Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §34;VwRallg;
Rechtssatz: Die Gemeindebehörden haben bei der Entscheidung über die Erteilung einer Grundteilungsbewilligung gemäß § 34 Vlbg RPG vom geltenden Flächenwidmungsplan auszugehen. Die Frage eines allfälligen Widerspruches zu den Zielen d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. November 1991 wurde aufgrund des Beschlusses des Gemeindevorstandes von T vom 25. Oktober 1991 der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung zur Teilung der Grundstücke Nr. 1862, 1863/1, 1864/1 und 1865/1 der KG T gemäß § 34 Abs. 2 Vorarlberger Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 15/1973 idgF (RPG), abgewiesen. Die Grundstücke sind nach dem Flächenwidmungsplan der mitbeteiligten Gemeinde (mit Ausnahme des 212m2 großen Grundstückes 1864/1, welches als Bauland - Wohnge... mehr lesen...
Index: L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr VorarlbergL80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;GVG Vlbg 1977 §1;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §34 Abs2;RPG Vlbg 1973 §35 Abs2;
Rechtssatz: Wenngleich sich der Begriff der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücke iSd § 1 Vlbg GVG nicht mit dem Kreis der für die Landwirtschaft gewidmet... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BauRallg;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §34;RPG Vlbg 1973 §35 Abs2;
Rechtssatz: Die Gemeindebehörden haben bei der Entscheidung über die Erteilung einer Grundteilungsbewilligung gemäß § 34 Vlbg RPG vom geltenden FlWPl auszugehen. Die Frage eines allfälligen Widerspruches zu den Ziel... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien beantragten mit Schriftsätzen vom 18. und 19. November 1992 bei der beschwerdeführenden Gemeinde die Bewilligung zur Abtrennung einer ca. 900 m2 großen Teilfläche von Grundfläche Nr. 101/4, KG L, und der "Hinzuschreibung" zu Grundstück Nr. 101/1, KG L. Mit Eventualantrag vom 17. Februar 1993 begehrten die Mitbeteiligten für den Fall, daß es sich bei der bestehenden Tiefgarage auf Grundstück Nr. 101/4 nach Beurteilung der beschwerdeführenden Gemeinde um kein... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §2 Abs2 litc;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §30;RPG Vlbg 1973 §34 Abs2 lita;
Rechtssatz: Soll eine Verordnung, mit der eine Baunutzungszahl festgesetzt worden ist, der Verwirklichung des Raumplanungszieles des § 2 Abs 2 lit c Vlbg RPG dienen, da die betreffende Gemeinde bestrebt ist, iS der Ge... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 1. April 1986 stellte die beschwerdeführende Gemeinde den Antrag, die von der Gemeindevertretung am 15. Juli 1982 und am 24. März 1986 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Bartholomäberg - Umwidmung der Gpn. n1, n2, n3/1, BP. n4, alle KG. B., im Ausmaß von ca. 5.100 m2, von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet-gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes (RPG), aufsichtsbehördlich zu genehmigen. Mit Besch... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/11 88/06/0169 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorh... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. September 1984 stellte die beschwerdeführende Gemeinde den Antrag, die von der Gemeindevertretung am 26. September 1984 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Bartholomäberg - Umwidmung der Gpn. 2439, 2447/2, 2440 (Teilfläche) und 2449/1 (Teilfläche), 2449/2 - 5, alle KG. B., im Ausmaß von ca. 5.800 m2, von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, aufsichtsbehördlich ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Juni 1986 stellte die beschwerdeführende Gemeinde den Antrag, die von der Gemeindevertretung am 7. Dezember 1983 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Bartholomäberg - Umwidmung der Gpn. 3348/1 und 2, KG. B., im Ausmaß von 1.066 m2, von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1973 (RPG) aufsichtsbehördlich zu genehmigen. Mit Bescheid vom 18. Juli 19... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorhandene Bestände bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes zieht nicht nach sich, daß künftighin regelmäßig neue Siedlungssplitter geschaffen werden können. Schlagworte Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Planung Widmung BauRallg3 Im ... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/11 88/06/0169 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorh... mehr lesen...