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der Mitbeteiligten - in Abänderung des Bescheides des nunmehrigen Revisionswerbers vom 14. Mai 2018 - gemäß § 27 Abs. 3 und 4 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg (im Folgenden: Satzung) die Witwenversorgung ab 1. August 2017 in einer näher bestimmten Höhe zu und sprach gemäß § 25a VwGG aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichthof zulässig sei. 2        Das Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.07.2020

RS Vwgh 2020/7/15 Ro 2019/11/0008

Index: L94058 Ärztekammer Vorarlberg66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §102 Abs3ASVG §258 Abs4Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg §27 Abs3
Rechtssatz: Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 28. Juni 2005, 2004/11/0011, für die Auslegung des (mit § 102 Abs. 3 ÄrzteG 1998 im Wesentlichen übereinstimmenden) § 27 Abs. 3 Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärzte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.2020

TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/24 2005/11/0179

Die Beschwerdeführerin ist die frühere (geschiedene) Ehefrau des im März 2003 verstorbenen Dr. K., eines Mitglieds der Ärztekammer für Vorarlberg. Nach dem Tod ihres früheren Ehemannes stellte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 20. März 2003 einen Antrag auf Witwenversorgung nach der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg (im Folgenden: Satzung). Mit Bescheid vom 11. Juli 2003 erkannte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2006

RS Vwgh 2006/1/24 2005/11/0179

Index: L94058 Ärztekammer Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §102 Abs3;ÄrzteG 1998 §98 Abs1 Z4 lita;ÄrzteG 1998 §98 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg §22 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg §27 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 98 Abs. 3 zweiter Satz ÄrzteG 1998 können die Leistungen nach Abs. 1 Z. 1 bis 3, 4 lit. a und b, wozu gemäß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/28 2004/11/0011

Aus Anlass der Scheidung ihrer Ehe mit Dr. K. schloss die Beschwerdeführerin mit Dr. K. am 8. Mai 1978 einen gerichtlichen Vergleich, der (auszugsweise) wie folgt lautet: "1.) Der Kläger verpflichtet sich, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von S 9.000,--, beginnend mit 1.6.1978, zahlbar jeweils zum Ersten eines jeden Monates im Vorhinein bei einem Respiro von 5 Tagen, auf ein von der Beklagten zu nennendes Konto zu bezahlen. Beide Teile verzichten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.2005

RS Vwgh 2005/6/28 2004/11/0011

Index: L94058 Ärztekammer Vorarlberg82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §102 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg §27 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Auslegung eines Unterhaltsvergleiches zwischen der Bfin (Witwe) und ihrem geschiedenen Gatten hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Witwenversorgung iSd § 102 Abs 3 ÄrzteG 1998 iVm § 27 Abs 3 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/30 2002/11/0125

Die Beschwerdeführerin war mit dem Arzt Dr. O. verheiratet. Die Ehe wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. Oktober 1986 geschieden. Im anlässlich der Scheidung geschlossenen Vergleich verpflichtete sich Dr. A. u.a. zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages an die Beschwerdeführerin. Am 25. Februar 1988 verstarb Dr. O. Er hinterließ keine Witwe. In seiner Sitzung vom 22. März 1988 beschloss der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Tirol, der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.2002

RS Vwgh 2002/9/30 2002/11/0125

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §68 Abs3 idF 1987/314;ÄrzteG 1998 §102 Abs3 impl;AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Schreiben des Präsidenten der Ärztekammer für Tirol, dass der Verwaltungsausschuss der Beschwerdeführerin den Bezug der Witwen- und Waisenversorgung in einer ziffernmäßig näher aufgeschlüsselten Höh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2002

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