Entscheidungen zu § 69 PG 1965

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Bvwg Erkenntnis 2023/7/25 W255 2273193-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.07.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/28 W217 2245608-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.06.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/28 W201 2266381-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.06.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/3/9 W255 2260856-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.03.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/6 W255 2262560-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/14 W255 2244789-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/13 W201 2240951-1

Entscheidungsgründe: I.       Verfahrensgang 1. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde;) hat mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: BF) ab XXXX eine Gesamtpension von monatlich brutto EUR XXXX gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR XXXX , einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR XXXX und einer Pension nach dem Allgemeinen Pens... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.09.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/18 W228 2212673-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde; vormals Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter oder BVA) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2018 eine Gesamtpension von monatlich brutto ? 2.784,44 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto ? 1.897,75, einer Nebengebührenzulag... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/7 W173 2108151-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 6.8.2014, Zl PAL-001516/14-A03, wurde Herr XXXX (in der Folge BF), geb. am XXXX , mit Ablauf des 30.9.2014 gemäß § 14 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Das Ergebnis der Beweisaufnahme zur Bemessung seines Ruhegenusses wurde dem BF mit Schreiben vom 2.9.2104 unter Einräumung einer 14-tägigen Stellungnahmefrist zur Kenntnis übermittelt. Der BF sah von einer Stellungnahme ab. 2. Mit Bescheid der Österreichischen Post AG, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.03.2019

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